Neubau Heizzentrale ParQ54 - Estricharbeiten im EG und 1. OG

SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Estricharbeiten im EG und 1. OG der Heizzentrale sowie alle dafür notwendigen Vorarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Heizzentrale ParQ54 - Estricharbeiten im EG und 1. OG
Kurze Beschreibung:
Estricharbeiten im EG und 1. OG der Heizzentrale sowie alle dafür notwendigen Vorarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: P25_005_0819
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-20 📅
Datum des Endes: 2025-11-28 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-23 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-15 📅
Zusätzliche Informationen:
A) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. B) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist zwingend über die Vergabeplattform "subreport-ELViS" zu übermitteln. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten per Fax, per Post oder per EMail. Diese Angebote werden von der Wertung zwingend ausgeschlossen. C) Die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH als Auftraggeber und als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.; Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002240
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
Telefon: 0651-7170 📞
URL: https://www.swt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67725661 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E67725661 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131 162234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 158-543891 (2025-08-18)