Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2. Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen. Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Der Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022; 2023 I Nr. 1) regelt dies in §4 Beauftragung - "Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen." Mit der Zuschlagserteilung übernimmt der wirtschaftlichste Bieter die daraus resultierenden Aufgaben und den Verantwortungsbereich gem. BaustellV. Projektstand Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftrag. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen. 4. Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung Leistungen des AN für die Planungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere • Beratung des Bauherrn, der Architekten und der Fachplaner unter sicherheitstechnischen Aspekten bei der Gebäudeplanung. Dazu gehören die Terminplanung, Baustelleneinrichtung, Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Reinigungs- und Wartungseinrichtungen, • Analyse von Entwurfsplanungen und Werkplanungen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) auf der Grundlage vorstehender Analyse, • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des Planungsprozesses, • Mitarbeit an Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, • Zusammenstellen der Unterlage über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den Merkmalen des Bauwerkes (Baumerkmalsakte), • Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe-Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungsunterlagen, • Durchführung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV gegenüber der zuständigen Behörde, • gegebenenfalls Einweisung des ANs für die Ausführungsphase (bei getrennter Vergabe der SiGe-Leistung) einschließlich Übergabe aller vorliegender Unterlagen. Leistungen des AN in der Ausführungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere • Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz, • Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie dessen laufende Aktualisierung, • Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Unternehmern/Auftragnehmern und deren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung, Entsorgung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften), • Hinwirken auf ein laufendes Erfassen der beauftragten Firmen (Gewerkeliste), • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten (z. B. Bauzaun), Koordination der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der beteiligten Unternehmer, • Koordination der verschiedenen Gewerke/Unternehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen durch Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen gegenseitiger Information, • Achten auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus den Bauwerksverträgen und Einschreiten bei Gefahrenzuständen (siehe § 4 dieses Vertrages), • Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und –besprechungen, • Fortführen und Abschließen der Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung späterer Instandhaltungsarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Verwaltungsgebäude "Neue Mitte" Wittenburg
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Der Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022; 2023 I Nr. 1) regelt dies in §4 Beauftragung - "Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen." Mit der Zuschlagserteilung übernimmt der wirtschaftlichste Bieter die daraus resultierenden Aufgaben und den Verantwortungsbereich gem. BaustellV.
Projektstand
Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftrag. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen.
4. Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung
Leistungen des AN für die Planungsphase
Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
• Beratung des Bauherrn, der Architekten und der Fachplaner unter sicherheitstechnischen Aspekten bei der Gebäudeplanung. Dazu gehören die Terminplanung, Baustelleneinrichtung, Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Reinigungs- und Wartungseinrichtungen,
• Analyse von Entwurfsplanungen und Werkplanungen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten,
• Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) auf der Grundlage vorstehender Analyse,
• Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des Planungsprozesses,
• Mitarbeit an Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz,
• Zusammenstellen der Unterlage über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den Merkmalen des Bauwerkes (Baumerkmalsakte),
• Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe-Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungsunterlagen,
• Durchführung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV gegenüber der zuständigen Behörde,
• gegebenenfalls Einweisung des ANs für die Ausführungsphase (bei getrennter Vergabe der SiGe-Leistung) einschließlich Übergabe aller vorliegender Unterlagen.
Leistungen des AN in der Ausführungsphase
Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
• Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz,
• Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie dessen laufende Aktualisierung,
• Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Unternehmern/Auftragnehmern und deren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung, Entsorgung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften),
• Hinwirken auf ein laufendes Erfassen der beauftragten Firmen (Gewerkeliste),
• Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten (z. B. Bauzaun), Koordination der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der beteiligten Unternehmer,
• Koordination der verschiedenen Gewerke/Unternehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen durch Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen gegenseitiger Information,
• Achten auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus den Bauwerksverträgen und Einschreiten bei Gefahrenzuständen (siehe § 4 dieses Vertrages),
• Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und –besprechungen,
• Fortführen und Abschließen der Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung späterer Instandhaltungsarbeiten.
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Der Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022; 2023 I Nr. 1) regelt dies in §4 Beauftragung - "Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen." Mit der Zuschlagserteilung übernimmt der wirtschaftlichste Bieter die daraus resultierenden Aufgaben und den Verantwortungsbereich gem. BaustellV.
Projektstand
Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftrag. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen.
4. Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung
Leistungen des AN für die Planungsphase
Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
• Beratung des Bauherrn, der Architekten und der Fachplaner unter sicherheitstechnischen Aspekten bei der Gebäudeplanung. Dazu gehören die Terminplanung, Baustelleneinrichtung, Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Reinigungs- und Wartungseinrichtungen,
• Analyse von Entwurfsplanungen und Werkplanungen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten,
• Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) auf der Grundlage vorstehender Analyse,
• Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des Planungsprozesses,
• Mitarbeit an Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz,
• Zusammenstellen der Unterlage über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den Merkmalen des Bauwerkes (Baumerkmalsakte),
• Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe-Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungsunterlagen,
• Durchführung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV gegenüber der zuständigen Behörde,
• gegebenenfalls Einweisung des ANs für die Ausführungsphase (bei getrennter Vergabe der SiGe-Leistung) einschließlich Übergabe aller vorliegender Unterlagen.
Leistungen des AN in der Ausführungsphase
Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
• Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz,
• Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie dessen laufende Aktualisierung,
• Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Unternehmern/Auftragnehmern und deren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung, Entsorgung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften),
• Hinwirken auf ein laufendes Erfassen der beauftragten Firmen (Gewerkeliste),
• Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten (z. B. Bauzaun), Koordination der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der beteiligten Unternehmer,
• Koordination der verschiedenen Gewerke/Unternehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen durch Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen gegenseitiger Information,
• Achten auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus den Bauwerksverträgen und Einschreiten bei Gefahrenzuständen (siehe § 4 dieses Vertrages),
• Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und –besprechungen,
• Fortführen und Abschließen der Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung späterer Instandhaltungsarbeiten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E54291867
Titel: Neubau eines Verwaltungsgebäudes „Neue Mitte" in Wittenburg
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Der Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022; 2023 I Nr. 1) regelt dies in §4 Beauftragung - "Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen." Mit der Zuschlagserteilung übernimmt der wirtschaftlichste Bieter die daraus resultierenden Aufgaben und den Verantwortungsbereich gem. BaustellV.
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2.
Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen.
Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Der Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022; 2023 I Nr. 1) regelt dies in §4 Beauftragung - "Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen." Mit der Zuschlagserteilung übernimmt der wirtschaftlichste Bieter die daraus resultierenden Aufgaben und den Verantwortungsbereich gem. BaustellV.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 19243 Wittenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86 Tage Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-10-06 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Finanzielle und wirtschaftliche Voraussetzungen
Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in der nachfolgend benannten Höhe:
Personenschäden: 3.000.000 Euro
Sonstige Schäden: 3.000.000 Euro
Ein aktueller Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme besteht, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflicht eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Berufszulassung
Die Erbringung dieser Leistung ist in einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Angaben von Namen und beruflicher Qualifikation der Personen, die für die Ausführung verantwortlich sind, sind gemäß RAB 30 nachzuweisen (z. B. Qualifikation, Urkunden usw.)
Referenzen
Es sind 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre nachzuweisen (Auflistung: Objekt/Auftraggeber).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Finanzielle und wirtschaftliche Voraussetzungen
Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in der nachfolgend benannten Höhe:
Personenschäden: 3.000.000 Euro
Sonstige Schäden: 3.000.000 Euro
Ein aktueller Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme besteht, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflicht eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Berufszulassung
Die Erbringung dieser Leistung ist in einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Angaben von Namen und beruflicher Qualifikation der Personen, die für die Ausführung verantwortlich sind, sind gemäß RAB 30 nachzuweisen (z. B. Qualifikation, Urkunden usw.)
Referenzen
Es sind 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre nachzuweisen (Auflistung: Objekt/Auftraggeber).
Ausschlussgrund: Betrug
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie
bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken.
Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie
bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken.
Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BIG Städtebau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008898
Postanschrift: Fährstr. 22
Postleitzahl: 18439
Postort: Stralsund
Region: Vorpommern-Rügen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.schieschang@ses-stralsund.de📧
Telefon: +493831479421📞
URL: http://www.dsk-big.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54291867🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E54291867🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008898
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +493855885160📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-17+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Aufgrund eines Systemfehlers wurde in der Bekanntmachung eine Angebotsfrist bis zum 31.12.2037 genannt. Dies ist nicht korrekt. Gemäß den Vergabeunterlagen besteht eine Angebotsfrist bis zum 6. Oktober 2025 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft am 31.12.2025 aus.
Wir bitten um entsprechende Korrektur.
Vielen Dank.
Aufgrund eines Systemfehlers wurde in der Bekanntmachung eine Angebotsfrist bis zum 31.12.2037 genannt. Dies ist nicht korrekt. Gemäß den Vergabeunterlagen besteht eine Angebotsfrist bis zum 6. Oktober 2025 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft am 31.12.2025 aus.
Wir bitten um entsprechende Korrektur.
Vielen Dank.
Andere zusätzliche Informationen
Korrektur Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 934fd32f-4fc7-4cf7-a753-11e1a4c164ab-01
Quelle: OJS 2025/S 178-606673 (2025-09-15)