Die Gemeinde Hohenlinden beabsichtigt die Errichtung eines 6-gruppigen Kinderhauses mit 3 Kinderkrippengruppen im Erdgeschoss sowie zwei Kindergartengruppen und einer Wahlgruppe (Kindergarten oder -krippe) im Obergeschoss, in Holzbauweise auf StahlbetonBodenplatte. Gebäudekenndaten: 2 Geschosse, nicht unterkellert Gebäudegrundfläche: ca. 1100 m² Geschossfläche: ca. 1830 m² Gebäudehöhe: bis ca. 8,6 m Gegenstand der Vergabeeinheit Gewerk Sanitärinstallation sind folgende Arbeiten: - Einbau einer Enthärtungsanlage DN32 zum Schutz der Trinkwasserinstallation - Ca. 250 m Abwasserleitungen aus PP mit Formstücken bis DN100 - Ca. 720 m Trinkwasserleitungen aus Edelstahl bis DN40 mi Formstücken - Errichtung von 27 Installationswänden inkl. Verrohrung - Einbau von 37 Sanitärobjekten inkl. Armaturen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Kinderhaus Hohenlinden - Sanitärinstallation
Referenznummer: HOK.201
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Hohenlinden beabsichtigt die Errichtung eines 6-gruppigen Kinderhauses mit 3 Kinderkrippengruppen im Erdgeschoss sowie zwei Kindergartengruppen und einer Wahlgruppe (Kindergarten oder -krippe) im Obergeschoss, in Holzbauweise auf StahlbetonBodenplatte.
Gebäudekenndaten:
2 Geschosse, nicht unterkellert
Gebäudegrundfläche: ca. 1100 m²
Geschossfläche: ca. 1830 m²
Gebäudehöhe: bis ca. 8,6 m
Gegenstand der Vergabeeinheit Gewerk Sanitärinstallation sind folgende Arbeiten:
- Einbau einer Enthärtungsanlage DN32 zum Schutz der Trinkwasserinstallation
- Ca. 250 m Abwasserleitungen aus PP mit Formstücken bis DN100
- Ca. 720 m Trinkwasserleitungen aus Edelstahl bis DN40 mi Formstücken
- Errichtung von 27 Installationswänden inkl. Verrohrung
- Einbau von 37 Sanitärobjekten inkl. Armaturen
Die Gemeinde Hohenlinden beabsichtigt die Errichtung eines 6-gruppigen Kinderhauses mit 3 Kinderkrippengruppen im Erdgeschoss sowie zwei Kindergartengruppen und einer Wahlgruppe (Kindergarten oder -krippe) im Obergeschoss, in Holzbauweise auf StahlbetonBodenplatte.
Gebäudekenndaten:
2 Geschosse, nicht unterkellert
Gebäudegrundfläche: ca. 1100 m²
Geschossfläche: ca. 1830 m²
Gebäudehöhe: bis ca. 8,6 m
Gegenstand der Vergabeeinheit Gewerk Sanitärinstallation sind folgende Arbeiten:
- Einbau einer Enthärtungsanlage DN32 zum Schutz der Trinkwasserinstallation
- Ca. 250 m Abwasserleitungen aus PP mit Formstücken bis DN100
- Ca. 720 m Trinkwasserleitungen aus Edelstahl bis DN40 mi Formstücken
- Errichtung von 27 Installationswänden inkl. Verrohrung
- Einbau von 37 Sanitärobjekten inkl. Armaturen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Wasserinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: HOK.201
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Pfarrer-Andrä-Straße
Postleitzahl: 85664
Stadt: Hohenlinden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ebersberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-27 📅
Datum des Endes: 2027-06-03 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verweis auf Formblatt "214.H - Besondere Vertragsbedingungen"
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-17 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-17 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital über die Vergabeplattform
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-17 11:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Digital über die Vergabeplattform
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-11 11:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen im rechtlichen Sinn erlaubt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit
Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Berufsgenossenschaft sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen.
• Angaben zu Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Die Bieter,
deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.
• Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, u.a. dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, keine Eintragung im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Angabe, ob ein Ausschlussgrund
gemäß §6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt und/oder ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hegestellt wurde.
• Angaben, zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
• Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot
mit abgegeben. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von
Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in er Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit
Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Berufsgenossenschaft sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen.
• Angaben zu Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Die Bieter,
deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.
• Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, u.a. dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, keine Eintragung im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Angabe, ob ein Ausschlussgrund
gemäß §6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt und/oder ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hegestellt wurde.
• Angaben, zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
• Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot
mit abgegeben. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von
Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in er Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen:
• Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen
betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich wie folgt: eine
Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von 2 Mio. € , für sonstige Schäden 1 Mio. €. Sofern Bietergemeinschaften gebildet
werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Die Bieter, deren Angebote in die engere
Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Bei Einsatz von eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, ist bei Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) (ohne Eignungsleihe) für diese auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen vorzulegen. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte
Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen:
• Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen
betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich wie folgt: eine
Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von 2 Mio. € , für sonstige Schäden 1 Mio. €. Sofern Bietergemeinschaften gebildet
werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Die Bieter, deren Angebote in die engere
Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Bei Einsatz von eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, ist bei Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) (ohne Eignungsleihe) für diese auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen vorzulegen. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte
Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen:
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in
der Höhe der Angebotssumme und technischen Ausführung vergleichbar sind. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf
gesondertes Verlangen für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen (Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung) für mindestens 3 vergleichbare Referenznachweise vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung). Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124
Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit
dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis
hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen
auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann alle oder mehrere der beschrieben Leistungen abdecken. In diesem Fall ist in der Referenzbescheinigung der Wert der
einzelnen Leistungen anzugeben. Alternativ sind auch Referenzbescheinigungen für einzelne Leistungen zulässig. Es müssen für jede der zuvor
beschriebenen Leistungen mind. 3 Referenznachweise mit dem jeweils angegebenen Mindestauftragswert vorgelegt werden. Nimmt der Bieter in
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
• Angaben über die technischen Fachkräfte, sowie die technischen Stellen, welche dem Bieter zum Erbringen der angebotenen Leistung zu
Verfügung stehen; insbesondere die mit der Qualitätskontrolle beauftragten, sowie die zur Errichtung des Bauwerks zu leisten. Bei Einsatz von
eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese vorzulegen. Sind die
Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, ist bei
Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) (ohne Eignungsleihe) für diese auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen vorzulegen.
Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des
Unternehmens; Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche
Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; Angabe, welche Teile des
Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen:
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in
der Höhe der Angebotssumme und technischen Ausführung vergleichbar sind. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf
gesondertes Verlangen für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen (Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung) für mindestens 3 vergleichbare Referenznachweise vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung). Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124
Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit
dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis
hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen
auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann alle oder mehrere der beschrieben Leistungen abdecken. In diesem Fall ist in der Referenzbescheinigung der Wert der
einzelnen Leistungen anzugeben. Alternativ sind auch Referenzbescheinigungen für einzelne Leistungen zulässig. Es müssen für jede der zuvor
beschriebenen Leistungen mind. 3 Referenznachweise mit dem jeweils angegebenen Mindestauftragswert vorgelegt werden. Nimmt der Bieter in
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
• Angaben über die technischen Fachkräfte, sowie die technischen Stellen, welche dem Bieter zum Erbringen der angebotenen Leistung zu
Verfügung stehen; insbesondere die mit der Qualitätskontrolle beauftragten, sowie die zur Errichtung des Bauwerks zu leisten. Bei Einsatz von
eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese vorzulegen. Sind die
Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, ist bei
Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) (ohne Eignungsleihe) für diese auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen vorzulegen.
Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des
Unternehmens; Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche
Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; Angabe, welche Teile des
Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen
Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum
Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt 127). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft
handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen
Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum
Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt 127). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft
handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nv
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB, § 6e VOB/A (EU) und §16 VOB/A (EU).
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden.
Bieterfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu
gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden.
Bieterfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu
gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen :
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen :
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 219-751510 (2025-11-12)