Bauabschnitt 1: Tief- und Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau, RÜB, Leitungsverlegungen - Im Zusammenhang mit dem Großprojekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und Ausbau der L1100 Neckartalstraße plant die Stadt Heilbronn als Bauabschnitt 1 den Ausbau eines Teils der bestehenden Alexander-Baumann-Straße, den Neubau einer Verbindungsstraße zwischen der Alexander-Baumann-Straße bzw. dem Industriepark Böllinger Höfe bis einschließlich Buchener Straße sowie den Ausbau der L1100 Neckartalstraße. Neben den eigentlichen Straßenbau- Brückenbau und Leitungsverlegemaßnahmen sowie der Erweiterung eines Zustiegsbauwerks zu einem bestehenden Neckardüker (Helga Himmelsbach-Tunnel) für das Amt für Straßenwesen Heilbronn sind im Zuge der Baumaßnahme bestehende Leitungen der Heilbronner Versorgungsbetriebe mbH (HNVG) und der Netzgesellschaft Heilbronn-Franken (NHF) zurückzubauen und neue Leitungen zu verlegen. Für die Entsorgungsbetriebe Heilbronn ist der Bau eines RüB Bestandteil der vorliegenden Maßnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach und Ausbau L1100 Neckartalstraße
Referenznummer: HN 66/40/24
Kurze Beschreibung:
“Bauabschnitt 1: Tief- und Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau, RÜB, Leitungsverlegungen -
Im Zusammenhang mit dem Großprojekt Nordumfahrung Frankenbach...”
Kurze Beschreibung
Bauabschnitt 1: Tief- und Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau, RÜB, Leitungsverlegungen -
Im Zusammenhang mit dem Großprojekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und Ausbau der L1100 Neckartalstraße plant die Stadt Heilbronn als Bauabschnitt 1 den Ausbau eines Teils der bestehenden Alexander-Baumann-Straße, den Neubau einer Verbindungsstraße zwischen der Alexander-Baumann-Straße bzw. dem Industriepark Böllinger Höfe bis einschließlich Buchener Straße sowie den Ausbau der L1100 Neckartalstraße.
Neben den eigentlichen Straßenbau- Brückenbau und Leitungsverlegemaßnahmen sowie der Erweiterung eines Zustiegsbauwerks zu einem bestehenden Neckardüker (Helga Himmelsbach-Tunnel) für das Amt für Straßenwesen Heilbronn sind im Zuge der Baumaßnahme bestehende Leitungen der Heilbronner Versorgungsbetriebe mbH (HNVG) und der Netzgesellschaft Heilbronn-Franken (NHF) zurückzubauen und neue Leitungen zu verlegen. Für die Entsorgungsbetriebe Heilbronn ist der Bau eines RüB Bestandteil der vorliegenden Maßnahme.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zusammenhang mit dem Großprojekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und Ausbau der L1100 Neckartalstraße plant die Stadt Heilbronn als...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zusammenhang mit dem Großprojekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und Ausbau der L1100 Neckartalstraße plant die Stadt Heilbronn als Bauabschnitt 1 den Ausbau eines Teils der bestehenden Alexander-Baumann-Straße, den Neubau einer Verbindungsstraße zwischen der Alexander-Baumann-Straße bzw. dem Industriepark Böllinger Höfe bis einschließlich Buchener Straße sowie den Ausbau der L1100 Neckartalstraße.
Neben den eigentlichen Straßenbau- Brückenbau und Leitungsverlegemaßnahmen sowie der Erweiterung eines Zustiegsbauwerks zu einem bestehenden Neckardüker (Helga Himmelsbach-Tunnel) für das Amt für Straßenwesen Heilbronn sind im Zuge der Baumaßnahme bestehende Leitungen der Heilbronner Versorgungsbetriebe mbH (HNVG) und der Netzgesellschaft Heilbronn-Franken (NHF) zurückzubauen und neue Leitungen zu verlegen. Für die Entsorgungsbetriebe Heilbronn ist der Bau eines RüB Bestandteil der vorliegenden Maßnahme.
Bauabschnitt 1: Ausbau eines Teils der bestehenden Alexander-Baumann-Straße, Neubau einer Verbindungsstraße zwischen der
Alexander-Baumann-Straße bzw. dem Industriepark Böllinger Höfe bis einschließlich Buchener Straße sowie den Ausbau der L1100 Neckartalstraße.
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Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E74541683 einzureichen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens EU VOB 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens EU VOB 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Straßen- und Tiefbau:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Straßen- und Tiefbau:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Die nachstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (auf dem Beiblatt VOB 8-1 Referenzen zu Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens eine Leistung
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: klassifizierte Straße und Bauen unter Verkehr mit DTV mind. 20.000 KfZ/24h sowie Bausumme mind. 10.000.000 EUR (netto).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen:
mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Zertifizierung nach Güteschutz Kanalbau, Geltungsbereich AK2
(Einbau...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen:
mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Zertifizierung nach Güteschutz Kanalbau, Geltungsbereich AK2
(Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 5 m, auch unter erschwerten Bedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Brückenbau:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Brückenbau:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Die nachstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (auf dem Beiblatt VOB 8-1 Referenzen zu Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
- für Feldwegbrücke Näpfle:
Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: vergleichbare Referenzprojekte für integrale Stahlverbundbrücken mit einer Stützweite ab 30 m.
- für Talbrücke:
Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: vergleichbare Referenzprojekte für ein semi-integrales Mehrfeldbauwerk mit einer Gesamtbrückenlänge ab 50 m.
Für den Stahlbau der beiden Brücken sind Referenznachweise und Ausführungsklassen (EXC) nach DIN EN 1090 relevant. Bei beiden Brücken handelt es sich um Tragwerke mit höheren Anforderungen an die Herstellung und Montage sowie an die Tragfähigkeit und Stabilität. Somit gilt jeweils mind. EXC 3.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Brückenbau:
Für alle geschweißten Stahlkonstruktionen sind Schweißzertifikate nach EN ISO 3834 als Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Brückenbau:
Für alle geschweißten Stahlkonstruktionen sind Schweißzertifikate nach EN ISO 3834 als Nachweis erforderlich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Brückenbau:
- Anforderungen an das Personal:
• Die Arbeiten dürfen nur von Personal ausgeführt werden, das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für Stadt Heilbronn / Amt für Straßenwesen -
Brückenbau:
- Anforderungen an das Personal:
• Die Arbeiten dürfen nur von Personal ausgeführt werden, das über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Nachweise sind beizubringen.
• Bei Korrosionsschutzarbeiten muss der Kolonnenführer nachweislich eine Prüfung bestanden haben. Dies ist:
o bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein),
o bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen. Im Abstand von höchstens 5 Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des Ausbildungsbeirates durchzuführen.
• Der Kolonnenführer muss während der Ausführung der Arbeiten ständig an der Arbeitsstelle anwesend sein.
• Als Nachweis der Qualifikation für das übrige Personal können z.B. ein erfolgreich absolvierter Grundlehrgang Korrosionsschutz (Mindestdauer 2 Wochen), für den Strahler ein Strahlerlehrgang (Mindestdauer 1 Woche) und für den Beschichter ein Beschichtungslehrgang (Mindestdauer 1 Woche) herangezogen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn -
Entwässerungsbauwerke:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn -
Entwässerungsbauwerke:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Die nachstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (auf dem Beiblatt VOB 8-1 Referenzen zu Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
- für Kanalbauarbeiten:
Mindestanforderung: mindestens drei Leistungen
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: Nachweise von mindestens 3 Projekten des Bereiches Kanalbauarbeiten im Grundwasser mit verbauten Baugruben im Bohrpfahlverfahren (Referenzen) mit Darstellung des Gesamtprojektes und mit Darstellung der beauftragten und vom eigenen Betrieb erbrachten Leistung.
- für konstruktiven Ingenieurbau:
Mindestanforderung: mindestens drei Leistungen
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: Nachweis von mind. 3 Projekten des konstruktiven Ingenieurbaus (Stahlbetonbau) aus dem Bereich Abwassertechnik.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn -
Entwässerungsbauwerke:
Nachweis Gütezeicheninhaber der Gruppe AK2
(Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn -
Entwässerungsbauwerke:
Nachweis Gütezeicheninhaber der Gruppe AK2
(Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 5 m, auch unter erschwerten Bedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- 05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Jahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- vorläufiger Bauzeitenplan”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme (brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme (brutto) für die Gewährleistung.
Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, stattdessen Sicherheit durch Einbehalt gem. § 17 Abs. 6 VOB/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch einen Einbehalt ersetzen und umgekehrt.
Für jeden AG nach Teilaufträgen sind separate Bürgschaften auszustellen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen - Firmenhandbuch”
“Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der...”
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Für Nachunternehmer sind die in dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen/ Nachweise mit dem Antrag vorzulegen, wenn sich der Bieter sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers bedient. Für den Fall, dass eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll, haben alle Bewerber die o.a. Nachweise vorzulegen sowie eine kurze Beschreibung der Aufgabenverteilung bzw. der Auftragsanteile.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Nationale Registrierungsnummer: 08121000-A9314-54
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabemanagement@stadt-heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131561241📞
Fax: +49 713156161241 📠
URL: https://heilbronn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 169-578028 (2025-09-02)