Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NSW_406b_Kleinlastenaufzug
Reference number: NSW_406b_KA
Kurze Beschreibung:
“Kleinlastenaufzug”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung eines Aufzuges mit 2 Haltestellenfür den Transport von Kleingütern mit einer Tragkraft von 50kg.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mechanische Aufzüge📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-10 📅
Datum des Endes: 2026-06-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 0345 5141529
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 0345 5141529📞
Fax: 0345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar ist, muss spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar ist, muss spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Sonstige Vergabeverstöße müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang dieser Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-525227 (2025-08-08)