Auftragsbekanntmachung (2025-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Lab2Fab - Los 16: Kühlwasser
Reference number: DRESO_L-2025-0029
Kurze Beschreibung:
“Neubau Lab2Fab - Los 16: Kühlwasser”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von kältetechnischen Anlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Ausschreibung beinhaltet Bauleistungen für die Errichtung eines Neubaues
eines Gründerzentrums "Lab2Fab" in der Lessingstraße in Jena für...”
Beschreibung der Beschaffung
Diese Ausschreibung beinhaltet Bauleistungen für die Errichtung eines Neubaues
eines Gründerzentrums "Lab2Fab" in der Lessingstraße in Jena für die
Technologie- und Innovationspark TIP Jena GmbH. Es handelt sich um ein
Gründerzentrum mit Mieträumen für Existenzgründer.
Gebäude:
Die Außenmaße des Rohbaus sind 30,4 m x 30,4 m.
Die Außenmaße der Tiefgarage sind 30,4 m x 60,0 m.
Der Neubau gliedert sich in 7 Etagen, eine Tiefgarage mit 6 Obergeschossen.
Die Höhe des Gebäudes oberhalb der Tiefgaragendecke beträgt 27,00 m.
Für das Gebäude ist für das 1.OG bis zum 4. OG eine vorgehängte hinterlüftete
Fassade mit Bekleidung aus Eternitplatten geplant. Das Erdgeschoss und die Sockelbereiche werden mit einem Wärmedämmverbundsystem ausgeführt. Die
Lüftungszentrale im 5. Obergeschoss erhält eine Stahl-Mineralwolle-Stahl
Sandwichaußenwand aus Paneelen.
Außenfenster und Türen werden als thermisch getrennte Aluminiumfenster und
Türen ausgeführt. Das außenliegende Treppenhaus wird mit einer Pfosten-Riegelfassade verglast.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Kühlanlagen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-03 📅
Datum des Endes: 2026-06-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-27 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zur Submission nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: Weimar
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Drees & Sommer SE
Nationale Registrierungsnummer: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: robert.steffens@dreso.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 187-638662 (2025-09-26)