NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400 Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel. Basierend auf einer vorhandenen Ausführungsplanung wird die Planung fortgeschrieben, ausgeschrieben und baulich realisiert. Ausschreibung der Sachverständigenleistungen Technischer Ausbau KG 400 für die HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für die gesamten Betriebsanlagen (Planprüfung, Abnahmeprüfung, TPrüfV): Die Ausschreibung erfolgt in 6 Losen. Los 1 | 410 Sachverständigenleistungen für Löschanlagen • Wandhydrantenanlage • Löschwassereinspeisestellen trocken • Hebeanlagen Los 2 | 430 Sachverständigenleistungen für Raumlufttechnik • Lüftungsanlagen • Klimatechnische Anlagen Los 3 | 440 Sachverständigenleistungen für Starkstrom • Elektrische Anlagen Licht und Kraft • Stromversorgung MS/NS (Gebäudeversorgung) • Sicherheitsstromversorgung NEA • USV-Anlagen • Beleuchtungsanlagen • Sicherheitsbeleuchtung • Potenzialausgleich / Erdung Los 4 | 450 Sachverständigenleistungen für Nachrichtentechnik • Brandmelde- und Alarmierungsanlage • Sprachalarmierungsanlage • Elektroakustische Anlagen • Fernsprechanlagen • Prozessnetzwerk • Sicherheit und Service (Notruf, Objektschutz, Videoanlagen) • Dynamische Fahrgastinformation und Uhren • Betriebsfunk und Gebäudefunk BOS (digital) Los 5 | 460 Sachverständigenleistungen für Förderanlagen • Aufzugsanlage • Fahrtreppen Los 6 | 480 Sachverständigenleistungen für Gebäudeautomation • Gebäudeautomation • Zentrale Leittechnik
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Referenznummer: SBEV-2025-0001
Kurze Beschreibung:
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel. Basierend auf einer vorhandenen Ausführungsplanung wird die Planung fortgeschrieben, ausgeschrieben und baulich realisiert.
Ausschreibung der Sachverständigenleistungen Technischer Ausbau KG 400 für die HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für die gesamten Betriebsanlagen (Planprüfung, Abnahmeprüfung, TPrüfV):
Die Ausschreibung erfolgt in 6 Losen.
Los 1 | 410 Sachverständigenleistungen für Löschanlagen
• Wandhydrantenanlage
• Löschwassereinspeisestellen trocken
• Hebeanlagen
Los 2 | 430 Sachverständigenleistungen für Raumlufttechnik
• Lüftungsanlagen
• Klimatechnische Anlagen
Los 3 | 440 Sachverständigenleistungen für Starkstrom
• Elektrische Anlagen Licht und Kraft
• Stromversorgung MS/NS (Gebäudeversorgung)
• Sicherheitsstromversorgung NEA
• USV-Anlagen
• Beleuchtungsanlagen
• Sicherheitsbeleuchtung
• Potenzialausgleich / Erdung
Los 4 | 450 Sachverständigenleistungen für Nachrichtentechnik
• Brandmelde- und Alarmierungsanlage
• Sprachalarmierungsanlage
• Elektroakustische Anlagen
• Fernsprechanlagen
• Prozessnetzwerk
• Sicherheit und Service (Notruf, Objektschutz, Videoanlagen)
• Dynamische Fahrgastinformation und Uhren
• Betriebsfunk und Gebäudefunk BOS (digital)
Los 5 | 460 Sachverständigenleistungen für Förderanlagen
• Aufzugsanlage
• Fahrtreppen
Los 6 | 480 Sachverständigenleistungen für Gebäudeautomation
• Gebäudeautomation
• Zentrale Leittechnik
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel. Basierend auf einer vorhandenen Ausführungsplanung wird die Planung fortgeschrieben, ausgeschrieben und baulich realisiert.
Ausschreibung der Sachverständigenleistungen Technischer Ausbau KG 400 für die HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für die gesamten Betriebsanlagen (Planprüfung, Abnahmeprüfung, TPrüfV):
Die Ausschreibung erfolgt in 6 Losen.
Los 1 | 410 Sachverständigenleistungen für Löschanlagen
• Wandhydrantenanlage
• Löschwassereinspeisestellen trocken
• Hebeanlagen
Los 2 | 430 Sachverständigenleistungen für Raumlufttechnik
• Lüftungsanlagen
• Klimatechnische Anlagen
Los 3 | 440 Sachverständigenleistungen für Starkstrom
• Elektrische Anlagen Licht und Kraft
• Stromversorgung MS/NS (Gebäudeversorgung)
• Sicherheitsstromversorgung NEA
• USV-Anlagen
• Beleuchtungsanlagen
• Sicherheitsbeleuchtung
• Potenzialausgleich / Erdung
Los 4 | 450 Sachverständigenleistungen für Nachrichtentechnik
• Brandmelde- und Alarmierungsanlage
• Sprachalarmierungsanlage
• Elektroakustische Anlagen
• Fernsprechanlagen
• Prozessnetzwerk
• Sicherheit und Service (Notruf, Objektschutz, Videoanlagen)
• Dynamische Fahrgastinformation und Uhren
• Betriebsfunk und Gebäudefunk BOS (digital)
Los 5 | 460 Sachverständigenleistungen für Förderanlagen
• Aufzugsanlage
• Fahrtreppen
Los 6 | 480 Sachverständigenleistungen für Gebäudeautomation
• Gebäudeautomation
• Zentrale Leittechnik
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Interne Kennung: 80570765-aef5-4d16-9bf3-5ce7ccfb428d
Titel: NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 1: 410 - Sachverständigenleistungen für Löschanlangen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 1: 410 - Sachverständigenleistungen für Löschanlangen
• Wandhydrantenanlage
• Löschwassereinspeisestellen trocken
• Hebeanlagen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦 Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 022fbbb2-6f70-4906-af47-f69f32e9a5f1
Titel: NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 2: 430 - Sachverständigenleistungen für Raumlufttechnik
Beschreibung der Beschaffung:
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 2: 430 - Sachverständigenleistungen für Raumlufttechnik
• Lüftungsanlagen
• Klimatechnische Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: f9102e86-9859-463b-8356-98b426928166
Titel: NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 3: 440 - Sachverständigenleistungen für Starkstrom
Beschreibung der Beschaffung:
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 3: 440 - Sachverständigenleistungen für Starkstrom
• Elektrische Anlagen Licht und Kraft
• Stromversorgung MS/NS (Gebäudeversorgung)
• Sicherheitsstromversorgung NEA
• USV-Anlagen
• Beleuchtungsanlagen
• Sicherheitsbeleuchtung
• Potenzialausgleich / Erdung
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 4: 450 - Sachverständigenleistungen für Nachrichtentechnik
• Brandmelde- und Alarmierungsanlage
• Sprachalarmierungsanlage
• Elektroakustische Anlagen
• Fernsprechanlagen
• Prozessnetzwerk
• Sicherheit und Service (Notruf, Objektschutz, Videoanlagen)
• Dynamische Fahrgastinformation und Uhren
• Betriebsfunk und Gebäudefunk BOS (digital)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 0b30e677-ba09-4d37-a8f1-c3762d73f884
Titel: NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 5: 460 - Sachverständigenleistungen für Förderanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 5: 460 - Sachverständigenleistungen für Förderanlagen
• Aufzugsanlage
• Fahrtreppen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 3f1085d6-11b4-4977-b711-3498bdec94f7
Titel: NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 6: 480 - Sachverständigenleistungen für Gebäudeautomation
Beschreibung der Beschaffung:
NR43b: Sachverständigenleistungen - Technischer Ausbau KG 400
Los 6: 480 - Sachverständigenleistungen für Gebäudeautomation
• Gebäudeautomation
• Zentrale Leittechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Beschreibung
Postleitzahl: 60327
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-06 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen,
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabe-steile behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen,
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabe-steile behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(brutto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Eigenerklärung über die Gesamtzahl der Beschäftigten Auftragnehmer
c) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(brutto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Eigenerklärung über die Gesamtzahl der Beschäftigten Auftragnehmer
c) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachweis der Zulassung als baurechtlich anerkannter Prüfsachverständiger gemäß der Hessischen
Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenordnung (HPPVO) oder eine vergleichbare Anerkennung
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB. Der Auftraggeber wendet die §§ 42 und 57 VgV an.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe,
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind,
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden,
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig,
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern,
f) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt,
g) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen,
h) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 06.03.2025 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten,
i) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunter-nehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunter-nehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
I) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
(1) Vergabesperren gern. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
(2) Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
(3) Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären,
m) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und dem Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen,
n) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen,
o) Die zur Ausschreibung gehörenden Gewerkepläne für Leistungsbild Lose 1 bis 6 (Dokument 2410) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung diese Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln,
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe,
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind,
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden,
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig,
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern,
f) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt,
g) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen,
h) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 06.03.2025 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten,
i) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunter-nehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunter-nehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
I) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
(1) Vergabesperren gern. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
(2) Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
(3) Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären,
m) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und dem Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen,
n) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen,
o) Die zur Ausschreibung gehörenden Gewerkepläne für Leistungsbild Lose 1 bis 6 (Dokument 2410) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung diese Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln,
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht beieinem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht beieinem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 031-098090 (2025-02-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-15 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-03 23:59:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen,
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabe-steile behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen,
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht d) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabe-steile behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(brutto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Eigenerklärung über die Gesamtzahl der Beschäftigten Auftragnehmer
c) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(brutto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Eigenerklärung über die Gesamtzahl der Beschäftigten Auftragnehmer
c) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Zulassung als baurechtlich anerkannter Prüfsachverständiger gemäß der Hessischen
Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenordnung (HPPVO) oder eine vergleichbare Anerkennung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe,
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind,
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden,
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig,
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern,
f) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt,
g) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen,
h) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 03.04.2025 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten,
i) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunter-nehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunter-nehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
I) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
(1) Vergabesperren gern. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
(2) Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
(3) Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären,
m) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und dem Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen,
n) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen,
o) Die zur Ausschreibung gehörenden Gewerkepläne für Leistungsbild Lose 1 bis 6 (Dokument 2410) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung diese Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln,
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe,
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind,
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden,
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig,
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern,
f) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt,
g) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen,
h) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 03.04.2025 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten,
i) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunter-nehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunter-nehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
I) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
(1) Vergabesperren gern. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
(2) Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
(3) Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären,
m) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und dem Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen,
n) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen,
o) Die zur Ausschreibung gehörenden Gewerkepläne für Leistungsbild Lose 1 bis 6 (Dokument 2410) unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung diese Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln,
p) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-12+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Frist zur Angebotsabgabe, der Frist zur Beantwortung der Bieterfragen und der Bindefrist. Weiterhin wurde das Dokument 1310 Vertraulichkeitserklärung ausgetauscht.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4c39f501-55a9-42e7-b0d8-b45d2a300845-01
Quelle: OJS 2025/S 051-163715 (2025-03-12)