Neubau Hangar-Gebäude für die DLR-Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge (KF), Aachen Merzbrück - Leistungen der Projektsteuerung gemäß AHO_Heft Nr. 20 // PS 2-5
Um den Luftverkehr der Zukunft umweltfreundlicher und klimaverträglich zu machen, wurde im Jahr 2020 unter anderem die DLR-Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge – kurz DLR-Einrichtung KF – gegründet, welche das Innovationszentrum für Kleinflugzeug-Technologien (INK) betreibt . Das INK widmet sich den Themen des elektrischen Fliegens und der (inter-)urbanen Mobilität mit Blick auf Kleinflugzeuge vor dem Hintergrund des Leitbilds des Rheinischen Reviers als sogenanntes Mobilitätsrevier der Zukunft. Das Konzept des elektrischen Fliegens spielt eine Schlüsselrolle für eine klimaverträgliche Luftfahrt. Die Elektrifizierung von Luftfahrzeugen hat das Potenzial, Emissionen lokal zu minimieren und die Mobilität leiser und effizienter zu gestalten. Kleinflugzeuge können in diesem Zusammenhang einen doppelten Nutzen erfüllen. Zum einen eignen sie sich als ideale Versuchsplattformen, in und mit denen neue Technologien – auch für große Flugzeuge – auf einfache, schnelle und wirtschaftliche Weise erprobt und demonstriert werden können. Zum anderen müssen kleine Flugzeuge selbst klimaverträglich werden – heutige sowie neuartige kleine Fluggeräte besitzen außerdem das Potenzial, einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, z.B. im (inter-)urbanen Raum. Das Projekt soll die Grundlage legen für seine spätere Errichtung und den Forschungsbetrieb des DLR im sogenannten Aero-Park – einem neuen, auf luftfahrtaffine, innovative Partner ausgerichteten Plangebiet der Stadt Würselen. Das Gebäude vereint mehrere Arbeitsbereiche und ermöglicht so die direkte Entwicklung und Integration neuer Technologien in einem spezialisierten Umfeld. Am DLR Standort in Aachen Merzbrück soll ein Hangar-Gebäude am Flugplatz Aachen-Merzbrück mit Hangar-Halle, Reparatur-Werkstatt, Testräumen, Lagerräumen, Büros-, Besprechungs- und Sozialräumen sowie Räumen für weitere nutzerdefinierte Anforderungen errichtet werden. In der Planung berücksichtigt sind u.a. besondere Anforderungen, die aus dem Betriebsmodell des Innovationszentrums INK und der Lage als Mono-Standort resultieren. Das Hangar-Gebäude soll am Standort Aachen Merzbrück eine Kapazität für ca. 120 Mitarbeitende bereitstellen. Es wird als zentraler Standort für die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien am Boden sowie in der Luft dienen und bietet die nötigen Büros, Werkstattflächen und Versuchsräume sowie den erforderlichen direkten Zugang zur Start- und Landebahn. Der direkte Zugang des Grundstücks zur Start- und Landebahn des Flugplatzes soll mittels eines eigenen Rollwegs hergestellt werden. Die DLR-Einrichtung KF (als Strukturwandelprojekt) trägt maßgeblich zur Schaffung neuer, hochwertiger Arbeits- und Ausbildungsplätze bei, indem sie darauf ausgerichtet ist, zusammen mit den regionalen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik innovative Technologien und Praktiken in die Anwendung zu bringen und eine klimaverträgliche Luftfahrt mit Lösungen aus dem Rheinischen Revier zu gestalten. Sie leistet einen Beitrag zum Wohlstand der Region und zu einer neuen gesellschaftlichen Akzeptanz für eine wegweisende Luftfahrt. Das Hangar-Gebäude soll nach Wunsch des Nutzers nach dem Silber -Standard des Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) errichtet werden. Im Rahmen einer BNB-Zertifizierung wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität sowie von technischen Aspekten und Prozessen betrachtet. Die Zertifizierung soll parallel zur Planung erfolgen. Für das Hangargebäude wurde auf Grundlage des Bedarfsplans ein Flächenbedarf zusammengestellt: // - Bürofläche, Versuchsräume, Seminar, Technik, Lager, Mess- und Beobachtungsplattform gesamt: 2.100 m² // - Hangarhalle: 840 m² Nicht in diesen Flächenbedarfen enthalten sind Nebenflächen wie Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und sanitäre Anlagen. Es handelt sich um eine Baumaßnahme nach den RZBau (Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen). Leistungsumfang Generalplanung Der Leistungsumfang für Generalplanerleistungen des Hangars beinhaltet alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahme erforderlich sind LPH 2-4 gemäß Anlage zu §6 , insbesondere der Leistungsbilder // • Objektplanung Gebäude und Innenräume // • Fachplanung Tragwerksplanung // • Fachplanung Technische Ausrüstung ELT + HLS // • Objektplanung Verkehrsanlagen + Freianlagen und Ingenieurbauwerke ( Kanäle) // • Bauphysik // • Brandschutzplanung // Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: // - Leistungsbeginn: Nov 2025 // - Baubeginn: 4. Quartal 2027 // - Fertigstellung: Mitte 2030 // Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-500) werden auf 25,4 Mio € Netto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: // - KG 200 1.200.000€ // - KG 300 13.176.536€ // - KG 400 7.441.760€ // - KG 500 3.581.250€ // - KG 600 304.356€ // Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Projektsteuerung gemäß AHO_Heft Nr. 20 - Projektstufen 2-5, Handlungsbereiche A-E . Es ist eine stufenweise Beauftragung nachfolgend beschriebener Leistungen beabsichtigt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe Leistungsstufe 2 gemäß AHO aktuellste Fassung, bzw. gem. Anlage beauftragt. Die Leistungsstufen 3-5 als Teilleistungssätze werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Hangar-Gebäude für die DLR-Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge (KF), Aachen Merzbrück - Leistungen der Projektsteuerung gemäß AHO_Heft Nr. 20 // PS 2-5
Referenznummer: PS
Kurze Beschreibung:
Um den Luftverkehr der Zukunft umweltfreundlicher und klimaverträglich zu machen, wurde im Jahr 2020 unter anderem die DLR-Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge – kurz DLR-Einrichtung KF – gegründet, welche das Innovationszentrum für Kleinflugzeug-Technologien (INK) betreibt . Das INK widmet sich den Themen des elektrischen Fliegens und der (inter-)urbanen Mobilität mit Blick auf Kleinflugzeuge vor dem Hintergrund des Leitbilds des Rheinischen Reviers als sogenanntes Mobilitätsrevier der Zukunft.
Das Konzept des elektrischen Fliegens spielt eine Schlüsselrolle für eine klimaverträgliche Luftfahrt. Die Elektrifizierung von Luftfahrzeugen hat das Potenzial, Emissionen lokal zu minimieren und die Mobilität leiser und effizienter zu gestalten. Kleinflugzeuge können in diesem Zusammenhang einen doppelten Nutzen erfüllen. Zum einen eignen sie sich als ideale Versuchsplattformen, in und mit denen neue Technologien – auch für große Flugzeuge – auf einfache, schnelle und wirtschaftliche Weise erprobt und demonstriert werden können. Zum anderen müssen kleine Flugzeuge selbst klimaverträglich werden – heutige sowie neuartige kleine Fluggeräte besitzen außerdem das Potenzial, einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, z.B. im (inter-)urbanen Raum.
Das Projekt soll die Grundlage legen für seine spätere Errichtung und den Forschungsbetrieb des DLR im sogenannten Aero-Park – einem neuen, auf luftfahrtaffine, innovative Partner ausgerichteten Plangebiet der Stadt Würselen. Das Gebäude vereint mehrere Arbeitsbereiche und ermöglicht so die direkte Entwicklung und Integration neuer Technologien in einem spezialisierten Umfeld.
Am DLR Standort in Aachen Merzbrück soll ein Hangar-Gebäude am Flugplatz Aachen-Merzbrück mit Hangar-Halle, Reparatur-Werkstatt, Testräumen, Lagerräumen, Büros-, Besprechungs- und Sozialräumen sowie Räumen für weitere nutzerdefinierte Anforderungen errichtet werden. In der Planung berücksichtigt sind u.a. besondere Anforderungen, die aus dem Betriebsmodell des Innovationszentrums INK und der Lage als Mono-Standort resultieren.
Das Hangar-Gebäude soll am Standort Aachen Merzbrück eine Kapazität für ca. 120 Mitarbeitende bereitstellen.
Es wird als zentraler Standort für die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien am Boden sowie in der Luft dienen und bietet die nötigen Büros, Werkstattflächen und Versuchsräume sowie den erforderlichen direkten Zugang zur Start- und Landebahn.
Der direkte Zugang des Grundstücks zur Start- und Landebahn des Flugplatzes soll mittels eines eigenen Rollwegs hergestellt werden.
Die DLR-Einrichtung KF (als Strukturwandelprojekt) trägt maßgeblich zur Schaffung neuer, hochwertiger Arbeits- und Ausbildungsplätze bei, indem sie darauf ausgerichtet ist, zusammen mit den regionalen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik innovative Technologien und Praktiken in die Anwendung zu bringen und eine klimaverträgliche Luftfahrt mit Lösungen aus dem Rheinischen Revier zu gestalten. Sie leistet einen Beitrag zum Wohlstand der Region und zu einer neuen gesellschaftlichen Akzeptanz für eine wegweisende Luftfahrt.
Das Hangar-Gebäude soll nach Wunsch des Nutzers nach dem Silber -Standard des Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) errichtet werden. Im Rahmen einer BNB-Zertifizierung wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität sowie von technischen Aspekten und Prozessen betrachtet. Die Zertifizierung soll parallel zur Planung erfolgen.
Für das Hangargebäude wurde auf Grundlage des Bedarfsplans ein Flächenbedarf zusammengestellt: //
- Bürofläche, Versuchsräume, Seminar, Technik, Lager, Mess- und Beobachtungsplattform gesamt: 2.100 m² //
- Hangarhalle: 840 m²
Nicht in diesen Flächenbedarfen enthalten sind Nebenflächen wie Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und sanitäre Anlagen.
Es handelt sich um eine Baumaßnahme nach den RZBau (Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen).
Leistungsumfang Generalplanung
Der Leistungsumfang für Generalplanerleistungen des Hangars beinhaltet alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahme erforderlich sind LPH 2-4 gemäß Anlage zu §6 , insbesondere der Leistungsbilder //
• Objektplanung Gebäude und Innenräume //
• Fachplanung Tragwerksplanung //
• Fachplanung Technische Ausrüstung ELT + HLS //
• Objektplanung Verkehrsanlagen + Freianlagen und Ingenieurbauwerke ( Kanäle) //
• Bauphysik //
• Brandschutzplanung //
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: //
- Leistungsbeginn: Nov 2025 //
- Baubeginn: 4. Quartal 2027 //
- Fertigstellung: Mitte 2030 //
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-500) werden auf 25,4 Mio € Netto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: //
- KG 200 1.200.000€ //
- KG 300 13.176.536€ //
- KG 400 7.441.760€ //
- KG 500 3.581.250€ //
- KG 600 304.356€ //
Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Projektsteuerung gemäß AHO_Heft Nr. 20 - Projektstufen 2-5, Handlungsbereiche A-E .
Es ist eine stufenweise Beauftragung nachfolgend beschriebener Leistungen beabsichtigt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe Leistungsstufe 2 gemäß AHO aktuellste Fassung, bzw. gem. Anlage beauftragt.
Die Leistungsstufen 3-5 als Teilleistungssätze werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
Um den Luftverkehr der Zukunft umweltfreundlicher und klimaverträglich zu machen, wurde im Jahr 2020 unter anderem die DLR-Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge – kurz DLR-Einrichtung KF – gegründet, welche das Innovationszentrum für Kleinflugzeug-Technologien (INK) betreibt . Das INK widmet sich den Themen des elektrischen Fliegens und der (inter-)urbanen Mobilität mit Blick auf Kleinflugzeuge vor dem Hintergrund des Leitbilds des Rheinischen Reviers als sogenanntes Mobilitätsrevier der Zukunft.
Das Konzept des elektrischen Fliegens spielt eine Schlüsselrolle für eine klimaverträgliche Luftfahrt. Die Elektrifizierung von Luftfahrzeugen hat das Potenzial, Emissionen lokal zu minimieren und die Mobilität leiser und effizienter zu gestalten. Kleinflugzeuge können in diesem Zusammenhang einen doppelten Nutzen erfüllen. Zum einen eignen sie sich als ideale Versuchsplattformen, in und mit denen neue Technologien – auch für große Flugzeuge – auf einfache, schnelle und wirtschaftliche Weise erprobt und demonstriert werden können. Zum anderen müssen kleine Flugzeuge selbst klimaverträglich werden – heutige sowie neuartige kleine Fluggeräte besitzen außerdem das Potenzial, einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, z.B. im (inter-)urbanen Raum.
Das Projekt soll die Grundlage legen für seine spätere Errichtung und den Forschungsbetrieb des DLR im sogenannten Aero-Park – einem neuen, auf luftfahrtaffine, innovative Partner ausgerichteten Plangebiet der Stadt Würselen. Das Gebäude vereint mehrere Arbeitsbereiche und ermöglicht so die direkte Entwicklung und Integration neuer Technologien in einem spezialisierten Umfeld.
Am DLR Standort in Aachen Merzbrück soll ein Hangar-Gebäude am Flugplatz Aachen-Merzbrück mit Hangar-Halle, Reparatur-Werkstatt, Testräumen, Lagerräumen, Büros-, Besprechungs- und Sozialräumen sowie Räumen für weitere nutzerdefinierte Anforderungen errichtet werden. In der Planung berücksichtigt sind u.a. besondere Anforderungen, die aus dem Betriebsmodell des Innovationszentrums INK und der Lage als Mono-Standort resultieren.
Das Hangar-Gebäude soll am Standort Aachen Merzbrück eine Kapazität für ca. 120 Mitarbeitende bereitstellen.
Es wird als zentraler Standort für die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien am Boden sowie in der Luft dienen und bietet die nötigen Büros, Werkstattflächen und Versuchsräume sowie den erforderlichen direkten Zugang zur Start- und Landebahn.
Der direkte Zugang des Grundstücks zur Start- und Landebahn des Flugplatzes soll mittels eines eigenen Rollwegs hergestellt werden.
Die DLR-Einrichtung KF (als Strukturwandelprojekt) trägt maßgeblich zur Schaffung neuer, hochwertiger Arbeits- und Ausbildungsplätze bei, indem sie darauf ausgerichtet ist, zusammen mit den regionalen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik innovative Technologien und Praktiken in die Anwendung zu bringen und eine klimaverträgliche Luftfahrt mit Lösungen aus dem Rheinischen Revier zu gestalten. Sie leistet einen Beitrag zum Wohlstand der Region und zu einer neuen gesellschaftlichen Akzeptanz für eine wegweisende Luftfahrt.
Das Hangar-Gebäude soll nach Wunsch des Nutzers nach dem Silber -Standard des Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) errichtet werden. Im Rahmen einer BNB-Zertifizierung wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität sowie von technischen Aspekten und Prozessen betrachtet. Die Zertifizierung soll parallel zur Planung erfolgen.
Für das Hangargebäude wurde auf Grundlage des Bedarfsplans ein Flächenbedarf zusammengestellt: //
- Bürofläche, Versuchsräume, Seminar, Technik, Lager, Mess- und Beobachtungsplattform gesamt: 2.100 m² //
- Hangarhalle: 840 m²
Nicht in diesen Flächenbedarfen enthalten sind Nebenflächen wie Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser etc.) und sanitäre Anlagen.
Es handelt sich um eine Baumaßnahme nach den RZBau (Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen).
Leistungsumfang Generalplanung
Der Leistungsumfang für Generalplanerleistungen des Hangars beinhaltet alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahme erforderlich sind LPH 2-4 gemäß Anlage zu §6 , insbesondere der Leistungsbilder //
• Objektplanung Gebäude und Innenräume //
• Fachplanung Tragwerksplanung //
• Fachplanung Technische Ausrüstung ELT + HLS //
• Objektplanung Verkehrsanlagen + Freianlagen und Ingenieurbauwerke ( Kanäle) //
• Bauphysik //
• Brandschutzplanung //
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: //
- Leistungsbeginn: Nov 2025 //
- Baubeginn: 4. Quartal 2027 //
- Fertigstellung: Mitte 2030 //
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-500) werden auf 25,4 Mio € Netto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: //
- KG 200 1.200.000€ //
- KG 300 13.176.536€ //
- KG 400 7.441.760€ //
- KG 500 3.581.250€ //
- KG 600 304.356€ //
Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Projektsteuerung gemäß AHO_Heft Nr. 20 - Projektstufen 2-5, Handlungsbereiche A-E .
Es ist eine stufenweise Beauftragung nachfolgend beschriebener Leistungen beabsichtigt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe Leistungsstufe 2 gemäß AHO aktuellste Fassung, bzw. gem. Anlage beauftragt.
Die Leistungsstufen 3-5 als Teilleistungssätze werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: PS
Titel: Neubau Hangar-Gebäude für die DLR-Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge (KF), Aachen Merzbrück - Leistungen der Projektsteuerung gemäß AHO_Heft Nr. 20 aktuellste Fassung // LS 2-5
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift: Aachen-Merzbrück
Postleitzahl: 52146
Stadt: Würselen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-21 📅
Datum des Endes: 2030-07-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung - Gewichtung 60%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Aachen-Mäezbrück
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – VK Bund
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 165-565609 (2025-08-27)