Auftragsbekanntmachung (2025-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuerstellung des Münchner Mietspiegels für 2027
Reference number: VGSt1-2-2025-0085
Kurze Beschreibung:
“Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für München ist mittels der Regressionsmethode durchzuführen.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erstellung des Mietspiegels ist mittels der Regressionsmethode durchzuführen.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für München muss nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erstellung des Mietspiegels ist mittels der Regressionsmethode durchzuführen.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für München muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen, die gewährleisten, dass der Mietspiegel ein realistisches Abbild des Wohnungsmarktes liefert. Dies kann nur durch Ziehung einer repräsentativen Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit erfolgen.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-22 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grad der Umsetzbarkeit des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grad der Umsetzbarkeit des Zeitplans
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Praktikabilität der Methode
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsstandards
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 110
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Zertifikate sind vorzulegen: Zertifikate ISO 9001:2015 und ISO 27001:2022. Das Fehlen der genannten Zertifikate führt zum Ausschluss des Angebots...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Zertifikate sind vorzulegen: Zertifikate ISO 9001:2015 und ISO 27001:2022. Das Fehlen der genannten Zertifikate führt zum Ausschluss des Angebots bei der Wertung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als vergleichbare Referenz gilt die Erstellung eines Regressionsmietspiegels, der für eine Stadt mit mehr als 200.000 Einwohnern durchgeführt wurde.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Versicherungspolice der Betriebshaftpflicht aus der die Deckungssummen bzgl. Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden hervorgehen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss mindestens 1.000.000 Euro je Geschäftsjahr betragen.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 171-583249 (2025-09-04)