Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, beabsichtigt den klimagerechten Neubau einer Rettungswache.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Referenznummer: RWSB.01.734.02.OV011.25
Kurze Beschreibung:
“Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, beabsichtigt den klimagerechten Neubau einer Rettungswache.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Standort für den Neubau der Rettungswache befindet sich in der Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Schönfließ, Bergfelder Chaussee 11. Das Gebäude der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Standort für den Neubau der Rettungswache befindet sich in der Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Schönfließ, Bergfelder Chaussee 11. Das Gebäude der Rettungswache ist entsprechend den Anforderungen aus dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Oberhavel für Neubauten, mit dem Ziel der DGNB-Zertifizierung in "Silber" zu planen und zu errichten. In diesem Sinne sind die baulichen Maßnahmen nachhaltig und ökonomisch (wirtschaftlich) zu planen. Eingriffe in das ökologische System sind mit der Planung entsprechend zu minimieren sowie soziokulturelle Aspekte zu berücksichtigen und umzusetzen. Das Gebäude muss in der ganzheitlichen Betrachtung Prozess- und technische Qualitäten erfüllen, die einen störungsfreien und über den gesamten Lebenszyklus optimierten Betrieb ermöglichen. Der Auftraggeber fordert über den gesamten Planungsprozess und in allen Teilplanungsbereichen, die Berücksichtigung und den Einsatz nachhaltiger Roh- und Baustoffe. Es sind nur technisch notwendige Anlagen zu planen. Die Gebäudeautomation ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Für die verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks und seiner Ausfahrt auf die Bergfelder Chaussee liegt die Grundlagenermittlung und die Vorplanung vor. Die Planung soll auf dieser Basis fortgeführt werden. Die Freianlagen sind entsprechend der Vorgaben aus dem Bebauungsplan zu errichten und in die Flächenbilanz der möglichen Bebauung einzubeziehen. Grundsätzlich gilt auch hier im Rahmen der Nachhaltigkeit den Pflege- und Unterhaltungsaufwand der Grünflächen zu minimieren und die Ausgestaltung mit Pflanzungen der Umgebung anzupassen. Die Versiegelung der Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bindefristende: 15.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden...”
Zusätzliche Informationen
1. Bindefristende: 15.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-16 📅
Datum des Endes: 2027-05-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-04 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-04 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass (eine)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass (eine) (projekt-)verantwortliche Person(en) des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Landschaftsarchitekt" befugt ist/sind und das Unternehmen befähigt ist/sind, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. - Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) bzw. für juristische Personen nach § 75 Abs. 3 VgV ist mit dem Angebot vorzulegen Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Umsatz: Gesamtnettoumsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Umsatz: Gesamtnettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf hierbei 100.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angabe und Erklärung der in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angabe und Erklärung der in den letzten drei (3) Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten und Führungskräfte im Unternehmen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Angaben zu Leistungen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen für die Verkehrsplanung und mindestens zwei (2) vergleichbare für die Freianlagenplanung nachzuweisen. Dabei sind mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen: - Jede Referenz muss nach dem 01.01.2020 ausgeführt worden sein. - Bei jeder Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen 1 - 8 abgeschlossen sein. - Mindestens eine (1) Referenz für Verkehrsplanung und mindestens eine (1) Referenz für Freianlagenplanung muss eine Neuanlage sein. - Hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Zum Nachweis der o.g. Mindestanforderungen sind mit dem Angebot mittels Formular 4.5 (Unternehmensreferenzen) folgende Angaben zu erbringen: - Projektbezeichnung, - Projektbeschreibung (Kurzform), - Beschreibung der Leistung (Komplexität/Anforderungsgrad, Besonderheiten), - Name und Anschrift Auftraggeber, - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, - Ausführungszeitraum, - Angabe zu den abgeschlossenen Leistungsphasen im Projekt jeweils für die Verkehrs- und Freianlagenplanung. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Nachweis über das Bestehen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert) oder eine Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Mindestbedingung: Vorlage Eigenerklärung und Versicherungsbescheinigung in Kopie mit folgenden (Mindest-)Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden: 1.500.000 EUR Sonstige Schäden: 300.000 EUR oder: Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Ein aktueller Nachweis des Haftpflichtversicherers über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate) ist spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung zur technischen Ausstattung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung zur technischen Ausstattung mit einer geeigneten CAD-Software und ggf. zu einer vorhandenen Schnittstelle zur CAD-Software des Auftraggebers (AutoCAD oder Sprit CAD) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Geschäftssprache: Deutsch, 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Geschäftssprache: Deutsch, 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HHGG” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 087-288922 (2025-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 67156.75 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: RWSB.01.734.02.OV011.25
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-14 📅
Titel: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 67156.75 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Börjes GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 6920133206
Postanschrift: Lehnitzstraße 17-19
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Region: Oberhavel🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HBY3” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2025/S 133-460620 (2025-07-14)