Auftragsbekanntmachung (2025-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuentwicklung Grundwasserdatenbank Hessen
Reference number: VG-3000-2025-0062
Kurze Beschreibung:
“Neuentwicklung der Grundwasserdatenbank Hessen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Entwicklung der aktuellen Fachanwendung "Grundwasserdatenbank Hessen (GruWaH)" samt Benutzeroberflächen begann in den 1990er Jahren. Die Verwaltung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Entwicklung der aktuellen Fachanwendung "Grundwasserdatenbank Hessen (GruWaH)" samt Benutzeroberflächen begann in den 1990er Jahren. Die Verwaltung dieser Fachanwendung liegt beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 100, Absatz 1 ist die Überwachung der Gewässer (u. A. des Grundwassers) eine Aufgabe der Gewässeraufsicht. Im Hessischen Wassergesetz (HWG) sind die Gewässeraufsicht und die Zuständigkeiten geregelt. Nach § 67 Absatz 1 Satz 2 (HWG) ist das HLNUG verpflichtet, die für den Gewässerschutz erforderlichen quantitativen und qualitativen Daten zu erfassen, zu bewerten und fallweise zu veröffentlichen. Das HLNUG betreibt die GruWaH zur Speicherung, Verwaltung und Auswertung von hessenweit erhobenen Daten im Bereich Grundwassermenge und Grundwasserbeschaffenheit. Der fortlaufend steigende Bedarf für die Datenvorhaltung durch Novellierungen von Gesetzen, Regeln und Vorschriften führte seit der Inbetrieb-nahme 1997 zu sukzessiven Anpassungen.
Die GruWaH in ihrer aktuellen Form besteht aus einer Oracle Datenbankstruktur (GruWaH-DB) und einer Benutzeranwendung (GruWaH-Anwendung, kurz GruWaH) zum Speichern und Verwalten von Bauwerksstammdaten im Bereich Grund-wasser, zur Erfassung hydrogeologischer und hydrochemischer Daten des Grundwassers und Erstellung von Messkampagnen für die Grundwasser-Probenahme. Es gibt ca. 25 Anwender. Die bestehende GruWaH-Anwendung erreicht zunehmend technische Grenzen. Dies schränkt die Funktionalität für zukünftig anste-hende Aufgaben (z. B. durch die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung) zunehmend ein. Daher muss die GruWaH-Anwendung bis Ende 2027 durch eine neue, zeitgemäße Anwendung ersetzt werden. Für die Neuentwicklung erfolgt eine Unterscheidung zwischen essentiellen und weiteren gewünschten neuen Funktionen, die wie folgt zusammengefasst werden können.
Essentielle Funktionen:
Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank muss:
•die Funktionalität der zurzeit verwendeten Anwendung, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Datenvorhaltung, in vergleichbarer Form umfassen,
•die Funktionalität zur Plausibilitätskontrolle der zurzeit verwendeten Anwendung in vergleichbarer Form übernehmen bzw. ertüchtigen und um zwingend erforderliche neue Funktionalitäten ergänzen,
•neue Funktionalitäten zur Analyseprogrammverwaltung (Messkampagnenplanung) umfassen.
Weitere neue Funktionen:
Die neue Anwendung zur hessischen Grundwasserdatenbank soll:
•dem zukünftigen, bereits antizipierten Bedarf entsprechend, aktualisierte und neue Funktionalitäten und Oberflächen aufweisen (z. B. Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGZ), Düngeverordnung (DüV), Trendberechnungen),
•die Möglichkeit haben, Funktionalitäten flexibel zu erweitern, damit auf sich verändernde Anforderungen, z. B. in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, möglichst dynamisch und eigenständig reagiert werden kann (Baukastenprinzip).
Für diese Ausschreibung stehen aus dem Budget der Wasserrahmenrichtlinie Mittel in einer Höhe von 400.000 € zur Verfügung.
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Zusätzliche Informationen:
“Angabe zur Bewertungsmethode:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte =...”
Zusätzliche Informationen
Angabe zur Bewertungsmethode:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Qualitätspunkte Q1 × 0,1 + Qualitätspunkte Q2 × 0,1 + Qualitätspunkte Q3 × 0,4
Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
Preis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den zu vergebenden Auftrag (Entwicklung und Bereitstellung der vollfunktionsfähigen Anwendung inkl. Wartung) für die gesamte Vertragslaufzeit ein maximaler Finanzrahmen von 400.000 Euro (brutto) zur Verfügung steht, der nicht überschritten werden darf. Angebote, die die zuvor genannten Kostenobergrenze überschreiten, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
In der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" gilt die von dem Bieter im Preisblatt eingetragene Gesamtangebotssumme - sofern diese die Kostenobergrenze nicht überschreitet.
Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (470 Punkte), die Angebo-te mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebots-preises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden auf zwei Nachkommastellen ab- bzw. aufgerundet.
Mitarbeiterprofile
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" erfolgt anhand der vom Bieter einge-reichten Mitarbeiterprofile. Diese werden im Hinblick auf die Fachexpertise und Qualifikation des einzusetzenden Teams und die somit zu erwartende qualitativ erfolgreiche Durchführung der Leistung bewertet. Der Bieter kann bis zu 470 Punkte erhalten, sofern das dem Nachweis der geforderten Qualifikation und Erfahrung zugrunde liegende Referenzprojekt des einzusetzenden Mitarbeiters innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurde.
Nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten
Ein nachhaltiger Umgang mit Open-Source Komponenten erhält eine besondere Berücksichtigung: Für die Veröffentlichung von mindestens einem Open-Source Projekt in den letzten 3 Jahren kann der Bieter 470 Punkte erhalten.
Jeder Bieter hat sämtliche geforderten Angaben im Kriterienkatalog einzutragen (nur gelb markierte Felder). Änderungen sind unzulässig und führen zum Aus-schluss aus dem Vergabeverfahren.
In dem Tabellenblatt "Ausschlusskriterien" des Kriterienkatalogs werden die Ausschlusskriterien gemäß der Leistungsbeschreibung abgefragt. Die Bieter haben die Fragen per Dropdown mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Bei einer Beantwortung mit "Ja" erfolgt keine Bepunktung.
In dem Tabellenblatt "Anforderungen" werden die Mindestanforderungen der Leis-tungsbeschreibung abgefragt, die je nach Erfüllungsgrad bewertet werden. Erfüllt das angebotene Produkt bereits die Anforderung, so werden 10 Punkte vergeben. Bedarf es einer Anpassung des angebotenen Produktes werden 5 Punkte verge-ben. Kann die Anforderung nicht umgesetzt werden ("Nein") wird die Mindestanfor-derung nicht erfüllt. Ein "Nein" führt zum zwingenden Ausschluss des Angebo-tes aus dem Vergabeverfahren.
Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Spalte "E". Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus Zelle E59.
Bei den Kriterien der Positionen A und B handelt es sich um reine Abfragen. Die Antworten fließen nicht in das Gesamtergebnis der Wertung ein.
Insgesamt kann der Bieter eine maximale Punktzahl in Höhe von 470 Punkten erreichen.
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Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-21 📅
Datum des Endes: 2027-10-20 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Q1: Mitarbeiterprofile
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Q2: Nachhaltiger Umgang mit Open-Source-Komponenten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Q3: Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung sind die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebieten durch mindestens eine einzelne...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung sind die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebieten durch mindestens eine einzelne Referenz oder durch die summierte Darstellung mehrerer Referenzprojekte zu bele-gen. Die beschriebenen Leistungen (Referenzen) müssen dabei jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: "Ablauf der Angebotsfrist") erbracht worden sein:
Art:
• Verwendung von Oracle mit SQL.
• (Weiter-)Entwicklung von Datenbanksystemen zur datenschutzkonformen Vorhaltung von Umweltdaten.
• Erstellung von Oberflächen für komplexe Datenbankabfragen inklusive Exportfunktion.
• Migration von Umweltdaten(banken).
• Konfiguration von webbasierten Anwendungen.
Sofern mehrere Referenzen eingereicht werden, ist kenntlich zu machen, welche Referenz welcher Anforderung an die "Art" zugeordnet werden soll. Eine Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Kriterien ist zulässig, sofern die inhaltliche Eignung entsprechend belegt wird.
Wird jedoch eine Anforderung an die Art (Erfahrungen, Tätigkeiten und Themengebiete) in Summe aller Referenzen nicht mindestens einmal nachgewiesen (Mindestanforderung), so gilt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters als nicht nachgewiesen.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 12.07.2021, /(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf die Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
“Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an...”
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus; insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register angefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126601📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 156-535371 (2025-08-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 336134.45 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur des Umfangs der Auftragsvergabe (BT-27). Korrekter Wert: 336.134,45 € netto wurde eingetragen.”
Quelle: OJS 2025/S 157-538932 (2025-08-18)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 336134.45 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur des Umfangs der Auftragsvergabe (BT-27). Korrekter Wert: 336.134,45 € netto wurde eingetragen.”
Quelle: OJS 2025/S 175-596704 (2025-09-11)