Der Regionalverband Saarbrücken plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Gymnasium am Schloss, der seitens der Regionalversammlung am 30.03.2023 (Vorlage 0106/2023) einstimmig beschlossen wurde. Der Altbau Bereich Spichererbergstraße (Hauptgebäude, alter Erweiterungsbau, Cafeteria) soll erhalten werden. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Aufgrund wachsender Schülerzahlen entspricht das Gebäude heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht, kann den wachsenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht werden, stößt an seine Kapazitätsgrenzen und entspricht aktuell nicht mehr den energetischen und pädagogischen Ansprüchen. Die Einführung von G9 und die hiermit verbundene Steigerung der Schülerzahlen erfordert eine Aufstockung der Anzahl an Unterrichtsräumen, sowie eine Überprüfung und ggfls. Neuorganisation der Klassenraumstruktur in Alt-und Neubau. Das Gymnasium am Schloss ist ein traditionsreiches Gymnasium in Innenstadtlage der saarländischen Landeshauptstadt. Die Schule hat ihre Schwerpunkte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, sowie in der musisch-ästhetischen Bildung. (Musikzweig, Theater-AG). Der prägnante Musikzweig will begabte und besonders an Musik interessierte Schülerinnen und Schüler intensiv fördern. Im Vordergrund steht daher eine ganzheitliche, musikalische Bildung. Dazu gehört verpflichtend, dass ab Klassenstufe 6 ein Instrument privat erlernt und an einem Ensemble der Schule teilgenommen wird. Die Schule versteht sich als weltoffenen und zugleich familiären Lern- und Lebensort im Herzen der Stadt. Es steht das Bestreben im Vordergrund, alle Schüler*Innen in ihrer ganzheitlichen Entwicklung zu begleiten, um sie bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten und für das Leben stark zu machen. Durch den Erweiterungsneubau soll ein moderner Lernort geschaffen werden, der dem pädagogischen Bedarf gerecht wird und in dem sich jeder Schüler bestmöglich verwirklichen kann. Die in den letzten Jahren vor dem Hintergrund wachsender Schülerzahlen und sich ändernder pädagogischer Konzepte zunehmende Raumnot, wurde bis zum heutigen Tag über Raum-Anmietungen in der Talstraße gelöst. Es wurden in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Planungsansätze zur Erweiterung der Schule diskutiert, die bisher nicht umgesetzt wurden. Vor dem Hintergrund der Einführung von G9, wachsenden Schülerzahlen und dem Wunsch, die Ausrichtung Musik/Theater weiterhin in den Vordergrund stellen zu können, erfolgte der Beschluss der Erweiterung auf dem eigenen Schulgelände. Somit sollen die Anmietungen in der Talstraße möglichst komplett aufgelöst werden und ein zentraler Schulstandort geschaffen werden, der die Möglichkeit bietet, beiden Zweigen ausreichend Raum für eine zeitgemäße Schulentwicklung zu geben. Eine 4-Zügigkeit mit ca 29 Schüler*innen/Klasse von Klasse 5-11, und dem Bedarf von somit ca 28 Klassenräumen, im Gesamtensemble ist zu realisieren. In der Oberstufe wird der Klassenverbund zu Gunsten eines Kurssystems aufgelöst, welches sich auf die Räume wie Klassenräume + Differenzierungsräume verteilt, die nicht durch die festen Klassen belegt sind. In Klasse 12 + 13 ist mit einer durchschnittlichen Anzahl von ca 80-90 Schüler*Innen zu rechnen. Ziel ist, dass nach Erweiterung maximal ca 900-910 Schüler*Innen unterrichtet werden. Um das pädagogische Konzept der FGTS (Freiwillige Ganztagsschule) umzusetzen, erfordert es: ggfls. die Umorganisation der Klassenräume im Gesamtensemble, die Schaffung von Lernlandschaften, Differenzierungsräumen, und Freizeiträumen, ggfls. die Umstrukturierung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume, des Verwaltungs- und des Lehrertraktes, die Schaffung eines 2. Kunstraumes, die Umorganisation des Aulabereiches inklusive Nebenräumen und Foyer, die Neuorganisation des Sportbereiches + Umkleiden, die Umkonzeptionierung des Verpflegungsbereichs (Speisesaal und Küche) in der Nachmittagsbetreuung werden derzeit ca 170 Kinder betreut. Hier werden ca 150 Essen täglich in 2 „Schichten“ ausgegeben. Die FGTS soll zukünftig auf ca 200 Schüler*Innen erweitert werden. Der Träger der Nachmittagsbetreuung ist derzeit der Förderverein, der mit einem externen Caterer zusammenarbeitet. Die Küche der Mensa sowie der Verkauf wird von diesem externen Caterer betrieben und bewirtschaftet. Bei der Planung der Küche sind die aktuellen fachlichen, hygienischen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu beachten. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist zukünftig mit einer erhöhten Essenausgabe zu rechnen, die sich auf ca 170-180 Essen täglich vergrößert. Die Küche wird derzeit im Verpflegungssystem „Cook & Hold“ betrieben, und ist eine reine Ausgabeküche. Die Speisen werden in einer Großküche zubereitet, angeliefert und vom Garprozess bis zur Ausgabe warmgehalten. Frische Komponenten, wie z.B. Salate oder Rohkost können durch Eigenproduktion ergänzt werden. Hierzu sind die entsprechenden Lager- und Kühlräume vorzusehen. Dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Erweiterung Gymnasium am Schloss, Saarbrücken (Los 2) Planungsleistungen der Technsichen Ausrüstung nach §55 HOAI
Kurze Beschreibung:
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Gymnasium am Schloss, der seitens der Regionalversammlung am 30.03.2023 (Vorlage 0106/2023) einstimmig beschlossen wurde.
Der Altbau Bereich Spichererbergstraße (Hauptgebäude, alter Erweiterungsbau, Cafeteria) soll erhalten werden. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Aufgrund wachsender Schülerzahlen entspricht das Gebäude heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht, kann den wachsenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht werden, stößt an seine Kapazitätsgrenzen und entspricht aktuell nicht mehr den energetischen und pädagogischen Ansprüchen.
Die Einführung von G9 und die hiermit verbundene Steigerung der Schülerzahlen erfordert eine Aufstockung der Anzahl an Unterrichtsräumen, sowie eine Überprüfung und ggfls. Neuorganisation der Klassenraumstruktur in Alt-und Neubau.
Das Gymnasium am Schloss ist ein traditionsreiches Gymnasium in Innenstadtlage der saarländischen Landeshauptstadt. Die Schule hat ihre Schwerpunkte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, sowie in der musisch-ästhetischen Bildung. (Musikzweig, Theater-AG).
Der prägnante Musikzweig will begabte und besonders an Musik interessierte Schülerinnen und Schüler intensiv fördern.
Im Vordergrund steht daher eine ganzheitliche, musikalische Bildung. Dazu gehört verpflichtend, dass ab Klassenstufe 6 ein Instrument privat erlernt und an einem Ensemble der Schule teilgenommen wird.
Die Schule versteht sich als weltoffenen und zugleich familiären Lern- und Lebensort im Herzen der Stadt.
Es steht das Bestreben im Vordergrund, alle Schüler*Innen in ihrer ganzheitlichen Entwicklung zu begleiten, um sie bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten und für das Leben stark zu machen.
Durch den Erweiterungsneubau soll ein moderner Lernort geschaffen werden, der dem pädagogischen Bedarf gerecht wird und in dem sich jeder Schüler bestmöglich verwirklichen kann.
Die in den letzten Jahren vor dem Hintergrund wachsender Schülerzahlen und sich ändernder pädagogischer Konzepte zunehmende Raumnot, wurde bis zum heutigen Tag über Raum-Anmietungen in der Talstraße gelöst.
Es wurden in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Planungsansätze zur Erweiterung der Schule diskutiert, die bisher nicht umgesetzt wurden.
Vor dem Hintergrund der Einführung von G9, wachsenden Schülerzahlen und dem Wunsch, die Ausrichtung Musik/Theater weiterhin in den Vordergrund stellen zu können, erfolgte der Beschluss der Erweiterung auf dem eigenen Schulgelände.
Somit sollen die Anmietungen in der Talstraße möglichst komplett aufgelöst werden und ein zentraler Schulstandort geschaffen werden, der die Möglichkeit bietet, beiden Zweigen ausreichend Raum für eine zeitgemäße Schulentwicklung zu geben.
Eine 4-Zügigkeit mit ca 29 Schüler*innen/Klasse von Klasse 5-11, und dem Bedarf von somit ca 28 Klassenräumen, im Gesamtensemble ist zu realisieren.
In der Oberstufe wird der Klassenverbund zu Gunsten eines Kurssystems aufgelöst, welches sich auf die Räume wie Klassenräume + Differenzierungsräume verteilt, die nicht durch die festen Klassen belegt sind. In Klasse 12 + 13 ist mit einer durchschnittlichen Anzahl von ca 80-90 Schüler*Innen zu rechnen. Ziel ist, dass nach Erweiterung maximal ca 900-910 Schüler*Innen unterrichtet werden.
Um das pädagogische Konzept der FGTS (Freiwillige Ganztagsschule) umzusetzen, erfordert es:
ggfls. die Umorganisation der Klassenräume im Gesamtensemble, die Schaffung von Lernlandschaften, Differenzierungsräumen, und Freizeiträumen,
ggfls. die Umstrukturierung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume, des Verwaltungs- und des Lehrertraktes,
die Schaffung eines 2. Kunstraumes, die Umorganisation des Aulabereiches inklusive Nebenräumen und Foyer, die Neuorganisation des Sportbereiches + Umkleiden, die Umkonzeptionierung des Verpflegungsbereichs (Speisesaal und Küche) in der Nachmittagsbetreuung werden derzeit ca 170 Kinder betreut. Hier werden ca 150 Essen täglich in 2 „Schichten“ ausgegeben.
Die FGTS soll zukünftig auf ca 200 Schüler*Innen erweitert werden. Der Träger der Nachmittagsbetreuung ist derzeit der Förderverein, der mit einem externen Caterer zusammenarbeitet.
Die Küche der Mensa sowie der Verkauf wird von diesem externen Caterer betrieben und bewirtschaftet.
Bei der Planung der Küche sind die aktuellen fachlichen, hygienischen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu beachten.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist zukünftig mit einer erhöhten Essenausgabe zu rechnen, die sich auf ca 170-180 Essen täglich vergrößert.
Die Küche wird derzeit im Verpflegungssystem „Cook & Hold“ betrieben, und ist eine reine Ausgabeküche. Die Speisen werden in einer Großküche zubereitet, angeliefert und vom Garprozess bis zur Ausgabe warmgehalten.
Frische Komponenten, wie z.B. Salate oder Rohkost können durch Eigenproduktion ergänzt werden. Hierzu sind die entsprechenden Lager- und Kühlräume vorzusehen.
Dies ist in der Planung zu berücksichtigen.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Gymnasium am Schloss, der seitens der Regionalversammlung am 30.03.2023 (Vorlage 0106/2023) einstimmig beschlossen wurde.
Der Altbau Bereich Spichererbergstraße (Hauptgebäude, alter Erweiterungsbau, Cafeteria) soll erhalten werden. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Aufgrund wachsender Schülerzahlen entspricht das Gebäude heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht, kann den wachsenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht werden, stößt an seine Kapazitätsgrenzen und entspricht aktuell nicht mehr den energetischen und pädagogischen Ansprüchen.
Die Einführung von G9 und die hiermit verbundene Steigerung der Schülerzahlen erfordert eine Aufstockung der Anzahl an Unterrichtsräumen, sowie eine Überprüfung und ggfls. Neuorganisation der Klassenraumstruktur in Alt-und Neubau.
Das Gymnasium am Schloss ist ein traditionsreiches Gymnasium in Innenstadtlage der saarländischen Landeshauptstadt. Die Schule hat ihre Schwerpunkte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, sowie in der musisch-ästhetischen Bildung. (Musikzweig, Theater-AG).
Der prägnante Musikzweig will begabte und besonders an Musik interessierte Schülerinnen und Schüler intensiv fördern.
Im Vordergrund steht daher eine ganzheitliche, musikalische Bildung. Dazu gehört verpflichtend, dass ab Klassenstufe 6 ein Instrument privat erlernt und an einem Ensemble der Schule teilgenommen wird.
Die Schule versteht sich als weltoffenen und zugleich familiären Lern- und Lebensort im Herzen der Stadt.
Es steht das Bestreben im Vordergrund, alle Schüler*Innen in ihrer ganzheitlichen Entwicklung zu begleiten, um sie bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten und für das Leben stark zu machen.
Durch den Erweiterungsneubau soll ein moderner Lernort geschaffen werden, der dem pädagogischen Bedarf gerecht wird und in dem sich jeder Schüler bestmöglich verwirklichen kann.
Die in den letzten Jahren vor dem Hintergrund wachsender Schülerzahlen und sich ändernder pädagogischer Konzepte zunehmende Raumnot, wurde bis zum heutigen Tag über Raum-Anmietungen in der Talstraße gelöst.
Es wurden in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Planungsansätze zur Erweiterung der Schule diskutiert, die bisher nicht umgesetzt wurden.
Vor dem Hintergrund der Einführung von G9, wachsenden Schülerzahlen und dem Wunsch, die Ausrichtung Musik/Theater weiterhin in den Vordergrund stellen zu können, erfolgte der Beschluss der Erweiterung auf dem eigenen Schulgelände.
Somit sollen die Anmietungen in der Talstraße möglichst komplett aufgelöst werden und ein zentraler Schulstandort geschaffen werden, der die Möglichkeit bietet, beiden Zweigen ausreichend Raum für eine zeitgemäße Schulentwicklung zu geben.
Eine 4-Zügigkeit mit ca 29 Schüler*innen/Klasse von Klasse 5-11, und dem Bedarf von somit ca 28 Klassenräumen, im Gesamtensemble ist zu realisieren.
In der Oberstufe wird der Klassenverbund zu Gunsten eines Kurssystems aufgelöst, welches sich auf die Räume wie Klassenräume + Differenzierungsräume verteilt, die nicht durch die festen Klassen belegt sind. In Klasse 12 + 13 ist mit einer durchschnittlichen Anzahl von ca 80-90 Schüler*Innen zu rechnen. Ziel ist, dass nach Erweiterung maximal ca 900-910 Schüler*Innen unterrichtet werden.
Um das pädagogische Konzept der FGTS (Freiwillige Ganztagsschule) umzusetzen, erfordert es:
ggfls. die Umorganisation der Klassenräume im Gesamtensemble, die Schaffung von Lernlandschaften, Differenzierungsräumen, und Freizeiträumen,
ggfls. die Umstrukturierung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume, des Verwaltungs- und des Lehrertraktes,
die Schaffung eines 2. Kunstraumes, die Umorganisation des Aulabereiches inklusive Nebenräumen und Foyer, die Neuorganisation des Sportbereiches + Umkleiden, die Umkonzeptionierung des Verpflegungsbereichs (Speisesaal und Küche) in der Nachmittagsbetreuung werden derzeit ca 170 Kinder betreut. Hier werden ca 150 Essen täglich in 2 „Schichten“ ausgegeben.
Die FGTS soll zukünftig auf ca 200 Schüler*Innen erweitert werden. Der Träger der Nachmittagsbetreuung ist derzeit der Förderverein, der mit einem externen Caterer zusammenarbeitet.
Die Küche der Mensa sowie der Verkauf wird von diesem externen Caterer betrieben und bewirtschaftet.
Bei der Planung der Küche sind die aktuellen fachlichen, hygienischen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu beachten.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist zukünftig mit einer erhöhten Essenausgabe zu rechnen, die sich auf ca 170-180 Essen täglich vergrößert.
Die Küche wird derzeit im Verpflegungssystem „Cook & Hold“ betrieben, und ist eine reine Ausgabeküche. Die Speisen werden in einer Großküche zubereitet, angeliefert und vom Garprozess bis zur Ausgabe warmgehalten.
Frische Komponenten, wie z.B. Salate oder Rohkost können durch Eigenproduktion ergänzt werden. Hierzu sind die entsprechenden Lager- und Kühlräume vorzusehen.
Dies ist in der Planung zu berücksichtigen.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: E71898858
Titel: Neubau Erweiterung Gymnasium am Schloss, Saarbrücken (Los 2) - Planungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9, des Leistungsbildes Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI) zu vergeben, sowie folgende besonderen Leistungen:
• Erstellen eines genehmigungsfähigen Entwässerungsgesuchs in Abstimmung mit dem Objektplaner/Architekt
• Bestandsaufnahme der bestehenden technischen Anlagen
• Erstellung 3D-Modell der beauftragten Technikanlagen für den Erweiterungsbau auf Grundlage des zuvor erstellten 3D-Modells der Architekten.
• Bereitstellung des erstellten Modells als Grundlage für das Gesamt-3D-Modell.
• Erstellung 3D-Modell der beauftragten Technik sowie der eingearbeiteten weiter genutzten Bestandstechnik des gesamten Gebäudebestandes auf Grundlage des zuvor erstellten 3D-Modells der Architekten.
• Bereitstellung des erstellten Modells als Grundlage für das Gesamt-3D-Modell.
Folgende Termine und Fristen sind vorgesehen:
• Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung
• Baubeginn: 01.07.2026
• Fertigstellung/Inbetriebnahme: 04.08.2028
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9, des Leistungsbildes Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI) zu vergeben, sowie folgende besonderen Leistungen:
• Erstellen eines genehmigungsfähigen Entwässerungsgesuchs in Abstimmung mit dem Objektplaner/Architekt
• Bestandsaufnahme der bestehenden technischen Anlagen
• Erstellung 3D-Modell der beauftragten Technikanlagen für den Erweiterungsbau auf Grundlage des zuvor erstellten 3D-Modells der Architekten.
• Bereitstellung des erstellten Modells als Grundlage für das Gesamt-3D-Modell.
• Erstellung 3D-Modell der beauftragten Technik sowie der eingearbeiteten weiter genutzten Bestandstechnik des gesamten Gebäudebestandes auf Grundlage des zuvor erstellten 3D-Modells der Architekten.
• Bereitstellung des erstellten Modells als Grundlage für das Gesamt-3D-Modell.
Folgende Termine und Fristen sind vorgesehen:
• Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung
• Baubeginn: 01.07.2026
• Fertigstellung/Inbetriebnahme: 04.08.2028
Zusätzliche Informationen:
- Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
- Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen
enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für das Honorarangebot zu verwenden.
- Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
- Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 09.05.2025 bei der Vergabestelle einzureichen.
- Informationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend über die Plattform geführt. Bewerber/Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
- Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln.
- Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
- Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
- Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen
enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für das Honorarangebot zu verwenden.
- Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
- Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 09.05.2025 bei der Vergabestelle einzureichen.
- Informationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend über die Plattform geführt. Bewerber/Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
- Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln.
- Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Postleitzahl: 1012
Stadt: Gemarkung Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1 bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages (siehe Vergabeunterlagen).
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1 bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages (siehe Vergabeunterlagen).
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 40 %.
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 30 %.
Kostenkriterium (Name): Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 30 %.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 10:30:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-15 10:30:00.000 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Eine Eigenerklärung gemäß Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 26.06.2014 bezüglich Erweitertes Führungszeugnis im schulischen Bereich.
1.8. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.9. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geän-dert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.10. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.11. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.10. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungs-erklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.12. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.11. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.13. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Eine Eigenerklärung gemäß Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 26.06.2014 bezüglich Erweitertes Führungszeugnis im schulischen Bereich.
1.8. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.9. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geän-dert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.10. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.11. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.10. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungs-erklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.12. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.11. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.13. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.1.Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2015) für den Erweiterungsbau, Umbau oder die Sanierung im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes hinsichtlich der Errichtung einer Mensa mit mind. 200 m² Nutzfläche einschließlich einer Ausgabeküche
• Mindestens ein Erweiterungsbau oder Umbau einer Schule oder vergleichbar im laufenden Betrieb mit mind. 3000 m² Bruttogrundfläche (BGF)
• Erweiterungsbau oder Umbau oder Sanierung einer mindestens Einfeld- Turnhalle
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Im Unternehmen müssen mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Sanitär-, Wärme-/Heiztechnik, Lüftungstechnik und mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Elektrotechnik und Gebäudeautomation, die namentlich zu benennen sind, beschäftigt sein.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung:
Anzahl, Name, Qualifikation
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.1.Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2015) für den Erweiterungsbau, Umbau oder die Sanierung im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes hinsichtlich der Errichtung einer Mensa mit mind. 200 m² Nutzfläche einschließlich einer Ausgabeküche
• Mindestens ein Erweiterungsbau oder Umbau einer Schule oder vergleichbar im laufenden Betrieb mit mind. 3000 m² Bruttogrundfläche (BGF)
• Erweiterungsbau oder Umbau oder Sanierung einer mindestens Einfeld- Turnhalle
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Im Unternehmen müssen mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Sanitär-, Wärme-/Heiztechnik, Lüftungstechnik und mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Elektrotechnik und Gebäudeautomation, die namentlich zu benennen sind, beschäftigt sein.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung:
Anzahl, Name, Qualifikation
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regionalverband Saarbrücken
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002112
Postanschrift: Schlossplatz 1-15
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvm@rvsbr.de📧
Telefon: +496815061147📞
URL: https://www.rvsbr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71898858🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E71898858🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: t:0681501994
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +496815014994📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 075-248384 (2025-04-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Erweiterung Gymnasium am Schloss, Saarbrücken - (Los 3 - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI)
Kurze Beschreibung:
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Gymnasium am Schloss. Der Altbau Bereich Spichererbergstraße (Hauptgebäude, alter Erweiterungsbau, Cafeteria) soll erhalten werden. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Aufgrund wachsender Schülerzahlen entspricht das Gebäude heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht, kann den wachsenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht werden, stößt an seine Kapazitätsgrenzen und entspricht aktuell nicht mehr den energetischen und pädagogischen Ansprüchen. Die Einführung von G9 und die hiermit verbundene Steigerung der Schülerzahlen erfordert eine Aufstockung der Anzahl an Unterrichtsräumen, sowie eine Überprüfung und ggfls. Neuorganisation der
Klassenraumstruktur in Alt-und Neubau. Das Gymnasium am Schloss ist ein traditionsreiches Gymnasium in Innenstadtlage der saarländischen Landeshauptstadt. Die Schule hat ihre Schwerpunkte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich,
sowie in der musisch-ästhetischen Bildung. (Musikzweig, Theater-AG). Eine 4- Zügigkeit mit ca 29 Schüler*innen/Klasse von Klasse 5- 11, und dem Bedarf von somit ca 28 Klassenräumen, im Gesamtensemble ist zu realisieren. In der Oberstufe wird der Klassenverbund zu Gunsten eines Kurssystems aufgelöst, welches sich auf die Räume wie Klassenräume + Differenzierungsräume verteilt, die nicht durch die festen Klassen
belegt sind. In Klasse 12 + 13 ist mit einer durchschnittlichen Anzahl von ca 80-90 Schüler*Innen zu rechnen. Ziel ist, dass nach Erweiterung maximal ca 900-910 Schüler*Innen unterrichtet werden. Um das pädagogische Konzept der FGTS (Freiwillige Ganztagsschule) umzusetzen, erfordert es: ggfls. die Umorganisation der Klassenräume im gesamten Ensemble, die Schaffung von Lernlandschaften, Differenzierungsräumen und Freizeiträumen, ggfls. die Umstrukturierung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume, des Verwaltungs- und des
Lehrertraktes, die Schaffung eines 2. Kunstraumes, die Umorganisation des Aulabereiches inklusive Nebenräumen und Foyer, die Neuorganisation des Sportbereiches + Umkleiden, die Umkonzeptionierung des Verpflegungsbereichs (Speisesaal und Küche). In der Nachmittagsbetreuung werden derzeit ca 170 Kinder betreut. Hier werden ca 150 Essen täglich in 2 „Schichten“ ausgegeben. Die FGTS soll
zukünftig auf ca 200 Schüler*Innen erweitert werden. Der Träger der Nachmittagsbetreuung ist derzeit der Förderverein, der mit einem externen Caterer zusammenarbeitet. Die Küche der Mensa sowie der Verkauf wird von diesem externen Caterer betrieben und bewirtschaftet. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist zukünftig mit einer erhöhten Essenausgabe zu rechnen, die sich auf ca 170-180 Essen
täglich vergrößert. Die Küche wird derzeit im Verpflegungssystem „Cook & Hold“ betrieben, und ist eine reine Ausgabeküche. Die Speisen werden in einer Großküche zubereitet, angeliefert und vom Garprozess bis zur Ausgabe warmgehalten. Frische Komponenten, wie z.B. Salate oder Rohkost können durch Eigenproduktion ergänzt werden. Hierzu sind die entsprechenden Lager- und Kühlräume vorzusehen. Dies ist in
der Planung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Gymnasium am Schloss. Der Altbau Bereich Spichererbergstraße (Hauptgebäude, alter Erweiterungsbau, Cafeteria) soll erhalten werden. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Aufgrund wachsender Schülerzahlen entspricht das Gebäude heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht, kann den wachsenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht werden, stößt an seine Kapazitätsgrenzen und entspricht aktuell nicht mehr den energetischen und pädagogischen Ansprüchen. Die Einführung von G9 und die hiermit verbundene Steigerung der Schülerzahlen erfordert eine Aufstockung der Anzahl an Unterrichtsräumen, sowie eine Überprüfung und ggfls. Neuorganisation der
Klassenraumstruktur in Alt-und Neubau. Das Gymnasium am Schloss ist ein traditionsreiches Gymnasium in Innenstadtlage der saarländischen Landeshauptstadt. Die Schule hat ihre Schwerpunkte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich,
sowie in der musisch-ästhetischen Bildung. (Musikzweig, Theater-AG). Eine 4- Zügigkeit mit ca 29 Schüler*innen/Klasse von Klasse 5- 11, und dem Bedarf von somit ca 28 Klassenräumen, im Gesamtensemble ist zu realisieren. In der Oberstufe wird der Klassenverbund zu Gunsten eines Kurssystems aufgelöst, welches sich auf die Räume wie Klassenräume + Differenzierungsräume verteilt, die nicht durch die festen Klassen
belegt sind. In Klasse 12 + 13 ist mit einer durchschnittlichen Anzahl von ca 80-90 Schüler*Innen zu rechnen. Ziel ist, dass nach Erweiterung maximal ca 900-910 Schüler*Innen unterrichtet werden. Um das pädagogische Konzept der FGTS (Freiwillige Ganztagsschule) umzusetzen, erfordert es: ggfls. die Umorganisation der Klassenräume im gesamten Ensemble, die Schaffung von Lernlandschaften, Differenzierungsräumen und Freizeiträumen, ggfls. die Umstrukturierung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume, des Verwaltungs- und des
Lehrertraktes, die Schaffung eines 2. Kunstraumes, die Umorganisation des Aulabereiches inklusive Nebenräumen und Foyer, die Neuorganisation des Sportbereiches + Umkleiden, die Umkonzeptionierung des Verpflegungsbereichs (Speisesaal und Küche). In der Nachmittagsbetreuung werden derzeit ca 170 Kinder betreut. Hier werden ca 150 Essen täglich in 2 „Schichten“ ausgegeben. Die FGTS soll
zukünftig auf ca 200 Schüler*Innen erweitert werden. Der Träger der Nachmittagsbetreuung ist derzeit der Förderverein, der mit einem externen Caterer zusammenarbeitet. Die Küche der Mensa sowie der Verkauf wird von diesem externen Caterer betrieben und bewirtschaftet. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist zukünftig mit einer erhöhten Essenausgabe zu rechnen, die sich auf ca 170-180 Essen
täglich vergrößert. Die Küche wird derzeit im Verpflegungssystem „Cook & Hold“ betrieben, und ist eine reine Ausgabeküche. Die Speisen werden in einer Großküche zubereitet, angeliefert und vom Garprozess bis zur Ausgabe warmgehalten. Frische Komponenten, wie z.B. Salate oder Rohkost können durch Eigenproduktion ergänzt werden. Hierzu sind die entsprechenden Lager- und Kühlräume vorzusehen. Dies ist in
der Planung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Beschreibung
Interne Kennung: E28874273
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Planungsleistungen der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1 zur HOAI) zu vergeben. Folgende Termine und Fristen sind vorgesehen: • Planungsbeginn: unmittelbar
nach Beauftragung • Baubeginn: 01.07.2026 • Fertigstellung/Inbetriebnahme:
04.08.2028
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Planungsleistungen der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1 zur HOAI) zu vergeben. Folgende Termine und Fristen sind vorgesehen: • Planungsbeginn: unmittelbar
nach Beauftragung • Baubeginn: 01.07.2026 • Fertigstellung/Inbetriebnahme:
04.08.2028
Zusätzliche Informationen:
- Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Es erfolgt kein
Versand der Vergabeunterlagen per Post. - Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für das Honorarangebot zu verwenden. - Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. - Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 09.05.2025 bei der Vergabestelle einzureichen. - Informationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend über die Plattform geführt. Bewerber/Bieter haben sich
unaufgefordert darüber informiert zu halten. - Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. - Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden
Ausschluss des Angebots.
- Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Es erfolgt kein
Versand der Vergabeunterlagen per Post. - Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für das Honorarangebot zu verwenden. - Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. - Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 09.05.2025 bei der Vergabestelle einzureichen. - Informationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend über die Plattform geführt. Bewerber/Bieter haben sich
unaufgefordert darüber informiert zu halten. - Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. - Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden
Ausschluss des Angebots.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1. bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages (siehe Vergabeunterlagen).
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1. bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages (siehe Vergabeunterlagen).
Verfahren Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-15 11:00:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6.Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt
Seite 2 von 6 auch für Nachunternehmen zu verlangen.
Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6.Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt
Seite 2 von 6 auch für Nachunternehmen zu verlangen.
Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2015) für den Neubau oder Erweiterungsbau im Bereich der Tragwerksplanung § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nach-weisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
•Mindestens ein Neu- oder Erweiterungsbau mit mind. 3000 m² Bruttogrundfläche (BGF);
•Mindestens ein Projekt, das mit vorgefertigten Elementen umgesetzt wurde;
•vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
• Angabe der Gebäudeklasse.
3.2.Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2015) für den Neubau oder Erweiterungsbau im Bereich der Tragwerksplanung § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nach-weisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
•Mindestens ein Neu- oder Erweiterungsbau mit mind. 3000 m² Bruttogrundfläche (BGF);
•Mindestens ein Projekt, das mit vorgefertigten Elementen umgesetzt wurde;
•vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
• Angabe der Gebäudeklasse.
3.2.Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation