Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines leistungsstarken und zuverlässigen Abfallsammelfahrzeugs, das die betrieblichen Anforderungen erfüllt und die bestehende Fahrzeugflotte optimal ergänzt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung eines betriebsbereiten Neufahrzeugs, das den technischen und funktionalen Anforderun-gen der Vergabeunterlagen entspricht. Die Stadt Bad Nauheim legt dabei großen Wert auf Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser Investition soll nicht nur die Abfallentsorgung effizienter gestaltet, sondern auch ein Beitrag zur langfristigen Sicherstellung eines leistungsfähigen kommunalen Services geleistet werden. Die Haupttätigkeiten sind: • Lieferung Trägerfahrzeugs • Lieferung eines auf das Trägerfahrzeug passenden Abfallsammelbehälter • Montage und Inbetriebnahme der Aufbauten auf dem Trägerfahrzeug • Einweisung der Mitarbeitenden bei der Stadt Bad Nauheim • Bedienerschulung nach DGUV
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubeschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs für den kommunalen Einsatz
in der Stadt Bad Nauheim
Referenznummer: EUV2
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines leistungsstarken und zuverlässigen Abfallsammelfahrzeugs, das die betrieblichen Anforderungen erfüllt und die bestehende Fahrzeugflotte optimal ergänzt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung eines betriebsbereiten Neufahrzeugs, das den technischen und funktionalen Anforderun-gen der Vergabeunterlagen entspricht.
Die Stadt Bad Nauheim legt dabei großen Wert auf Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser Investition soll nicht nur die Abfallentsorgung effizienter gestaltet, sondern auch ein Beitrag zur langfristigen Sicherstellung eines leistungsfähigen kommunalen Services geleistet werden.
Die Haupttätigkeiten sind:
• Lieferung Trägerfahrzeugs
• Lieferung eines auf das Trägerfahrzeug passenden Abfallsammelbehälter
• Montage und Inbetriebnahme der Aufbauten auf dem Trägerfahrzeug
• Einweisung der Mitarbeitenden bei der Stadt Bad Nauheim
• Bedienerschulung nach DGUV
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines leistungsstarken und zuverlässigen Abfallsammelfahrzeugs, das die betrieblichen Anforderungen erfüllt und die bestehende Fahrzeugflotte optimal ergänzt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung eines betriebsbereiten Neufahrzeugs, das den technischen und funktionalen Anforderun-gen der Vergabeunterlagen entspricht.
Die Stadt Bad Nauheim legt dabei großen Wert auf Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser Investition soll nicht nur die Abfallentsorgung effizienter gestaltet, sondern auch ein Beitrag zur langfristigen Sicherstellung eines leistungsfähigen kommunalen Services geleistet werden.
Die Haupttätigkeiten sind:
• Lieferung Trägerfahrzeugs
• Lieferung eines auf das Trägerfahrzeug passenden Abfallsammelbehälter
• Montage und Inbetriebnahme der Aufbauten auf dem Trägerfahrzeug
• Einweisung der Mitarbeitenden bei der Stadt Bad Nauheim
• Bedienerschulung nach DGUV
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦 Beschreibung
Interne Kennung: EUV2
Titel: Neubeschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs für den kommunalen Einsatz in der Stadt Bad Nauheim
Postanschrift: Parkstraße 36-38
Postleitzahl: 61231
Stadt: Bad Nauheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wetteraukreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass fehlende Nachweise und Erklärungen, die die Eignung betreffen, nachgefordert werden
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssum-men:
- Für Sach- und Personenschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
Oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssum-men:
- Für Sach- und Personenschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
Oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb des Beschaffungsgegenstandes durch den Hersteller autorisiert, oder selbst Hersteller ist.
Nachweis von zwei Referenzprojekten für die Lieferung eines vergleichbaren Beschaf-fungsgegenstandes innerhalb des vergangenen Jahres (2024) durch Vorlage der in „Anlage 08 – Referenztemplate“ geforderten Angaben.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von zwei Referenzprojekten für die Lieferung eines vergleichbaren Beschaf-fungsgegenstandes innerhalb des vergangenen Jahres (2024) durch Vorlage der in „Anlage 08 – Referenztemplate“ geforderten Angaben.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zusätzlich zu den nationalen
Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: UStID: DE 812 056 745
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: 06151 126603📞
Fax: 0611 327 648534 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 012-035339 (2025-01-15)