Gegenstand der Leistungen sind die Beratungs- und Sachverständigenleistungen für Krankenhaushygiene und die erforderlichen Abstimmungen mit allen weiteren Planungsbeteiligten für die gesamte Baustufe 1. Im Ergebnis stellt die Leistung des Auftragnehmers ein optimales Resultat für eine reibungslose Realisierung und späteren Betrieb dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau KV MHH Bauhygienische Beratung (Kopie)
Reference number: KVBS1_VE761.12
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistungen sind die Beratungs- und Sachverständigenleistungen für Krankenhaushygiene und die erforderlichen Abstimmungen mit allen weiteren...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistungen sind die Beratungs- und Sachverständigenleistungen für Krankenhaushygiene und die erforderlichen Abstimmungen mit allen weiteren Planungsbeteiligten für die gesamte Baustufe 1. Im Ergebnis stellt die Leistung des Auftragnehmers ein optimales Resultat für eine reibungslose Realisierung und späteren Betrieb dar.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat die Leistungspflicht zwischen seinen Bereichen der Sachverständigenleistungen über alle Leistungsphasen und Leistungsstufen hinweg...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat die Leistungspflicht zwischen seinen Bereichen der Sachverständigenleistungen über alle Leistungsphasen und Leistungsstufen hinweg sowie insbesondere im engen und kooperativen Austausch mit den Planungsbeteiligten nach Maßgabe der Kostenobergrenze abgestimmten Planung als Grundlage für die Umsetzung und Betrieb auszuarbeiten. Gem. Leistungsbeschreibung sind folgende Leistungen für alle Leistungsphasen und Leistungsbereiche zu erbringen: Wahrnehmung der Koordinierung- und Leitungsfunktion durch einen Gesamtprojektleiter und einen stellvertretenen Gesamtprojektleiter. Fortlaufende Abstimmung und Koordinierung der eigenen Leistung über alle Leistungsbereiche, Leistungsphasen und Leistungsstufen. Fortlaufende Abstimmung und Mitwirkung bei der Erstellung der Planung der weiteren Beteiligten insbesondere der Objektplanung und der technischen Ausrüstung unter Berücksichtigung seiner eigenen koordinierten Planung. Fortlaufende Abstimmung, Mitwirkung und Prüfung bei der Erarbeitung von Planungsanforderungen und Anforderungen von Gutachtern, Behörden, Beauftragten, Sachverständigen etc.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unternehmensreferenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-23 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es muss mindestens 1 festangestellte(r) Mitarbeiter(in) oder Geschäftsführer(in) mit der Qualifikation "Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin" oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es muss mindestens 1 festangestellte(r) Mitarbeiter(in) oder Geschäftsführer(in) mit der Qualifikation "Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin" oder "Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie" bzw. Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse der Human- oder Veterinärmedizin gem. RKI (ehem. Bundesgesundheitsamt) für die Zulassung als "Krankenhaushygieniker" vorliegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Projektleiter oder der Stellv. Projektleiter muss eine Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene gemäß der Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO vorweisen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Projektleiter oder der Stellv. Projektleiter muss eine Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene gemäß der Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO vorweisen. Berufserfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter Projektleiter mit einer Berufserfahrung von min. 7 Jahren als Projektleiter Berufserfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter Projektleiter mit einer Berufserfahrung von min. 7 Jahren als Projektleiter
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“"Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Maximal 6 Monate (Bezug: Frist Teilnahmeanträge) alter Nachweis des Versicherers über eine bestehende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
"Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Maximal 6 Monate (Bezug: Frist Teilnahmeanträge) alter Nachweis des Versicherers über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen. - Personenschäden: 2 Mio. EUR (2-fach maximiert) - sonstige Schäden: 2 Mio. EUR (2-fach maximiert) Alternativ übergibt der Teilnehmer eine Bestätigung seiner Versicherung, dass im Auftragsfall die geforderte Versicherungspolice dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird."
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmensreferenzen: Es sind mindestens 2 Referenzen für erbrachte Leistungen der Bauhygienischen Beratung einzureichen. Die zwei Unternehmensreferenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensreferenzen: Es sind mindestens 2 Referenzen für erbrachte Leistungen der Bauhygienischen Beratung einzureichen. Die zwei Unternehmensreferenzen müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen - Nutzfläche mindestens 15.000 m² - öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 GWB - Bestandteil der Leistung ist ein Hygienegutachten im Rahmen von Neu-/Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen zur Vorlage im Genehmigungsverfahren - Das Projekt befindet sich innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz - Das Projekt wurde nach dem 01.01.2015 fertiggestellt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 076-253257 (2025-04-15)