Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirtschaft in Niedersachsen. Die LWK beabsichtigt, für Ihren Geschäftsbereich LUFA Nord-West am Standort Oldenburg ein neues Gebäude für das Milchwirtschaftliche Bildungszentrum planen und errichten zu lassen. Im Milchwirtschaftlichen Bildungszentrum (bestehend aus einer Lehrmolkerei und einem Lehrlabor) findet die überbetriebliche Ausbildung für die Ausbildungsberufe Milchtechnologe/in und Milchwirtschaftliche/r Laborant/in statt. Für das Vorhaben sollen daher Fördermittel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Landes Niedersachsen beantragt werden. Der vom BIBB und dem Land genehmigte Raumplan sieht für die Lehrmolkerei (Molkerei im Kleinen mit unterschiedlichen Produktionsverfahren – bereits vorhandene Anlagen sollen zum großen Teil übernommen werden) ca. 1.600 m2 NF und für das Lehrlabor ca. 700 m2 NF vor. Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf Basis einer groben Machbarkeitsstudie auf ca. 12,8 Mio. EUR netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 3. Quartal 2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Milchbildungszentrum in Oldenburg
Referenznummer: LAB
Kurze Beschreibung:
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirtschaft in Niedersachsen. Die LWK beabsichtigt, für Ihren Geschäftsbereich LUFA Nord-West am Standort Oldenburg ein neues Gebäude für das Milchwirtschaftliche Bildungszentrum planen und errichten zu lassen.
Im Milchwirtschaftlichen Bildungszentrum (bestehend aus einer Lehrmolkerei und einem Lehrlabor) findet die überbetriebliche Ausbildung für die Ausbildungsberufe Milchtechnologe/in und Milchwirtschaftliche/r Laborant/in statt. Für das Vorhaben sollen daher Fördermittel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Landes Niedersachsen beantragt werden.
Der vom BIBB und dem Land genehmigte Raumplan sieht für die Lehrmolkerei (Molkerei im Kleinen mit unterschiedlichen Produktionsverfahren – bereits vorhandene Anlagen sollen zum großen Teil übernommen werden) ca. 1.600 m2 NF und für das Lehrlabor ca. 700 m2 NF vor.
Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf Basis einer groben Machbarkeitsstudie auf ca. 12,8 Mio. EUR netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 3. Quartal 2025.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirtschaft in Niedersachsen. Die LWK beabsichtigt, für Ihren Geschäftsbereich LUFA Nord-West am Standort Oldenburg ein neues Gebäude für das Milchwirtschaftliche Bildungszentrum planen und errichten zu lassen.
Im Milchwirtschaftlichen Bildungszentrum (bestehend aus einer Lehrmolkerei und einem Lehrlabor) findet die überbetriebliche Ausbildung für die Ausbildungsberufe Milchtechnologe/in und Milchwirtschaftliche/r Laborant/in statt. Für das Vorhaben sollen daher Fördermittel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Landes Niedersachsen beantragt werden.
Der vom BIBB und dem Land genehmigte Raumplan sieht für die Lehrmolkerei (Molkerei im Kleinen mit unterschiedlichen Produktionsverfahren – bereits vorhandene Anlagen sollen zum großen Teil übernommen werden) ca. 1.600 m2 NF und für das Lehrlabor ca. 700 m2 NF vor.
Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf Basis einer groben Machbarkeitsstudie auf ca. 12,8 Mio. EUR netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 3. Quartal 2025.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: LAB
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
VgV-Vergabeverfahren zur Auswahl des Dienstleistungserbringers der Leistungen der Technischen Ausrüstung Labortechnik ALG 7, Lph. 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Postanschrift: Jägerstrasse
Postleitzahl: 26121
Stadt: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-07-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen werden stufenweise
vergeben und beauftragt, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit
keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits
erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen
Kündigung berechtigen würden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch
einzelne Beauftragungsstufen parallel zu beauftragen bzw. vorzuziehen.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Die Planungsleistungen werden stufenweise
vergeben und beauftragt, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit
keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits
erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen
Kündigung berechtigen würden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch
einzelne Beauftragungsstufen parallel zu beauftragen bzw. vorzuziehen.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VgV-Vergabeverfahren zur Auswahl des Dienstleistungserbringers der Leistungen der Technischen Ausrüstung Labortechnik ALG 7, Lph. 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis
der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über
die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die
Berufsbezeichnung Ingenieur:in/Meister:in/Techniker:in zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.)
Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit
zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur
gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die
Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf
Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1
Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in
Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen
vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die
Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder
eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle
Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der
Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von
Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der
Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter
Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber
muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem
Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden,
gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende
Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis
der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über
die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die
Berufsbezeichnung Ingenieur:in/Meister:in/Techniker:in zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.)
Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit
zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur
gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die
Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf
Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1
Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in
Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen
vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die
Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder
eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle
Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der
Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von
Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der
Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter
Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber
muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem
Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden,
gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende
Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter
Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft,
bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für
Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der
Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit
unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach
Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter
Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft,
bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für
Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der
Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit
unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach
Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte unter Ziffer 13 die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte: Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Die bis zu 3 Referenzprojekte zum Nachweis der Mindestanforderungen werden nachstehend separat abgefragt.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte unter Ziffer 13 die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte: Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Die bis zu 3 Referenzprojekte zum Nachweis der Mindestanforderungen werden nachstehend separat abgefragt.
Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals: Wertungskriterien:
3 Referenzprojekte für den Projektleiter und 3 Referenzprojekte für den stv. Projektleiter:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Details können der Wertungsmatrix E entnommen werden.
Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals: Wertungskriterien:
3 Referenzprojekte für den Projektleiter und 3 Referenzprojekte für den stv. Projektleiter:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Details können der Wertungsmatrix E entnommen werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124
GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1;
Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1; Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1;
Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht
entsprechend geprüft.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuerkorrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind
ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb
(Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für
die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt
(Beginn). Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot
zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom
Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere
Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener
Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge
bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte
Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten
Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende
Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen
auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download
zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die
Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen,
Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen,
Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann,
die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In
einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser
Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung
genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren,
werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und
Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der
Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von
jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor,
fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde
gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuerkorrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind
ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb
(Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für
die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt
(Beginn). Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot
zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom
Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere
Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener
Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge
bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte
Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten
Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende
Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen
auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download
zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die
Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen,
Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen,
Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann,
die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In
einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser
Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung
genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren,
werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und
Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der
Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von
jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor,
fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde
gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334📞
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohneVorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohneVorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 019-059605 (2025-01-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-17) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-14 11:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-17+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Ergänzungen von Besonderen Leistungen beim Honorangebotsformblatt und Angebotsfristverländerung bis 14.03.2025, 11:00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-02-17 📅
Andere zusätzliche Informationen
Ergänzungen von Besonderen Leistungen beim Honorangebotsformblatt und Angebotsfristverländerung bis 14.03.2025, 11:00 Uhr
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cbd6fc1d-7036-4cd6-9c37-9f14728289aa-01
Quelle: OJS 2025/S 034-106883 (2025-02-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-17) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-18 12:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis
der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über
die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die
Berufsbezeichnung Ingenieur:in/Meister:in/Techniker:in zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.)
Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit
zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur
gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die
Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf
Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1
Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in
Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen
vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die
Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder
eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle
Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der
Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von
Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der
Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter
Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber
muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem
Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden,
gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende
Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis
der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über
die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die
Berufsbezeichnung Ingenieur:in/Meister:in/Techniker:in zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.)
Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz,
Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit
zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur
gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die
Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf
Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1
Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in
Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen
vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die
Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder
eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle
Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der
Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von
Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der
Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter
Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber
muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem
Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden,
gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende
Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter
Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft,
bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für
Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der
Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit
unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach
Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter
Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft,
bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für
Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der
Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit
unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach
Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte unter Ziffer 13 die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte: Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Die bis zu 3 Referenzprojekte zum Nachweis der Mindestanforderungen werden nachstehend separat abgefragt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte unter Ziffer 13 die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte: Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Die bis zu 3 Referenzprojekte zum Nachweis der Mindestanforderungen werden nachstehend separat abgefragt.
Wertungskriterien:
3 Referenzprojekte für den Projektleiter und 3 Referenzprojekte für den stv. Projektleiter:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Details können der Wertungsmatrix E entnommen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wertungskriterien:
3 Referenzprojekte für den Projektleiter und 3 Referenzprojekte für den stv. Projektleiter:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, lebensmittelherstellende Fertigungsbetriebe.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kgr. 470 ≥ 0,35 Mio. € netto.
- Durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Details können der Wertungsmatrix E entnommen werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Aufhebung erfolgt aufgrund einer wesentlichen Änderung der Grundlage des Vergabeverfahrens:
Die LUFA Nord-West betreibt das Milchwirtschaftliche Bildungszentrum in Oldenburg als überbetriebliche Ausbildungsstätte in Dienstleistung
für milchwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe (Molkereien) aus Niedersachsen, Bremen und Teilen Nordrhein-Westfalens.
Als öffentliche Dienstleisterin sind wir für den Neubau des Milchwirtschaftlichen Bildungszentrums auf die Mitfinanzierung durch Dritte angewiesen.
Im Laufe der vergangenen Wochen hat sich herausgestellt, dass die zur Realisierung des Neubauvorhabens erforderliche Mitfinanzierung durch
Dritte leider nicht verbindlich zustande kommt. Da eine Fortführung des Verfahrens unter den gegebenen Umständen für die LUFA Nord-West nicht
mehr wirtschaftlich ist, beschloss der Aufsichtsrat der LUFA Nord-West in der vergangenen Woche das Neubau-verfahren zum Milchwirtschaftlichen Bildungszentrum in Oldenburg umgehend einzustellen.
Die Aufhebung erfolgt aufgrund einer wesentlichen Änderung der Grundlage des Vergabeverfahrens:
Die LUFA Nord-West betreibt das Milchwirtschaftliche Bildungszentrum in Oldenburg als überbetriebliche Ausbildungsstätte in Dienstleistung
für milchwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe (Molkereien) aus Niedersachsen, Bremen und Teilen Nordrhein-Westfalens.
Als öffentliche Dienstleisterin sind wir für den Neubau des Milchwirtschaftlichen Bildungszentrums auf die Mitfinanzierung durch Dritte angewiesen.
Im Laufe der vergangenen Wochen hat sich herausgestellt, dass die zur Realisierung des Neubauvorhabens erforderliche Mitfinanzierung durch
Dritte leider nicht verbindlich zustande kommt. Da eine Fortführung des Verfahrens unter den gegebenen Umständen für die LUFA Nord-West nicht
mehr wirtschaftlich ist, beschloss der Aufsichtsrat der LUFA Nord-West in der vergangenen Woche das Neubau-verfahren zum Milchwirtschaftlichen Bildungszentrum in Oldenburg umgehend einzustellen.
Hauptgrund für die Änderung: Bekanntmachung annulliert
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c22f6776-09f3-4c63-9b42-f0c9ac40812f-01
Quelle: OJS 2025/S 137-474798 (2025-07-17)