Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2. Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen. Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Eine im September 2021 durch den Auftraggeber veranlasste Baugrunduntersuchung wurde von der Firma IGU durchgeführt. Die Untersuchung zeigte für den gesamten Projektbereich mit Ziegelbruch durchsetzte Auffüllschichten von unterschiedlicher Mächtigkeit, die zwischen 1,8 und 3,3 m, vereinzelt bis 4,1 m u. GOK lag. Mittels archäologischer Sondagen wurde hier im Vorfeld geprüft, inwiefern die bei einer Baugrunduntersuchung festgestellten mit Ziegelbruch durchsetzten Auffüllschichten archäologisch relevante Funde darstellen bzw. enthalten. Die Prospektion wurde dem Auftraggeber BIG Städtebau GmbH durch die untere Denkmalschutzbehörde (Herr Baehr) sowie das LAKD (Herr Dr. Saalow) empfohlen, um im Vorfeld der Baumaßnahmen abzuklären inwiefern archäologische Substanz gefährdet ist und bei der geplanten weiträumigen Unterkellerung unwiederbringlich zerstört werden würde. Es ist davon auszugehen, dass im Projektbereich Bodendenkmale gemäß des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Land Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) vom 06. Januar 1998 (GVObl. M-V 1998, S. 12) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVObl. M-V S. 383, 392) vorhanden sind. Die Ergebnisse der Suchschachtungen sind Grundlage für alle weiteren, von LAKD und UD zu treffenden Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens der archäologischen Untersuchungen. Projektstand Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftragt. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen. Die Bergung und Dokumentation der zu erwartenden Bodendenkmale erfolgt gemäß der Richtlinie für archäologische Ausgrabungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021. Alle bauseits bedingten Erdarbeiten werden unter Anwesenheit des unter Punkt 4 (Personaleinsatz) genannten Personals durchgeführt. Auftretende Befunde werden zunächst bis auf 1 Tiefe u. GOK, ggf. (in Absprache mit der Denkmalfachbehörde) vollständig freigelegt und fotografisch wie photogrammetrisch (1:20, 1:10) dokumentiert. Es erfolgt eine schicht- und befundgerechte Bergung von Funden sowie ggf. naturwissenschaftlicher Proben (14C-, Dendroproben) sowie eine exakte Vermessung und Beschreibung der Befunde. Alle Befundstrukturen, wie z. B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, werden vor ihrer Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt. Eine jeweilige Freigabe der betroffenen Untersuchungsabschnitte erfolgt erst nach Sichtung und Dokumentation der möglicherweise auftretenden Befunde. Angetroffene Schichtbefunde werden im Profil dokumentiert. Bei schwacher oder negativer Befundlage werden beispielhaft geologische Belegprofile dokumentiert. Bei bedeutenden Befunden oder Funden wird, in Abstimmung mit dem AG sowie dem LAKD, umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor eventuellen Raubgräbern gesorgt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau eines Verwaltungsgebäudes „Neue Mitte" in Wittenburg -Baubegleitende Archäologie
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Eine im September 2021 durch den Auftraggeber veranlasste Baugrunduntersuchung wurde von der Firma IGU durchgeführt. Die Untersuchung zeigte für den gesamten Projektbereich mit Ziegelbruch durchsetzte Auffüllschichten von unterschiedlicher Mächtigkeit, die zwischen 1,8 und 3,3 m, vereinzelt bis 4,1 m u. GOK lag.
Mittels archäologischer Sondagen wurde hier im Vorfeld geprüft, inwiefern die bei einer Baugrunduntersuchung festgestellten mit Ziegelbruch durchsetzten Auffüllschichten archäologisch relevante Funde darstellen bzw. enthalten. Die Prospektion wurde dem Auftraggeber BIG Städtebau GmbH durch die untere Denkmalschutzbehörde (Herr Baehr) sowie das LAKD (Herr Dr. Saalow) empfohlen, um im Vorfeld der Baumaßnahmen abzuklären inwiefern archäologische Substanz gefährdet ist und bei der geplanten weiträumigen Unterkellerung unwiederbringlich zerstört werden würde. Es ist davon auszugehen, dass im Projektbereich Bodendenkmale gemäß des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Land Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) vom 06. Januar 1998 (GVObl. M-V 1998, S. 12) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVObl. M-V S. 383, 392) vorhanden sind. Die Ergebnisse der Suchschachtungen sind Grundlage für alle weiteren, von LAKD und UD zu treffenden Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens der archäologischen Untersuchungen.
Projektstand
Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftragt. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen.
Die Bergung und Dokumentation der zu erwartenden Bodendenkmale erfolgt gemäß der Richtlinie für archäologische Ausgrabungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021. Alle bauseits bedingten Erdarbeiten werden unter Anwesenheit des unter Punkt 4 (Personaleinsatz) genannten Personals durchgeführt. Auftretende Befunde werden zunächst bis auf 1 Tiefe u. GOK, ggf. (in Absprache mit der Denkmalfachbehörde) vollständig freigelegt und fotografisch wie photogrammetrisch (1:20, 1:10) dokumentiert. Es erfolgt eine schicht- und befundgerechte Bergung von Funden sowie ggf. naturwissenschaftlicher Proben (14C-, Dendroproben) sowie eine exakte Vermessung und Beschreibung der Befunde. Alle Befundstrukturen, wie z. B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, werden vor ihrer Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt. Eine jeweilige Freigabe der betroffenen Untersuchungsabschnitte erfolgt erst nach Sichtung und Dokumentation der möglicherweise auftretenden Befunde. Angetroffene Schichtbefunde werden im Profil dokumentiert. Bei schwacher oder negativer Befundlage werden beispielhaft geologische Belegprofile dokumentiert. Bei bedeutenden Befunden oder Funden wird, in Abstimmung mit dem AG sowie dem LAKD, umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor eventuellen Raubgräbern gesorgt werden.
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Eine im September 2021 durch den Auftraggeber veranlasste Baugrunduntersuchung wurde von der Firma IGU durchgeführt. Die Untersuchung zeigte für den gesamten Projektbereich mit Ziegelbruch durchsetzte Auffüllschichten von unterschiedlicher Mächtigkeit, die zwischen 1,8 und 3,3 m, vereinzelt bis 4,1 m u. GOK lag.
Mittels archäologischer Sondagen wurde hier im Vorfeld geprüft, inwiefern die bei einer Baugrunduntersuchung festgestellten mit Ziegelbruch durchsetzten Auffüllschichten archäologisch relevante Funde darstellen bzw. enthalten. Die Prospektion wurde dem Auftraggeber BIG Städtebau GmbH durch die untere Denkmalschutzbehörde (Herr Baehr) sowie das LAKD (Herr Dr. Saalow) empfohlen, um im Vorfeld der Baumaßnahmen abzuklären inwiefern archäologische Substanz gefährdet ist und bei der geplanten weiträumigen Unterkellerung unwiederbringlich zerstört werden würde. Es ist davon auszugehen, dass im Projektbereich Bodendenkmale gemäß des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Land Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) vom 06. Januar 1998 (GVObl. M-V 1998, S. 12) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVObl. M-V S. 383, 392) vorhanden sind. Die Ergebnisse der Suchschachtungen sind Grundlage für alle weiteren, von LAKD und UD zu treffenden Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens der archäologischen Untersuchungen.
Projektstand
Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftragt. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen.
Die Bergung und Dokumentation der zu erwartenden Bodendenkmale erfolgt gemäß der Richtlinie für archäologische Ausgrabungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021. Alle bauseits bedingten Erdarbeiten werden unter Anwesenheit des unter Punkt 4 (Personaleinsatz) genannten Personals durchgeführt. Auftretende Befunde werden zunächst bis auf 1 Tiefe u. GOK, ggf. (in Absprache mit der Denkmalfachbehörde) vollständig freigelegt und fotografisch wie photogrammetrisch (1:20, 1:10) dokumentiert. Es erfolgt eine schicht- und befundgerechte Bergung von Funden sowie ggf. naturwissenschaftlicher Proben (14C-, Dendroproben) sowie eine exakte Vermessung und Beschreibung der Befunde. Alle Befundstrukturen, wie z. B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, werden vor ihrer Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt. Eine jeweilige Freigabe der betroffenen Untersuchungsabschnitte erfolgt erst nach Sichtung und Dokumentation der möglicherweise auftretenden Befunde. Angetroffene Schichtbefunde werden im Profil dokumentiert. Bei schwacher oder negativer Befundlage werden beispielhaft geologische Belegprofile dokumentiert. Bei bedeutenden Befunden oder Funden wird, in Abstimmung mit dem AG sowie dem LAKD, umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor eventuellen Raubgräbern gesorgt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E48387297
Titel: Neubau eines Verwaltungsgebäudes „Neue Mitte" in Wittenburg
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Eine im September 2021 durch den Auftraggeber veranlasste Baugrunduntersuchung wurde von der Firma IGU durchgeführt. Die Untersuchung zeigte für den gesamten Projektbereich mit Ziegelbruch durchsetzte Auffüllschichten von unterschiedlicher Mächtigkeit, die zwischen 1,8 und 3,3 m, vereinzelt bis 4,1 m u. GOK lag.
Mittels archäologischer Sondagen wurde hier im Vorfeld geprüft, inwiefern die bei einer Baugrunduntersuchung festgestellten mit Ziegelbruch durchsetzten Auffüllschichten archäologisch relevante Funde darstellen bzw. enthalten. Die Prospektion wurde dem Auftraggeber BIG Städtebau GmbH durch die untere Denkmalschutzbehörde (Herr Baehr) sowie das LAKD (Herr Dr. Saalow) empfohlen, um im Vorfeld der Baumaßnahmen abzuklären inwiefern archäologische Substanz gefährdet ist und bei der geplanten weiträumigen Unterkellerung unwiederbringlich zerstört werden würde. Es ist davon auszugehen, dass im Projektbereich Bodendenkmale gemäß des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Land Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) vom 06. Januar 1998 (GVObl. M-V 1998, S. 12) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVObl. M-V S. 383, 392) vorhanden sind. Die Ergebnisse der Suchschachtungen sind Grundlage für alle weiteren, von LAKD und UD zu treffenden Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens der archäologischen Untersuchungen.
Projektstand
Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftragt. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen.
Die Bergung und Dokumentation der zu erwartenden Bodendenkmale erfolgt gemäß der Richtlinie für archäologische Ausgrabungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021. Alle bauseits bedingten Erdarbeiten werden unter Anwesenheit des unter Punkt 4 (Personaleinsatz) genannten Personals durchgeführt. Auftretende Befunde werden zunächst bis auf 1 Tiefe u. GOK, ggf. (in Absprache mit der Denkmalfachbehörde) vollständig freigelegt und fotografisch wie photogrammetrisch (1:20, 1:10) dokumentiert. Es erfolgt eine schicht- und befundgerechte Bergung von Funden sowie ggf. naturwissenschaftlicher Proben (14C-, Dendroproben) sowie eine exakte Vermessung und Beschreibung der Befunde. Alle Befundstrukturen, wie z. B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, werden vor ihrer Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt. Eine jeweilige Freigabe der betroffenen Untersuchungsabschnitte erfolgt erst nach Sichtung und Dokumentation der möglicherweise auftretenden Befunde. Angetroffene Schichtbefunde werden im Profil dokumentiert. Bei schwacher oder negativer Befundlage werden beispielhaft geologische Belegprofile dokumentiert. Bei bedeutenden Befunden oder Funden wird, in Abstimmung mit dem AG sowie dem LAKD, umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor eventuellen Raubgräbern gesorgt werden.
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Eine im September 2021 durch den Auftraggeber veranlasste Baugrunduntersuchung wurde von der Firma IGU durchgeführt. Die Untersuchung zeigte für den gesamten Projektbereich mit Ziegelbruch durchsetzte Auffüllschichten von unterschiedlicher Mächtigkeit, die zwischen 1,8 und 3,3 m, vereinzelt bis 4,1 m u. GOK lag.
Mittels archäologischer Sondagen wurde hier im Vorfeld geprüft, inwiefern die bei einer Baugrunduntersuchung festgestellten mit Ziegelbruch durchsetzten Auffüllschichten archäologisch relevante Funde darstellen bzw. enthalten. Die Prospektion wurde dem Auftraggeber BIG Städtebau GmbH durch die untere Denkmalschutzbehörde (Herr Baehr) sowie das LAKD (Herr Dr. Saalow) empfohlen, um im Vorfeld der Baumaßnahmen abzuklären inwiefern archäologische Substanz gefährdet ist und bei der geplanten weiträumigen Unterkellerung unwiederbringlich zerstört werden würde. Es ist davon auszugehen, dass im Projektbereich Bodendenkmale gemäß des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Land Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) vom 06. Januar 1998 (GVObl. M-V 1998, S. 12) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVObl. M-V S. 383, 392) vorhanden sind. Die Ergebnisse der Suchschachtungen sind Grundlage für alle weiteren, von LAKD und UD zu treffenden Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens der archäologischen Untersuchungen.
Projektstand
Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftragt. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen.
Die Bergung und Dokumentation der zu erwartenden Bodendenkmale erfolgt gemäß der Richtlinie für archäologische Ausgrabungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021. Alle bauseits bedingten Erdarbeiten werden unter Anwesenheit des unter Punkt 4 (Personaleinsatz) genannten Personals durchgeführt. Auftretende Befunde werden zunächst bis auf 1 Tiefe u. GOK, ggf. (in Absprache mit der Denkmalfachbehörde) vollständig freigelegt und fotografisch wie photogrammetrisch (1:20, 1:10) dokumentiert. Es erfolgt eine schicht- und befundgerechte Bergung von Funden sowie ggf. naturwissenschaftlicher Proben (14C-, Dendroproben) sowie eine exakte Vermessung und Beschreibung der Befunde. Alle Befundstrukturen, wie z. B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, werden vor ihrer Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt. Eine jeweilige Freigabe der betroffenen Untersuchungsabschnitte erfolgt erst nach Sichtung und Dokumentation der möglicherweise auftretenden Befunde. Angetroffene Schichtbefunde werden im Profil dokumentiert. Bei schwacher oder negativer Befundlage werden beispielhaft geologische Belegprofile dokumentiert. Bei bedeutenden Befunden oder Funden wird, in Abstimmung mit dem AG sowie dem LAKD, umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor eventuellen Raubgräbern gesorgt werden.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 19243 Wittenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-13 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 110 Tage Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-10-13 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bewerber müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dazu ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sowie die Checkliste Eignungskriterien (Anlage 13) auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Finanzielle und wirtschaftliche Voraussetzungen
Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in der nachfolgend benannten Höhe:
Personenschäden: 3.000.000 Euro
Sonstige Schäden: 3.000.000 Euro
Ein aktueller Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme besteht, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflicht eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Berufszulassung
Die Erbringung dieser Leistung ist in einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Angaben von Namen und beruflicher Qualifikation der Personen, die für die Ausführung verantwortlich sind, sind nachzuweisen (z. B. Qualifikation, Urkunden usw.). Die/ der Grabungsleiterin/ Grabungsleiter muss namentlich benannt sein. Die Kontaktdaten müssen dem LAKD M-V bekannt sein.
Personelle Voraussetzungen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat aktuell mindestens 2 Archäologen oder gleichwertig mit Nachweis der Berufszulassung (Nachweis/abgeschlossene Fachausbildung)
Die vorgesehene Projektleiterin / der vorgesehene Projektleiter verfügt über eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren und die stellvertretende Projektleiterin / der stellv. Projektleiter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Referenzen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine aussagefähige
Referenzliste (Anlage 1 Bewerberbogen) mit mindestens 3 fertiggestellten
Referenzprojekten (2022 – 2025) und daraus mindestens 1 Referenz entsprechend den zu erbringenden Leistungen von mindestens 200.000 € brutto.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bewerber müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dazu ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sowie die Checkliste Eignungskriterien (Anlage 13) auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Finanzielle und wirtschaftliche Voraussetzungen
Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in der nachfolgend benannten Höhe:
Personenschäden: 3.000.000 Euro
Sonstige Schäden: 3.000.000 Euro
Ein aktueller Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme besteht, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflicht eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Berufszulassung
Die Erbringung dieser Leistung ist in einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Angaben von Namen und beruflicher Qualifikation der Personen, die für die Ausführung verantwortlich sind, sind nachzuweisen (z. B. Qualifikation, Urkunden usw.). Die/ der Grabungsleiterin/ Grabungsleiter muss namentlich benannt sein. Die Kontaktdaten müssen dem LAKD M-V bekannt sein.
Personelle Voraussetzungen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat aktuell mindestens 2 Archäologen oder gleichwertig mit Nachweis der Berufszulassung (Nachweis/abgeschlossene Fachausbildung)
Die vorgesehene Projektleiterin / der vorgesehene Projektleiter verfügt über eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren und die stellvertretende Projektleiterin / der stellv. Projektleiter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Referenzen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine aussagefähige
Referenzliste (Anlage 1 Bewerberbogen) mit mindestens 3 fertiggestellten
Referenzprojekten (2022 – 2025) und daraus mindestens 1 Referenz entsprechend den zu erbringenden Leistungen von mindestens 200.000 € brutto.
Ausschlussgrund: Betrug
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie
bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken.
Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie
bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken.
Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BIG Städtebau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008898
Postanschrift: Fährstr. 22
Postleitzahl: 18439
Postort: Stralsund
Region: Vorpommern-Rügen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.vit@ses-stralsund.de📧
Telefon: +493831479421📞
URL: http://www.dsk-big.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48387297🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E48387297🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008898
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +493855885160📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 173-591566 (2025-09-08)