Die Stadt Überlingen beabsichtigt, das Hauptgebäude des Gymnasium Überlingen mit einer Hauptnutzfläche von ca. 6.000 qm neu zu bauen. Ebenso ist geplant, die bestehenden Nebengebäude (Musentrakt und Auflieger Klassenzimmer) in das pädagogische Gesamtkonzept mit einer HNF von ca. 1.600 qm zu integrieren. Die Stadt Überlingen hat für den Neubau des Gymnasiums einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, welcher alternative Planungsvorschläge in Holz- oder Holzhybridbauweise aufzeigen und so zu einem optimalen Ergebnis führen sollte. Es wird das Ziel verfolgt, durch ein nachhaltiges und innovatives Gebäude einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten: Im Realisierungswettbewerb wurden demnach richtungsweisende Wettbewerbsbeiträge gesucht, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen (u.a. durch Suffizienz- und Effizienzstrategien) die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Architekturqualität zu erzielen. Das Gebäude soll Ressourcen schonen, Stoffkreisläufe berücksichtigen (recyclinggerechte Konstruktion), Gesamtverbräuche reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren. Darüber hinaus soll es klimaresilient, bedarfsgerecht, betriebssicher und robust sein. Hierbei werden innovative Lösungsansätze erwartet und gefördert. Die Stadt verfolgt bei der Realisierung von Bauvorhaben die Minimierung des Massenstromes, der grauen Energie, des Treibhauspotenzials sowie des Schadstoff-und Chemikalieneinsatzes allgemein. Auch bei der Planung der Realisierung des neuen Gymnasiums in Überlingen sollen diese Prinzipien beachtet werden. Deswegen ist eine hohe energetische und ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel und eine konkrete Anforderung an die Planer. Die Realisierung der Gebäude werden mit dem Leitfaden Nachhaltig Bauen qualitätsgesichert. Eine KFN-Förderung (Klimafreundlicher Neubau) mit QNG ist angedacht. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Ende November/ Anfang Dezember 2025 // - Baubeginn: vsl. März 2027 // - Fertigstellung: vsl Dezember 2029 // Die Gesamtkostenprognose des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 42,27 Mio. € Brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 460.000 € // - KG 300/400 Neubau 31.290.000 € // - KG 300/400 Sanierung Musentrakt 1.930.000 € // - KG 300/400 Sanierung Nebengebäude 1.160.000 € // - KG 500 3.110.000 € // - KG 600 4.320.000 € // Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Fachplanung Nachhaltiges Bauen und Koordinierung Zertifizierung nach LNB Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bzw. 5 -9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Gymnasium Überlingen - Leistungen der Fachplanung Nachhaltiges Bauen und Koordinierung Zertifizierung nach LNB
Referenznummer: FNB
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Überlingen beabsichtigt, das Hauptgebäude des Gymnasium Überlingen mit einer Hauptnutzfläche von ca. 6.000 qm neu zu bauen. Ebenso ist geplant, die bestehenden Nebengebäude (Musentrakt und Auflieger Klassenzimmer) in das pädagogische Gesamtkonzept mit einer HNF von ca. 1.600 qm zu integrieren.
Die Stadt Überlingen hat für den Neubau des Gymnasiums einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, welcher alternative Planungsvorschläge in Holz- oder Holzhybridbauweise aufzeigen und so zu einem optimalen Ergebnis führen sollte.
Es wird das Ziel verfolgt, durch ein nachhaltiges und innovatives Gebäude einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten: Im Realisierungswettbewerb wurden demnach richtungsweisende Wettbewerbsbeiträge gesucht, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen (u.a. durch Suffizienz- und Effizienzstrategien) die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Architekturqualität zu erzielen.
Das Gebäude soll Ressourcen schonen, Stoffkreisläufe berücksichtigen (recyclinggerechte Konstruktion), Gesamtverbräuche reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren. Darüber hinaus soll es klimaresilient, bedarfsgerecht, betriebssicher und robust sein. Hierbei werden innovative Lösungsansätze erwartet und gefördert. Die Stadt verfolgt bei der Realisierung von Bauvorhaben die Minimierung des
Massenstromes, der grauen Energie, des Treibhauspotenzials sowie des Schadstoff-und Chemikalieneinsatzes allgemein. Auch bei der Planung der Realisierung des neuen Gymnasiums in Überlingen sollen diese Prinzipien beachtet werden. Deswegen ist eine
hohe energetische und ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel und eine konkrete Anforderung an die Planer. Die Realisierung der Gebäude werden mit dem Leitfaden Nachhaltig Bauen qualitätsgesichert. Eine KFN-Förderung (Klimafreundlicher Neubau) mit QNG ist angedacht.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Ende November/ Anfang Dezember 2025 //
- Baubeginn: vsl. März 2027 //
- Fertigstellung: vsl Dezember 2029 //
Die Gesamtkostenprognose des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 42,27 Mio. € Brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 460.000 € //
- KG 300/400 Neubau 31.290.000 € //
- KG 300/400 Sanierung Musentrakt 1.930.000 € //
- KG 300/400 Sanierung Nebengebäude 1.160.000 € //
- KG 500 3.110.000 € //
- KG 600 4.320.000 € //
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen der Fachplanung Nachhaltiges Bauen und Koordinierung Zertifizierung nach LNB
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bzw. 5 -9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Stadt Überlingen beabsichtigt, das Hauptgebäude des Gymnasium Überlingen mit einer Hauptnutzfläche von ca. 6.000 qm neu zu bauen. Ebenso ist geplant, die bestehenden Nebengebäude (Musentrakt und Auflieger Klassenzimmer) in das pädagogische Gesamtkonzept mit einer HNF von ca. 1.600 qm zu integrieren.
Die Stadt Überlingen hat für den Neubau des Gymnasiums einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, welcher alternative Planungsvorschläge in Holz- oder Holzhybridbauweise aufzeigen und so zu einem optimalen Ergebnis führen sollte.
Es wird das Ziel verfolgt, durch ein nachhaltiges und innovatives Gebäude einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten: Im Realisierungswettbewerb wurden demnach richtungsweisende Wettbewerbsbeiträge gesucht, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen (u.a. durch Suffizienz- und Effizienzstrategien) die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Architekturqualität zu erzielen.
Das Gebäude soll Ressourcen schonen, Stoffkreisläufe berücksichtigen (recyclinggerechte Konstruktion), Gesamtverbräuche reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren. Darüber hinaus soll es klimaresilient, bedarfsgerecht, betriebssicher und robust sein. Hierbei werden innovative Lösungsansätze erwartet und gefördert. Die Stadt verfolgt bei der Realisierung von Bauvorhaben die Minimierung des
Massenstromes, der grauen Energie, des Treibhauspotenzials sowie des Schadstoff-und Chemikalieneinsatzes allgemein. Auch bei der Planung der Realisierung des neuen Gymnasiums in Überlingen sollen diese Prinzipien beachtet werden. Deswegen ist eine
hohe energetische und ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel und eine konkrete Anforderung an die Planer. Die Realisierung der Gebäude werden mit dem Leitfaden Nachhaltig Bauen qualitätsgesichert. Eine KFN-Förderung (Klimafreundlicher Neubau) mit QNG ist angedacht.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Ende November/ Anfang Dezember 2025 //
- Baubeginn: vsl. März 2027 //
- Fertigstellung: vsl Dezember 2029 //
Die Gesamtkostenprognose des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 42,27 Mio. € Brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 460.000 € //
- KG 300/400 Neubau 31.290.000 € //
- KG 300/400 Sanierung Musentrakt 1.930.000 € //
- KG 300/400 Sanierung Nebengebäude 1.160.000 € //
- KG 500 3.110.000 € //
- KG 600 4.320.000 € //
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen der Fachplanung Nachhaltiges Bauen und Koordinierung Zertifizierung nach LNB
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bzw. 5 -9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FNB
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Obertorstr 16
Postleitzahl: 88662
Stadt: Überlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bodenseekreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
(- Beauftragungsstufe 2: Leistungen der Lph. 4 gem. Leistungsbild)
- Beauftragungsstufe 3: Leistungen der Lph. 5 gem. Leistungsbild
- Beauftragungsstufe 4: Leistungen der Lph. 6-7 gem. Leistungsbild
- Beauftragungsstufe 5: Leistungen der Lph. 8 gem. Leistungsbild
Stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf.
Leistungsbild und Besondere Leistungen siehe Honorarangebotsformblatt.
(- Beauftragungsstufe 2: Leistungen der Lph. 4 gem. Leistungsbild)
- Beauftragungsstufe 3: Leistungen der Lph. 5 gem. Leistungsbild
- Beauftragungsstufe 4: Leistungen der Lph. 6-7 gem. Leistungsbild
- Beauftragungsstufe 5: Leistungen der Lph. 8 gem. Leistungsbild
Stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf.
Leistungsbild und Besondere Leistungen siehe Honorarangebotsformblatt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung - Gewichtung 50 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Verfügbarkeit, Herangehensweise und den Fachtechnische Lösungsansätzen - Gewichtung 30%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien
geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Nachweis über eine abgeschlossene Fach- oder Hochschulausbildung mit Baubezug (z.B. als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen/Technische Ausrüstung/Bauphysik oder gleichwertig) oder Techniker/Meister UND eine Zusatzausbildung als LNB-Expert:in
2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in
Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung
nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien
geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Nachweis über eine abgeschlossene Fach- oder Hochschulausbildung mit Baubezug (z.B. als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen/Technische Ausrüstung/Bauphysik oder gleichwertig) oder Techniker/Meister UND eine Zusatzausbildung als LNB-Expert:in
2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in
Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung
nachzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf
Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige
Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf
Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige
Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis
der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete
Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Mindestanforderung: durchschnittlich ≥ 2 vollangestellte technische Mitarbeitende
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis
der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete
Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Mindestanforderung: durchschnittlich ≥ 2 vollangestellte technische Mitarbeitende
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags Bereich Fachplanung Nachhaltiges Bauen und Koordinierung Zertifizierungssysteme in den letzten drei Geschäftsjahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). MINDESTANFORDERUNG: Jahresmittel 50.000 EUR/a.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags Bereich Fachplanung Nachhaltiges Bauen und Koordinierung Zertifizierungssysteme in den letzten drei Geschäftsjahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). MINDESTANFORDERUNG: Jahresmittel 50.000 EUR/a.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
MINDEST- und AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen
erfüllt werden:
- Das Referenzprojekt beinhaltet Neubaumaßnahmen.
- Das Referenzprojekt beinhaltet Sanierungs-/Umbaubereiche.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentliches Gebäude / Bauwerk
- Durch den Bieter wurden eine Fachbegleitung zum Nachhaltigen Bauen sowie eine erfolgreiche abgeschlossene Zertifizierung nach einem gängigen Bewertungssystem erbracht. (z.B.: DGNB-Zertifizierung, BNB-Zertifizierung, QNG-Zertifizierung, LNB-Zertifizierung oder gleichwertig) (Auf Nachfrage ist der Nachweis/ Zertifikat vorzulegen)
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Holz-/ Holzhybridbau
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte
erfüllt werden.
Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
MINDEST- und AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen
erfüllt werden:
- Das Referenzprojekt beinhaltet Neubaumaßnahmen.
- Das Referenzprojekt beinhaltet Sanierungs-/Umbaubereiche.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentliches Gebäude / Bauwerk
- Durch den Bieter wurden eine Fachbegleitung zum Nachhaltigen Bauen sowie eine erfolgreiche abgeschlossene Zertifizierung nach einem gängigen Bewertungssystem erbracht. (z.B.: DGNB-Zertifizierung, BNB-Zertifizierung, QNG-Zertifizierung, LNB-Zertifizierung oder gleichwertig) (Auf Nachfrage ist der Nachweis/ Zertifikat vorzulegen)
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Holz-/ Holzhybridbau
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte
erfüllt werden.
Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Wertungskriterien:
2 Referenzprojekte für die Projektleitung und 1 Referenzprojekt für die stellvertretende Projektleitung.
Details können der Wertungsmatrix E entnommen werden
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation
direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen
Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation
direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen
Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB)
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 190-649085 (2025-10-01)