Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Fremdprüfung Abschnitt B 2
Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden. Die dazu eingereichte technische Planung aus dem Jahr 2014 wurde mit der Anordnung vom 04. Juni 2015 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bestätigt. Die vorliegenden Ausführungsunterlagen betreffen die Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems, das im Ergebnis einer Variantenuntersuchung als System mit einer Kunststoffdichtungsbahn und einer Wasserhaushaltsschicht konzipiert wurde. Die dazu notwendigen Leistungen der Fremdprüfung werden hier ausgeschrieben.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-30.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-04-30 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Fremdprüfung Abschnitt B 2
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Analysen oder Beratung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Postleitzahl: 06729
Stadt: Elsteraue
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-21 📅
Datum des Endes: 2027-03-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-28 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Südring 8a
Postleitzahl: 06618
Postort: Mertendorf OT Görschen
Region: Burgenlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@blk.de 📧
Telefon: +49 3445731755 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=769301 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=769301 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 085-282011 (2025-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Fremdprüfung Abschnitt B 2
Referenznummer:
W-90 / 09 / 2025 (L)
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden.
Die dazu eingereichte technische Planung aus dem Jahr 2014 wurde mit der Anordnung vom 04. Juni 2015 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bestätigt.
Die vorliegenden Ausführungsunterlagen betreffen die Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems, das im Ergebnis einer Variantenuntersuchung als System mit einer Kunststoffdichtungsbahn und einer Wasserhaushaltsschicht konzipiert wurde.
Die dazu notwendigen Leistungen der Fremdprüfung werden hier ausgeschrieben.
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Produkte/Dienstleistungen: Technische Analysen oder Beratung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Beschreibung
Interne Kennung:
W-90 / 09 / 2025 (L)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden.
Die dazu eingereichte technische Planung aus dem Jahr 2014 wurde mit der Anordnung vom 04. Juni 2015 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bestätigt.
Die vorliegenden Ausführungsunterlagen betreffen die Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems, das im Ergebnis einer Variantenuntersuchung als System mit einer Kunststoffdichtungsbahn und einer Wasserhaushaltsschicht konzipiert wurde.
Die dazu notwendigen Leistungen der Fremdprüfung werden hier ausgeschrieben.
- Dokumentation Qualitätsüberwachung Oberflächenabdichtung
Eignungsnachweise
--------------------------
- Eignungsnachweise mineralische Baustoffe 7
- Eignungsnachweise Kunststoffdichtungsbahn KDB Tabelle 3
- Eignungsnachweise Kunststoff-Dränelement KDE Tabelle 4
- Eignungsnachweise Kunststoff-Bauteile
Versuchsfeld
------------------
- Bauteil gasgängige Ausgleichsschicht (ggAS) Tabelle 7
- Kunststoffdichtungsbahn KDB Tabelle 8 23
- Kunststoff-Dränelement KDE Tabelle 9
- Bauteil Wasserhaushaltsschicht, Unterboden (UB)
- Bauteil Wasserhaushaltsschicht, Oberboden (OB)
Einbauprüfung
-------------------
- Bauteil gasgängige Ausgleichsschicht (ggAS) Tabelle 12
- Bauteil nichtgasgängige Ausgleichschicht (ngAS) Tabelle 13
- Bauteil KDB Tabelle 14
- Bauteil Kunststoff-Dränelement Tabelle 15
- Bauteil Wasserhaushaltsschicht, Unterboden (UB) Tabelle 16
- Bauteil Wasserhaushaltsschicht, Oberboden (OB) Tabelle 17
- Kunststoffschächte und Rohrleitungen gemäß Punkt 7.5 des QMP
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#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Am Geyersberg 1
Postleitzahl: 06729
Stadt: Elsteraue
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-21 📅
Datum des Endes: 2027-03-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt, da hier ein Offenes Verfahren (elektronisches Verfahren; EU-weit nach VgV) durchgeführt wird.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt, da hier ein Offenes Verfahren (elektronisches Verfahren; EU-weit nach VgV) durchgeführt wird.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-28 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
1. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis / Preisblatt für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters.
Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot abzugeben:
1. Leistungsverzeichnis / Preisblatt – wird nicht nachgefordert. (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.)
2. Angebotsschreiben (Formblatt 633)
3. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
4. Beiliegendes Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - sofern zutreffend
5. Beiliegendes Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes
Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) sofern erforderlich
6. Beiliegendes Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe
mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) sofern erforderlich
7. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
8. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot abzugeben:
Qualifikationsnachweise:
1. Akkreditierung - Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 als Inspektionsstelle Typ C Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe und polymerer Bauteile in
Deponieabdichtungssystemen
2. Akkreditierung - Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Prüfungen in folgenden Bereichen durchzuführen: ausgewählte physikalische und mechanisch-technologische Prüfungen
von polymeren Dichtungsbahnen, Tafeln und Rohren, deren Verbindung unterei-nander sowie von Geotextilien und geotextilverwandter Produkte; Prüfverfahren (Untersuchungsbereich I
+11) der fremdprüfenden Stellen im Bereich des Einbaus mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen;
Prüfverfahren (Mindestumfang + spezielle Prüfungen) der fremdprüfenden Stellen im Bereich des Einbaus von Kunststoffkomponenten in Deponieabdichtungssystemen;
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot abzugeben:
Referenzen:
Für die Beurteilung der Eignung sind mindestens zwei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen zu Fremdprüfung von Oberflächenabdichtungen im Deponiebau mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
1. Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Angabe des Auftragswertes
4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten fünf Jahren
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot abzugeben:
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot abzugeben:
Gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.
Nachweis oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt "Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen"
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen…
… abzufordern:
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
… abzufordern:
1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend
2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend
3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend
4. Benennung der für die Leitung vorgesehene/n Person/en
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
9. Produktdatenblätter benannter Fabrikate
10. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht,
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in d
deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb
einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
… Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID: 15084341-0000-89
Postanschrift: Südring 8a
Postleitzahl: 06618
Postort: Mertendorf OT Görschen
Region: Burgenlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@blk.de 📧
Telefon: +49 3445731755 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=769301 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=769301 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
t:0345 514-0
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 085-282011 (2025-04-30)
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