Im Anschluss zu den Tunnelbauarbeiten der KASIG (Karlsruher-Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH) im Rahmen der Kombilösung sowie der Herstellung von Untergrundbauwerken (Unterirdische Haltestellenbereiche inkl. Treppenabgängen) und der Neugestaltung des Marktplatzes soll der zweite Abschnitt der Kaiserstraße neu gestaltet werden. Die Kaiserstraße (zweiter Bauabschnitt) ist derzeit größtenteils mit einem Oberbau in Pflasterbauweise geschlossen. In der Mitte der Verkehrsfläche befindet sich noch die ehemalige Gleistrasse. Ziel des Bauvorhabens ist es die Kaiserstraße im Zuge der Neugestaltung der Innenstadt hochwertig und repräsentativ umzugestalten. Die neuen Oberflächen mit einer Gesamtfläche von rund 16.500 m² werden aus Natursteinbelägen (Granit) in unterschiedlichen Formaten erstellt. Die Stadtmöblierung und die Beleuchtung werden erneuert. Ebenso muss die notwendige Infrastruktur (u.a. Oberflächenentwässerung, Stromversorgung, Gas und Wasserversorgung, Fernwärme, Beleuchtungseinrichtung, Bepflanzung inkl. Bewässerungssystem, Brunnenanlage usw.) für die geplante Nutzung der Kaiserstraße erstellt bzw. erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme erfolgen u.a. auch die Leerrohrverlegung für die Beleuchtungsanlagen und Datennetzleitungen. Das bestehende Leerrohrsystem wird ergänzt sowie durch die Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH Beleuchtungsmasten demontiert und neue Masten versetzt. Gleichzeitig werden neue Leitungen eingezogen. Für die Verkehrsbetriebe Karlsruhe wird die bestehende Gleistrasse zurückgebaut. Oberleitungssystem und Masten wurden bereits in einem vorangehenden Projekt zurückgebaut. Das Baufeld liegt im Zentrum der Stadt Karlsruhe zwischen der Ritterstraße und Karlstraße bzw.. Adlerstraße und Waldhornstraße. Dazwischen kreuzen die Herrenstraße, Wald- und Kronenstraße. Alle zusammen sind wichtige und durchgängig aufrecht zu erhaltende Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr sowie für die Anlieferung der an das Baufeld angrenzenden Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Bereiche. Ein Bereich liegt direkt über dem oben beschriebenen Untergrundbauwerk (Kronenplatz) dieser Bereich wurde bereits im Zuge der Tunnelbauarbeiten und zur Neugestaltung der unterirdischen Haltestelle umfangreich bearbeitet. Teile des Untergrundbauwerks (sog. RWA-Kanäle, Zuführungen zu Fahrstuhlschächten und Rolltreppen) haben nur eine geringe Überdeckung. In den verbleibenden Baufeldern fanden dagegen noch keine Arbeiten statt. Die Arbeiten zum U-Bahn Bau erfolgten im Tunnelvortrieb. Zur besseren Übersicht der beiden Bereiche dienen die beigefügten Lagepläne zu den geplanten Leitungsverlegungen sowie den Erschwernissen im Baufeld. Auf Höhe der Ritterstraße bzw. Adlerstraße welche bereits in einer vorangegangenen Baumaßnahme neu gestaltet wurden, erfolgt der Anschluss bzw. direkte Übergang zu den neuen Pflaster- und Plattenbelägen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neugestaltung Kaiserstraße, BA 2 Ost und West (6 Gewerke)
Referenznummer: V2 Neugestaltung Kaiserstraße BA 2, Ost und West
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss zu den Tunnelbauarbeiten der KASIG (Karlsruher-Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH) im
Rahmen der Kombilösung sowie der Herstellung von Untergrundbauwerken (Unterirdische Haltestellenbereiche
inkl. Treppenabgängen) und der Neugestaltung des Marktplatzes soll der zweite Abschnitt der Kaiserstraße neu
gestaltet werden. Die Kaiserstraße (zweiter Bauabschnitt) ist derzeit größtenteils mit einem Oberbau in Pflasterbauweise
geschlossen. In der Mitte der Verkehrsfläche befindet sich noch die ehemalige Gleistrasse. Ziel des
Bauvorhabens ist es die Kaiserstraße im Zuge der Neugestaltung der Innenstadt hochwertig und repräsentativ
umzugestalten. Die neuen Oberflächen mit einer Gesamtfläche von rund 16.500 m² werden aus Natursteinbelägen
(Granit) in unterschiedlichen Formaten erstellt. Die Stadtmöblierung und die Beleuchtung werden erneuert.
Ebenso muss die notwendige Infrastruktur (u.a. Oberflächenentwässerung, Stromversorgung, Gas und Wasserversorgung,
Fernwärme, Beleuchtungseinrichtung, Bepflanzung inkl. Bewässerungssystem, Brunnenanlage
usw.) für die geplante Nutzung der Kaiserstraße erstellt bzw. erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme erfolgen
u.a. auch die Leerrohrverlegung für die Beleuchtungsanlagen und Datennetzleitungen. Das bestehende Leerrohrsystem
wird ergänzt sowie durch die Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH Beleuchtungsmasten
demontiert und neue Masten versetzt. Gleichzeitig werden neue Leitungen eingezogen. Für die Verkehrsbetriebe
Karlsruhe wird die bestehende Gleistrasse zurückgebaut. Oberleitungssystem und Masten wurden bereits in
einem vorangehenden Projekt zurückgebaut.
Das Baufeld liegt im Zentrum der Stadt Karlsruhe zwischen der Ritterstraße und Karlstraße bzw.. Adlerstraße
und Waldhornstraße. Dazwischen kreuzen die Herrenstraße, Wald- und Kronenstraße. Alle zusammen
sind wichtige und durchgängig aufrecht zu erhaltende Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr
sowie für die Anlieferung der an das Baufeld angrenzenden Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe.
Das Baufeld unterteilt sich in zwei Bereiche. Ein Bereich liegt direkt über dem oben beschriebenen Untergrundbauwerk
(Kronenplatz) dieser Bereich wurde bereits im Zuge der Tunnelbauarbeiten und zur Neugestaltung der
unterirdischen Haltestelle umfangreich bearbeitet. Teile des Untergrundbauwerks (sog. RWA-Kanäle, Zuführungen
zu Fahrstuhlschächten und Rolltreppen) haben nur eine geringe Überdeckung. In den verbleibenden Baufeldern
fanden dagegen noch keine Arbeiten statt. Die Arbeiten zum U-Bahn Bau erfolgten im Tunnelvortrieb. Zur
besseren Übersicht der beiden Bereiche dienen die beigefügten Lagepläne zu den geplanten Leitungsverlegungen
sowie den Erschwernissen im Baufeld. Auf Höhe der Ritterstraße bzw. Adlerstraße welche bereits in einer
vorangegangenen Baumaßnahme neu gestaltet wurden, erfolgt der Anschluss bzw. direkte Übergang zu den
neuen Pflaster- und Plattenbelägen.
Im Anschluss zu den Tunnelbauarbeiten der KASIG (Karlsruher-Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH) im
Rahmen der Kombilösung sowie der Herstellung von Untergrundbauwerken (Unterirdische Haltestellenbereiche
inkl. Treppenabgängen) und der Neugestaltung des Marktplatzes soll der zweite Abschnitt der Kaiserstraße neu
gestaltet werden. Die Kaiserstraße (zweiter Bauabschnitt) ist derzeit größtenteils mit einem Oberbau in Pflasterbauweise
geschlossen. In der Mitte der Verkehrsfläche befindet sich noch die ehemalige Gleistrasse. Ziel des
Bauvorhabens ist es die Kaiserstraße im Zuge der Neugestaltung der Innenstadt hochwertig und repräsentativ
umzugestalten. Die neuen Oberflächen mit einer Gesamtfläche von rund 16.500 m² werden aus Natursteinbelägen
(Granit) in unterschiedlichen Formaten erstellt. Die Stadtmöblierung und die Beleuchtung werden erneuert.
Ebenso muss die notwendige Infrastruktur (u.a. Oberflächenentwässerung, Stromversorgung, Gas und Wasserversorgung,
Fernwärme, Beleuchtungseinrichtung, Bepflanzung inkl. Bewässerungssystem, Brunnenanlage
usw.) für die geplante Nutzung der Kaiserstraße erstellt bzw. erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme erfolgen
u.a. auch die Leerrohrverlegung für die Beleuchtungsanlagen und Datennetzleitungen. Das bestehende Leerrohrsystem
wird ergänzt sowie durch die Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH Beleuchtungsmasten
demontiert und neue Masten versetzt. Gleichzeitig werden neue Leitungen eingezogen. Für die Verkehrsbetriebe
Karlsruhe wird die bestehende Gleistrasse zurückgebaut. Oberleitungssystem und Masten wurden bereits in
einem vorangehenden Projekt zurückgebaut.
Das Baufeld liegt im Zentrum der Stadt Karlsruhe zwischen der Ritterstraße und Karlstraße bzw.. Adlerstraße
und Waldhornstraße. Dazwischen kreuzen die Herrenstraße, Wald- und Kronenstraße. Alle zusammen
sind wichtige und durchgängig aufrecht zu erhaltende Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr
sowie für die Anlieferung der an das Baufeld angrenzenden Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe.
Das Baufeld unterteilt sich in zwei Bereiche. Ein Bereich liegt direkt über dem oben beschriebenen Untergrundbauwerk
(Kronenplatz) dieser Bereich wurde bereits im Zuge der Tunnelbauarbeiten und zur Neugestaltung der
unterirdischen Haltestelle umfangreich bearbeitet. Teile des Untergrundbauwerks (sog. RWA-Kanäle, Zuführungen
zu Fahrstuhlschächten und Rolltreppen) haben nur eine geringe Überdeckung. In den verbleibenden Baufeldern
fanden dagegen noch keine Arbeiten statt. Die Arbeiten zum U-Bahn Bau erfolgten im Tunnelvortrieb. Zur
besseren Übersicht der beiden Bereiche dienen die beigefügten Lagepläne zu den geplanten Leitungsverlegungen
sowie den Erschwernissen im Baufeld. Auf Höhe der Ritterstraße bzw. Adlerstraße welche bereits in einer
vorangegangenen Baumaßnahme neu gestaltet wurden, erfolgt der Anschluss bzw. direkte Übergang zu den
neuen Pflaster- und Plattenbelägen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fußgängerzonen📦 Beschreibung
Interne Kennung: E88955745
Titel: Neugestaltung Kaiserstraße, BA 2 Ost und West
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Kaiserstraße
Postleitzahl: 76133
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-06 📅
Datum des Endes: 2028-12-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Leistung ist fertig zu stellen für BA 2 Ost: 08.06.2027
Die Leistung ist fertig zu stellen für BA 2 West: 01.12.2028
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-02 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-02 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E88955745. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 19. März 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELIVS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/985780 zur Verfügung.
Die längere Bindefrist - abweichend von §10a Abs. 8 VOB/A-EU - ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Bauausschuss, Gemeinderat) zwingend erforderlich.
Gesteinsmuster: Der Bieter ist verpflichtet, nach Aufforderungen Mustersteine während der Prüffrist vorzulegen: Hierzu sind Handmuster der angebotenen Steine innerhalb von sechs Tagen zur Angebotsprüfung zur Verfügung zu stellen.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen separat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E88955745. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 19. März 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELIVS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/985780 zur Verfügung.
Die längere Bindefrist - abweichend von §10a Abs. 8 VOB/A-EU - ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Bauausschuss, Gemeinderat) zwingend erforderlich.
Gesteinsmuster: Der Bieter ist verpflichtet, nach Aufforderungen Mustersteine während der Prüffrist vorzulegen: Hierzu sind Handmuster der angebotenen Steine innerhalb von sechs Tagen zur Angebotsprüfung zur Verfügung zu stellen.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen separat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-04-02 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E88955745. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 19. März 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELIVS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/985780 zur Verfügung.
Die längere Bindefrist - abweichend von §10a Abs. 8 VOB/A-EU - ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Bauausschuss, Gemeinderat) zwingend erforderlich.
Gesteinsmuster: Der Bieter ist verpflichtet, nach Aufforderungen Mustersteine während der Prüffrist vorzulegen: Hierzu sind Handmuster der angebotenen Steine innerhalb von sechs Tagen zur Angebotsprüfung zur Verfügung zu stellen.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen separat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E88955745. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 19. März 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELIVS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/985780 zur Verfügung.
Die längere Bindefrist - abweichend von §10a Abs. 8 VOB/A-EU - ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Bauausschuss, Gemeinderat) zwingend erforderlich.
Gesteinsmuster: Der Bieter ist verpflichtet, nach Aufforderungen Mustersteine während der Prüffrist vorzulegen: Hierzu sind Handmuster der angebotenen Steine innerhalb von sechs Tagen zur Angebotsprüfung zur Verfügung zu stellen.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen separat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können im Rahmen der Angebotsprüfung nachgefordert werden.
Begründung der Verfahrenswahl:
Die Abschlagsrechnungen sind elektronisch einzureichen.
Die Schlussrechnung ist in Papier in zweifacher Ausführung einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitgliedeiner Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung")mit dem Angebot nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung", dass eine Betriebshaftpflichtverischerung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
min. 5 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall
min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall
min. 5 Mio. € für Vermögensschäden je Schadensfall. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular KEV 177).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitgliedeiner Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung")mit dem Angebot nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung", dass eine Betriebshaftpflichtverischerung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
min. 5 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall
min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall
min. 5 Mio. € für Vermögensschäden je Schadensfall. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular KEV 177).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: Mit dem Angebot sind mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Projekten vorzulegen.
Die Nachweisführung der Referenzen kann über das Formblatt Eigenerklärung oder über das Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Referenzen im Präqualifikationsverzeichnis müssen dann den nachfolgenden Kriterien entsprechen:
Eine der vorzulegenden Referenzen muss mindestens beinhalten:
- Eine abgeschlossene Maßnahme, welche die Neu- oder Umgestaltung eines Straßen- oder eines Platzquerschnittes im Tief- und Straßenbau umfasst
- Projekt mit einer Auftragssumme von mindestens 2 Millionen Euro (brutto)
- Ausführungszeitraum innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eine weitere Referenz muss mindestens beinhalten:
- Eine abgeschlossene Maßnahme, welche die Neu- oder Umgestaltung eines Straßen- oder eines Platzquerschnittes im Tief- und Straßenbau umfasst
- Ein Projekt mit einer Anzahl von mindestens 4 Gewerken / Losen
- Ausführungszeitraum innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eine dritte Referenz muss mindestens beinhalten:
- Eine Maßnahme mit einer verlegten Fläche von mindestens 500 m² Natursteinbelag
- Ausführungszeitraum innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Bieter können sich zum Nachweis ihrer Eignung Dritter bedienen, wenn sie selbst nicht über die zur Ausführung des Auftrags notwendige Erfahrung mit Naturstein verfügen. Eine Inanspruchnahme der beruflichen Erfahrung anderer Unternehmen, ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen. In diesem Fall weist der Bieter dem Auftraggeber nach, dass die erforderlichen Kapazitäten für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden, indem er eine verpflichtende Zusage des Unternehmens mit dem Angebot vorlegt.
Zudem ist für jedes Unternehmen, das in Anspruch genommen wird, eine separate Eigenerklärung vorzulegen oder der Hinweis auf das einschlägige Präqualifikationsverzeichnis zu geben, in der die einschlägigen Informationen zu jedem Einzelnen in Anspruch
genommenen Unternehmen aufgeführt sind. Der Auftraggeber schreibt dem Auftragnehmer
vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt
oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A-EU Absatz 1 bis 5 vorliegen, zu ersetzen
hat.
Alternativ ist die Vorlage von insgesamt nur 2 Referenzen möglich, wenn davon mind. eine
Referenz alle vorgenannten Kriterien umfasst.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: Mit dem Angebot sind mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Projekten vorzulegen.
Die Nachweisführung der Referenzen kann über das Formblatt Eigenerklärung oder über das Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Referenzen im Präqualifikationsverzeichnis müssen dann den nachfolgenden Kriterien entsprechen:
Eine der vorzulegenden Referenzen muss mindestens beinhalten:
- Eine abgeschlossene Maßnahme, welche die Neu- oder Umgestaltung eines Straßen- oder eines Platzquerschnittes im Tief- und Straßenbau umfasst
- Projekt mit einer Auftragssumme von mindestens 2 Millionen Euro (brutto)
- Ausführungszeitraum innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eine weitere Referenz muss mindestens beinhalten:
- Eine abgeschlossene Maßnahme, welche die Neu- oder Umgestaltung eines Straßen- oder eines Platzquerschnittes im Tief- und Straßenbau umfasst
- Ein Projekt mit einer Anzahl von mindestens 4 Gewerken / Losen
- Ausführungszeitraum innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eine dritte Referenz muss mindestens beinhalten:
- Eine Maßnahme mit einer verlegten Fläche von mindestens 500 m² Natursteinbelag
- Ausführungszeitraum innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Bieter können sich zum Nachweis ihrer Eignung Dritter bedienen, wenn sie selbst nicht über die zur Ausführung des Auftrags notwendige Erfahrung mit Naturstein verfügen. Eine Inanspruchnahme der beruflichen Erfahrung anderer Unternehmen, ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen. In diesem Fall weist der Bieter dem Auftraggeber nach, dass die erforderlichen Kapazitäten für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden, indem er eine verpflichtende Zusage des Unternehmens mit dem Angebot vorlegt.
Zudem ist für jedes Unternehmen, das in Anspruch genommen wird, eine separate Eigenerklärung vorzulegen oder der Hinweis auf das einschlägige Präqualifikationsverzeichnis zu geben, in der die einschlägigen Informationen zu jedem Einzelnen in Anspruch
genommenen Unternehmen aufgeführt sind. Der Auftraggeber schreibt dem Auftragnehmer
vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt
oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A-EU Absatz 1 bis 5 vorliegen, zu ersetzen
hat.
Alternativ ist die Vorlage von insgesamt nur 2 Referenzen möglich, wenn davon mind. eine
Referenz alle vorgenannten Kriterien umfasst.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: Der Bieter hat nachzuweisen, dass er über mindestens:
- zwei Poliere
verfügt, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Abschluss als geprüfter Polier / Werkpolier im Tiefbau oder
Nachweis über mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung von Projekten vergleichbarer Art und Größe
- Kenntnisse in der Bauablaufplanung und spezifischen Bauvorschriften
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er jeweils über:
- technisches Leitungspersonal, min. ein Bauleiter
- technisches Leitungspersonal, min. ein Abrechner
verfügt. Das Leitungspersonal darf nicht in Personalunion eingesetzt werden.
Der Nachweis erfolgt durch:
- Vorlage von Zeugnissen, Zertifikaten bzw. Qualifikationsnachweisen oder Tätigkeitsnachweise und
- Bestätigung des Bieters hinsichtlich der Berufserfahrung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:: Der Bieter hat nachzuweisen, dass er über mindestens:
- zwei Poliere
verfügt, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Abschluss als geprüfter Polier / Werkpolier im Tiefbau oder
Nachweis über mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung von Projekten vergleichbarer Art und Größe
- Kenntnisse in der Bauablaufplanung und spezifischen Bauvorschriften
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er jeweils über:
- technisches Leitungspersonal, min. ein Bauleiter
- technisches Leitungspersonal, min. ein Abrechner
verfügt. Das Leitungspersonal darf nicht in Personalunion eingesetzt werden.
Der Nachweis erfolgt durch:
- Vorlage von Zeugnissen, Zertifikaten bzw. Qualifikationsnachweisen oder Tätigkeitsnachweise und
- Bestätigung des Bieters hinsichtlich der Berufserfahrung
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eigenerklärung zu 15. EU-Sanktionspaket-RUS-Sanktionen.
Diese Erklärung ist von allen Bietern/Bewerbern/Mitgliedern von Bietergemeinschaften abzugeben.
Der Bewerber/Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen (...) einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweist.
Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eigenerklärung zu 15. EU-Sanktionspaket-RUS-Sanktionen.
Diese Erklärung ist von allen Bietern/Bewerbern/Mitgliedern von Bietergemeinschaften abzugeben.
Der Bewerber/Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen (...) einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweist.
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebene Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifizierungsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung) mit dem Angebot nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung"), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltung,-Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretung-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
-der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt.
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlichen unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebene Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifizierungsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung) mit dem Angebot nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung"), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltung,-Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretung-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
-der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt.
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlichen unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Tiefbauamt
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003734
Postanschrift: Kaiserallee 4
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: David Quandt
E-Mail: vergabe@tba.karlsruhe.de📧
Telefon: 0721 - 133 6622📞
Fax: 0721 - 133 6609 📠
URL: http://www.karlsruhe.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88955745🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E88955745🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Vergabekammer Baden-Württemberg
Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞
Fax: 0721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nummer 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nummer 3 GWB),
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nummer 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nummer 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nummer 3 GWB),
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nummer 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 033-103608 (2025-02-14)