Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.6 - Außenputz, WDVS

Stadt Hoyerswerda

Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.6 - Außenputz, WDVS

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.6 - Außenputz, WDVS
Referenznummer: OB/02.01/25/14-VOB
Kurze Beschreibung:
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.6 - Außenputz, WDVS
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI– Hoyerswerda, Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-,Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums; Liselotte-Herrmann-Straße 1, 02977 Hoyerswerda; Los 1.6 - Außenputz, WDVS; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/14-VOB
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda, Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums; Los 1.6 - Außenputz, WDVS; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/14-VOB: Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet. Die Leistungen Los 1.6 umfassen die Lieferung, Herstellung und den Einbau von WDVS für die Bestandsgebäude Bauteil 1 – Saalanbau, Bauteil 2 – Saal und die Neubauten, Bauteil 3.1 - Büros, Bauteil 3.2 - Planetarium und Bauteil 3.3 - Werkstatt / Jungendarbeit. Die Bestandsgebäude Bauteil 1 und Bauteil 2 sind in Fertigteilleichtbeton (EG/ OG) und Schwerbeton (KG) errichtet, z.T. werden alte Fensteröffnungen mit KS - Mauerwerk geschlossen. Die Dächer der Bestandsgebäude werden mit Trapezblech gedeckt. Ein Teil dieser Dächer erhält eine Photovoltaik-Anlage. Die Neubauten, Bauteil 3.1 + 3.3 werden mit KS-Mauerwerk errichtet. Das Planetarium wird in Plattenbauweise (Beton) hergestellt. Die Neubauten erhalten Gründächer. Alle Bauteile erhalten ein WDVS in einer Stärke von 16 cm + Putz und Anstrich. Zu beachten ist: Die Arbeiten können nicht unterbrechungsfrei ausgeführt werden, da die Bestandsgebäude bereits vorhanden sind, während die Neubauten abschnittsweise errichtet werden. Die Dauer der jeweiligen Unterbrechung bzw. den Zeitpunkt des Erfordernisses der Ausführung der Fassadenarbeiten (Außenputz, WDVS) teilt die örtliche Bauleitung schriftlich per elektronischer Nachricht 7 Tage vor der erforderlichen Ausführung der jeweiligen Teilleistungen mit. Diese baulichen Erfordernisse sind in den jeweiligen Einheitspreisen zu berücksichtigen, zu kalkulieren. WICHTIGE GROBMENGEN Bestandsgebäude BT1- Saalanbau + BT2 – Saal: 50 m² Putzausbesserung; 600 m² Ausgleichsputz; 545 m² Wärmedämmung mit 16 cm Mineralwolle, Armierung, mineralischer Putz und Anstrich mit Kieselsol-Silikat-Farbe mit hydroaktiven Eigenschaften im System; 210 m Leibungen; 4 m² Überspannen von Rollladenkästen; 56 m² Sockeldämmung 16cm mit Armierung, Putz und Anstrich sowie überstreichbarer Dichtschlämme; 51 m Metall-Fensterbänke; 10 m Austritts-Fensterbänke, inkl. erforderlicher Bauteilanschlüsse (Fugen, Profile etc.), Montage-Zylinder/ -Quader als Befestigungsgrund Neubauten BT 3.1 – Büros, BT 3.2 – Planetarium, BT 3.3 – Werkstatt / Jugendarbeit: 1.080 m² Wärmedämmung mit 16 cm Mineralwolle, Armierung, mineralischer Putz (z.T. als Strukturputz/ Besenstrich) und Anstrich mit Kieselsol-Silikat-Farbe mit hydroaktiven Eigenschaften im System; 230 m Leibungen; 12 m² Überspannen von Rollladenkästen; 56 m² Sockeldämmung 16 cm mit Armierung, Putz und Anstrich sowie überstreichbarer Dichtschlämme; 62 m Metall-Fensterbänke; 9 m Austritts-Fensterbänke, inkl. erforderlicher Bauteilanschlüsse (Fugen, Profile etc.), Montage-Zylinder/ -Quader als Befestigungsgrund
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Liselotte-Herrmann-Straße 1
Postleitzahl: D-02977
Stadt: Hoyerswerda
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bautzen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-07 📅
Datum des Endes: 2025-11-28 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
§ 3 EU Nr. 1 VOB/A: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
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Rechtsgrundlage: § 3 EU Nr. 1 VOB/A
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.07
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend §14 EU VOB/A nicht vorgesehen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-12 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.07
Zusätzliche Informationen:
Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend §14 EU VOB/A nicht vorgesehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben zur Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (bei Sitz oder Wohnsitz in Deutschland gilt dabei: Soweit Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht, ist eine Kopie der Handwerksrolle vorzulegen. Besteht keine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, ist ein Handelsregisterauszug einzureichen.) Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot, — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal; Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hoyerswerda
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 14625240-SV01-03
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Postleitzahl: 02977
Postort: Hoyerswerda
Region: Bautzen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de 📧
Telefon: 03571456549 📞
URL: https://www.hoyerswerda.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019614ca-cc91-49ea-954a-7afd36f2f81e/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019614ca-cc91-49ea-954a-7afd36f2f81e/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: USt.-ID DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: D-04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341 977 3800 📞
Fax: +49 341 977 1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 070-229241 (2025-04-08)