Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 1 „Bonität Unternehmen“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport. Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 2 „Spezialfinanzierung von Grundstücken“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport. Die Ausschreibung ist derart gestaltet, dass sich potentielle Anbieter auf ein oder mehrere der Einzellose „Los 1 Bonität Unternehmen“ und „Los 2 Spezialfinanzierung von Grundstücken“ bewerben können. Auftraggeber ist jeweils das Land Bayern. Nutzer sind die Bediensteten der jeweiligen Finanzbehörden des Freistaates Bayern. Ergänzend zum Auftraggeber bezugsberechtigt sind die im Preisblatt (Anlage 4) aufgeführten Länder (Öffnungsklausel). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre plus einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr(4+1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubeschaffung Rating Tool Lizenzen
Referenznummer: 2025THA000003
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 1 „Bonität Unternehmen“) aus.
Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport.
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 2 „Spezialfinanzierung von Grundstücken“) aus.
Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport.
Die Ausschreibung ist derart gestaltet, dass sich potentielle Anbieter auf ein oder mehrere der Einzellose „Los 1 Bonität Unternehmen“ und „Los 2 Spezialfinanzierung von Grundstücken“ bewerben können. Auftraggeber ist jeweils das Land Bayern. Nutzer sind die Bediensteten der jeweiligen Finanzbehörden des Freistaates Bayern.
Ergänzend zum Auftraggeber bezugsberechtigt sind die im Preisblatt (Anlage 4) aufgeführten Länder (Öffnungsklausel).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre plus einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr(4+1).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die "Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die "Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren an (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addieren). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die "Bereitstellung von Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" in Höhe von 1.750.000 €.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigen Sie, dass zur Leistungserbringung mind. 5 Mitarbeiter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigen Sie, dass zur Leistungserbringung mind. 5 Mitarbeiter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten" (Vertrieb, Beratung) zur Verfügung stehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mitarbeiter für Support:
Es steht mind. 1 Mitarbeiter mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen für die Leistungserbringung im Bereich Support zur Verfügung.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen:
Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung von Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen:
Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung von Unternehmen handeln (Vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.).
Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen Tätigkeiten in dem Segment ""Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten"" erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt. Mindestens eine der Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen.
Gehen Sie bei der Beschreibung insbesondere ein auf:
1) Name und Branche/Tätigkeitsbereich (öffentlicher / privater Auftraggeber) des Auftraggebers
2) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z. Bsp. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend)
3) Auftragsbeginn und -ende (jeweils Monat / Jahr)
4) Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf insgesamt 4 DIN A4 Seiten pro Referenz, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5. Überschreitet die Darstellung diesen Umfang, unterliegen ausschließlich die Inhalte der ersten 4 DIN A4 Seiten der Bewertung.
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal
www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal
www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch
abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach §
21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und
wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus
Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines
Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52