Auftragsbekanntmachung (2025-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oberflächenabdichtung Deponie Finsterbach
Reference number: LRARW-EBA-2025-0025
Kurze Beschreibung:
“Oberflächenabdichtung Deponie Finsterbach”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Mülldeponien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Oberflächenabdichtung Deponie Finsterbach”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Mülldeponien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohrverlegearbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Rottweil
Königstraße 36
78628 Rottweil
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 243-838440 (2025-12-16)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Rottweil
Stadionstraße 5
78628 Rottweil
Deutschland
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Hermann-Laur-Str. 4
Postleitzahl: 78253
Postort: Eigeltingen
Region: Konstanz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: petra.schatz@storz-tuttlingen.de📧
Telefon: +49 77749398884📞
Fax: +49 77749398811 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 155 ff. GWB, insbesondere § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 155 ff. GWB, insbesondere § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.