Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Das Dokument "Detaillierung zur Eigenerklärung" ist zu verwenden.
Mindeststandard:
Es sind die unten stehenden zwei Fachbereiche zu besetzen.
Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen:
Projektleiter:
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder
vergleichbarer Fachrichtung
- Anzahl der Berufsjahre in der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken ≥ 5 Jahre
Entsprechende Nachweise in Form von Studien-/
Ausbildungsnachweise und Lebenslauf sind mit dem Angebot einzureichen.
Es ist eine persönliche Referenz über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Referenz Projektleiter:
- Brücke im Zuge einer Bundesfernstraße in Spannbeton-Bauweise im Taktschiebeverfahren mit Leistungsbeginn ab 01.01.2015 und Abschluss zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes
- Gesamtstützweite ≥ 300 m
- mind. eine Einzelstützweite ≥ 60 m
- Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff HOAI , Lph 3
- Tragwerksplanung §§ 49 ff HOAI, Lph 3
Stellvertretender Projektleiter
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder
vergleichbarer Fachrichtung
- Anzahl der Berufsjahre in der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken ≥ 5 Jahre
Es ist eine persönliche Referenz über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Referenz stellvertretender Projektleiter:
- Brücke im Zuge einer Bundesfernstraße in Spannbeton-Bauweise im Taktschiebeverfahren mit Leistungsbeginn ab 01.01.2015 und Abschluss zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes
- Gesamtstützweite ≥ 300 m
- mind. eine Einzelstützweite ≥ 60 m
- Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff HOAI , Lph 3
- Tragwerksplanung §§ 49 ff HOAI, Lph 3
Der Auftraggeber behält sich vor, die nachfolgend eingereichten Referenzprojekte zu verifizieren, beispielsweise durch Aufklärung beim Referenzauftraggeber und/oder beim Bieter oder durch Verlangen
von Referenzbescheinigungen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Wird
einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.