Neubau IfL - Heizungstechnik

Leibniz-Institut für Länderkunde e.V.

Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig. Ausgeschrieben sind die heizungstechnischen Anlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau IfL - Heizungstechnik
Referenznummer: 162_LIL_01-2025-0005
Kurze Beschreibung:
Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig. Ausgeschrieben sind die heizungstechnischen Anlagen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Das Bauvorhaben ist Teil der Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes im Stadtzentrum von Leipzig. Nach vorgelagertem Architekturwettbewerb entsteht ein neues Institutsgebäude für das Leibniz-Institut für Länderkunde Leipzig, bestehend aus Tiefgarage, Erd- und Zwischengeschoss sowie sechs Obergeschossen. Das nachhaltige Gebäude verfügt zudem über ein Gründach und eine Geothermieanlage. Ausgeschrieben sind die Heizungstechnischen Anlagen: - 1 St Fernwärmestation 235 kW - 1 St Wärmepumpe 180 kW - 2 St Pufferspeicher 1000 l - ca. 2700 m Stahlrohr DN 15-50, gepresst, einschl. Dämmung - ca. 600 m Stahlrohr DN 65-125, geschweißt, einschl. Dämmung - 2 St Heizungsverteiler mit 12 Abgängen - 48 St Heizkörper - ca. 330 Absperr- und Regulierarmaturen DN 15 bis DN 100
Mehr anzeigen
Postanschrift: Windmühlenstraße 1
Postleitzahl: 04107
Stadt: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-11 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-12 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-12 10:15:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Leibniz-Institut für Länderkunde e.V.
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Schongauerstraße 9
Postleitzahl: 04328
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf
E-Mail: p_kraus@leibniz-ifl.de 📧
Telefon: +49 341-60055102 📞
Fax: +49 341-60055198 📠
URL: https://leibniz-ifl.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19a6daa2cfe-4c20b6d3ef99927c 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +493419773800 📞
Fax: +493419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de 🌏
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: Nicht vorhanden
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: Keine Nummer
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 217-745851 (2025-11-10)