Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) für die Baustufe 1 des Neubaus der Krankenversorgung mit OTU Notfall & Trauma, OTU Herz & Lunge und OTU Kopf & Nerven der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Stadtfelddamm in Hannover.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau KV MHH Sicherheitskonzept
Reference number: KVBS1_761.13
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) für die Baustufe 1 des Neubaus der Krankenversorgung mit OTU Notfall & Trauma, OTU Herz & Lunge und OTU Kopf &...”
Kurze Beschreibung
Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) für die Baustufe 1 des Neubaus der Krankenversorgung mit OTU Notfall & Trauma, OTU Herz & Lunge und OTU Kopf & Nerven der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Stadtfelddamm in Hannover.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein sicherheitszonenbasiertes Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) ist ein strukturiertes Modell, das Gebäude oder Einrichtungen in verschiedene Zonen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein sicherheitszonenbasiertes Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) ist ein strukturiertes Modell, das Gebäude oder Einrichtungen in verschiedene Zonen mit spezifischen Sicherheitsanforderungen unterteilt. Ziel ist es, den unterschiedlichen Schutzbedarf innerhalb eines Gebäudes oder Geländes systematisch zu erfassen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anzupassen. Da derzeit keine detaillierten Planunterlagen (z. B. Architektenpläne oder Ausführungspläne) vorliegen, wird das Sicherheitskonzept auf Grundlage von Zonenabhängigkeiten und definierten Raumkategorien wie Labore, Technikräume, Serverräume etc. entwickelt. Wesentliche Merkmale sind: Zonenbildung: Bereiche werden je nach Schutzbedarf in Zonen aufgeteilt, z. B. öffentliche Bereiche, kontrollierte Zonen und Hochsicherheitszonen. Jede Zone hat spezifische Zugangskontrollen und Überwachungsmaßnahmen. Schutzmaßnahmen pro Zone: Die Sicherheitsanforderungen steigen mit zunehmender Nähe zu kritischen Bereichen (z. B. IT-Infrastruktur, Labore, Operationssäle). Beispiele: Kameraüberwachung, Zugangskontrollen, physische Barrieren wie Sicherheitstüren und Fenster mit entsprechenden Widerstandsklassen. Das raumbezogene Sicherheitskonzept (Objektschutzkonzept) umfasst die Anpassung des zonenbasierten Sicherheitsansatzes an den Architektenentwurf. Dabei werden spezifische Sicherheitsmaßnahmen definiert und den jeweiligen Räumlichkeiten präzise zugeordnet, beispielsweise anhand von Raumnummern. Das Sicherheitskonzept erstreckt sich nur auf das Thema Security und beinhaltet entsprechende Empfehlungen und Vorgaben für physischen Schutzmaßnahmen, die unter Berücksichtigung der Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes entwickelt wurden Das Sicherheitskonzept soll die Sicherheitsmaßnahmen für das aktuell bekannte Gefahrenpotential darstellen. Dieses resultiert aus einer vorrangegangenen Lagebewertung (Risikoanalyse) und Schutzbedarfserhebung. Das Thema Safety (Brandschutz, Fluchtwegdefinition, etc.) mit dessen technischen sowie organisatorischen Empfehlungen sowie Vorgaben sind im zu erstellenden Sicherheitskonzept nicht enthalten. Diese sind durch entsprechende Fachplaner/-berater (Brandschutzsachverständigen etc.) zu erarbeiten. Das zu erstellende Objektschutzkonzept beinhaltet keine elektronische Bearbeitung von CAD-Plänen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters und des Stellvertreters des Projektleiters - Projektleiter mit mind. 20 Jahren Erfahrung als Projektleiter,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters und des Stellvertreters des Projektleiters - Projektleiter mit mind. 20 Jahren Erfahrung als Projektleiter, mindestens Technikerabschluss mit Erfahrung im Sonderbau
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 076-251183 (2025-04-15)