Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried den Hauptzugang mit Lehrerparkplatz (Teil 1) sowie den angrenzenden Pausenhof (Teil 2) neu zu gestalten und baulich fertig zu stellen; deshalb werden hier Leistungen der LPH 2 bis einschließlich LPH 9 eines Landschaftsarchitekten in Anlehnung an die HOAI 2021 Leistungsbild Freianlagen angefragt. Zusätzlich werden sowohl ein Bestandsaufmaß als auch Leistungen beim Beantragen von Fördermitteln angefragt. Dabei gilt zu beachten, dass es für Teile des Leistungsbildes bereits Vorleistungen gibt, die in den Angebotsunterlagen genau beschrieben sind. Aus Gründen des Schulbetriebes können die Teile 1 und 2 nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Die Bauausführung für den Teil 2 muss bis zur 37. KW 2026 und für den Teil 1 bis zur 36. KW 2027 fertig gestellt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neugestaltung Hauptzugang mit Lehrerparkplatz(Teil 1) und Pausenhof (Teil 2) - Planung und Objektüberwachung Freianlagen
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried den Hauptzugang mit Lehrerparkplatz (Teil...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried den Hauptzugang mit Lehrerparkplatz (Teil 1) sowie den angrenzenden Pausenhof (Teil 2) neu zu gestalten und baulich fertig zu stellen; deshalb werden hier Leistungen der LPH 2 bis einschließlich LPH 9 eines Landschaftsarchitekten in Anlehnung an die HOAI 2021 Leistungsbild Freianlagen angefragt. Zusätzlich werden sowohl ein Bestandsaufmaß als auch Leistungen beim Beantragen von Fördermitteln angefragt.
Dabei gilt zu beachten, dass es für Teile des Leistungsbildes bereits Vorleistungen gibt, die in den Angebotsunterlagen genau beschrieben sind. Aus Gründen des Schulbetriebes können die Teile 1 und 2 nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Die Bauausführung für den Teil 2 muss bis zur 37. KW 2026 und für den Teil 1 bis zur 36. KW 2027 fertig gestellt sein.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried den Hauptzugang mit Lehrerparkplatz (Teil...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried den Hauptzugang mit Lehrerparkplatz (Teil 1) sowie den angrenzenden Pausenhof (Teil 2) neu zu gestalten und baulich fertig zu stellen; deshalb werden hier Leistungen der LPH 2 bis einschließlich LPH 9 eines Landschaftsarchitekten in Anlehnung an die HOAI 2021 Leistungsbild Freianlagen angefragt. Zusätzlich werden sowohl ein Bestandsaufmaß als auch Leistungen beim Akquise von Fördermitteln angefragt.
Dabei gilt zu beachten, dass es für Teile des Leistungsbildes bereits Vorleistungen gibt, die in den Angebotsunterlagen genau beschrieben sind. Aus Gründen des Schulbetriebes können die Teile 1 und 2 nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Die Bauausführung für den Teil 2 muss bis zur 37. KW 2026 und für den Teil 1 bis zur 36. KW 2027 fertig gestellt sein.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-29 📅
Datum des Endes: 2027-09-10 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung (gemäß Architektenvertrag; siehe Ausschreibungsunterlagen)” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): - digital -
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 6 - Seite E7: Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) (bei Eignungsleihe ggf. auch des Unterauftragnehmers), über die Anzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 6 - Seite E7: Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) (bei Eignungsleihe ggf. auch des Unterauftragnehmers), über die Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiter in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen Mitarbeiter – zusätzlich zur benannten Projektleitung im Bereich Freianlagen. Dabei sind freie Mitarbeiter wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Der Nachweis über die entsprechende Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen gem. § 47 Abs. 1 VgV ist im Eignungsnachweis separat von diesen freien Mitarbeitern auszufüllen.
Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 6 - Seiten E7 ff.: Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation der Projektleitung und der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 6 - Seiten E7 ff.: Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation der Projektleitung und der Stellvertretung gem. §75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachliche Mindestanforderung, wenn die Projektleitung und die Stellvertretung im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters berechtigt sind, die Berufsqualifikation eines Landschaftsarchitekten (Diplom, Master, Bachelor, o.ä.) gem. §75 VgV zu führen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Abschlussdokumentes mit Angabe der jeweiligen Fachrichtung im Bereich der Landschaftsarchitektur und dem Abschlussdatum zu erbringen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung eines Landschaftsarchitekten nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen. Dies geschieht durch Befähigungsnachweise entsprechend der Richtlinie 2013/55/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.
Anlage 6 - Seiten E7 ff.: Die Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung in der Fachplanung - Freianlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind vier Jahre Berufserfahrung für die Projektleitung und die Stellvertretung in diesem Leistungsbild.
Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 6 - Seiten E14, E15: Angabe von zwei Referenzen (Referenz 1 und Referenz 2: LPH 2 - 8) gem. §75 Abs. 5 VgV.
Folgende Mindestanforderungen gelten bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 6 - Seiten E14, E15: Angabe von zwei Referenzen (Referenz 1 und Referenz 2: LPH 2 - 8) gem. §75 Abs. 5 VgV.
Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten:
Referenz 1: Planung und Neugestaltung von Pausenflächen einer Schule im laufenden Betrieb
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2015 und 31.12.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen
und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist eine Leistung bei einem
schulischen Gebäude in der Freiflächengestaltung von Pausen- bzw. Bewegungsflächen während des laufenden Schulbetriebs.
Das geforderte Bauvolumen der Gesamtmaßnahme liegt bei mind. 100.000 € (brutto). Der Bieter muss dabei die LPH 2-8 vollständig erbracht haben. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen Darstellungen wie Grundrissen,
Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren).
Referenz 2: Planung von Park- bzw. Verkehrsflächen an öffentlichen Gebäuden als Teil der Planungsaufgabe
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2015 und 31.12.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen
und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist eine Leistung bei einem
öffentlichen Gebäude in der Freiflächengestaltung, bei der unter anderem Park- bzw. Verkehrsflächen im Umfang von min. 30
Stellplätzen überplant wurden. Das geforderte Bauvolumen der Gesamtmaßnahme liegt bei mind. 100.000 € (brutto). Der Bieter
muss dabei die LPH 2-8 vollständig erbracht haben. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen
Darstellungen wie Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren).
Alle Referenzkritieren sind Mindestanforderungen. Die Nichteinhaltung der Eignungskriterien führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter oder BiGe, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 6 - Seiten E6 ff. (A6 - Seite E6) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 6 - Seiten E6 ff. (A6 - Seite E6) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 100.000 EUR (brutto) im Leistungsbild Freianlagen.
Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 6 - Seite E6: Erklärung des Bieters zur Berufshaftpflichtversicherung gem. §45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 6 - Seite E6: Erklärung des Bieters zur Berufshaftpflichtversicherung gem. §45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und über 1,5 Mio. EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen (VU), das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des VUs erforderlich, dass die Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des VUs nachgewiesen werden, in der das VU den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist und in der alle Mitglieder aufgeführt sind. Zusätzlich muss der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet sein. Es muss über einen Nachweis erklärt werden, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
“Für die Einreichung von Eignungsnachweisen und des Angebotes ist ausschließlich die direkt, barrierefrei, uneingeschränkt und unentgeltlich zur Verfügung...”
Für die Einreichung von Eignungsnachweisen und des Angebotes ist ausschließlich die direkt, barrierefrei, uneingeschränkt und unentgeltlich zur Verfügung gestellte digitale Vergabeplattform zu nutzen. Eingereichte Unterlagen werden über die Vergabeplattform automatisch verschlüsselt. Eine unverschlüsselte Einreichung beispielsweise über E-Mail, über Fax oder per Brief ist nicht zulässig und führt zwangsweise zum Ausschluss. Fragen und Mitteilungen müssen ebenfalls über die digitale Vergabeplattform eingereicht werden.
a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebotsphase sind Fragen und Mitteilungen ausschließlich digital über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an den Auftraggeber (AG) zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
c) Das Angebot mit den erforderlichen Eignungsnachweisen kann ausschließlich verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleibt beim AG.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen.
e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hin-gewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechen-de Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf die Eignungsnachweise und das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind die Eignungsnachweise und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem AG bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
* der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein neues Angebot abgegeben werden,
* der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden. Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots- und der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
* der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete, Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, wenn der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden sollen. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis und ein bereits eingereichtes Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden müssen. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 207-710488 (2025-10-27)