Auftragsbekanntmachung (2025-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objekt- und Umzugsdienste für den Standort der NRW.BANK in Münster
Referenznummer: 692-004420-00-101-79521
Kurze Beschreibung:
“Objekt- und Umzugsdienste für den Standort der NRW.BANK in Münster”
Produkte/Dienstleistungen: Umzugsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Objekt- und Umzugsdienste (nicht: Hausmeisterservice, technisches...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Objekt- und Umzugsdienste (nicht: Hausmeisterservice, technisches Gebäudemanagement) für den folgenden Standort der NRW.BANK in Münster: - Friedrichstraße 1, 48145 Münster. Es handelt sich hierbei um einen Gebäudekomplex, der insgesamt die folgenden fünf Gebäudeteile umfasst: - Friedrichstraße 1, 48145 Münster - Warendorfer Straße 8, 48145 Münster - Warendorfer Straße 10, 48145 Münster - Johanniterstraße 3, 48145 Münster - Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster. Diese sind miteinander verbunden und können barrierefrei erreicht werden. Die Objekt- und Umzugsdienste im Sinne dieser Ausschreibung umfassen sämtliche Regel- und Bedarfsleistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung. Für die Objekt- und Umzugsdienste muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit täglich von montags bis freitags (ausgenommen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW sowie Bankfeiertage (Rosenmontag, Heiligabend und Silvester)) in der Zeit von 7:00 bis 15:30 Uhr (ausgenommen Pausenzeiten von insgesamt 30 Minuten pro Mitarbeitenden und Tag) durchgehend zwei Mitarbeitende vor Ort bei der NRW.BANK in Münster vorhalten. Die von ihr benötigten Bedarfsleistungen ruft die NRW.BANK durch einseitige Erklärung in Textform ab. Insoweit gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 381.240,00 Euro netto (bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK für Bedarfsleistungen besteht nicht. Der auftragsgegenständliche Vertrag tritt am 01. Juli 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 30. Juni 2026. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. Juni 2031.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text des Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text des Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-nehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften k) Anlage 10: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz l) Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG m) Anlage 12: Personalkonzept (= Vordruck 09) n) Anlage 13: Konzept zur Mitarbeitermotivation (= Vordruck 10) o) Anlage 14: Stundenkalkulationsblätter der Auftragnehmerin (= Vordrucke 08a) p) Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) q) Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für den Personalumzug📦
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mitarbeitermotivation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-17 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages: Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objekt- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages: Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Vertrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro netto betragen haben.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen). Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro Vermögensschäden: 200.000 Euro
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 14.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (1.) Fortlaufende Erbringung von Objekt- und Umzugsdiensten für einen Referenzkunden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder eines Dauerauftrages (2.) einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen (3.) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 14.02.2025 (4.) und einem tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz von mindestens 75.000 EUR in diesen zwölf Monaten mit dieser Referenz.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement für das Leistungsbild "Nationale Umzüge" auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl: Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl: Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2022, 2023 und 2024 pro Jahr mindestens zehn Vollzeitäquivalente betragen haben.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausstattung des Bieterunternehmens: Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausstattung des Bieterunternehmens: Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die Erklärung muss mindestens die folgende Ausstattung im eigenen Bestand umfassen: (1.) 1 Kastenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t, Ausführung Standard mit langem Fahrgestell und Hochdach (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher) (2.) 1 Fahrzeug bis 10 m³ Ladevolumen inkl. Laufleistung (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher) (3.) 1 Fahrzeug mit Ladebordwand und mehr als 10 m³ Ladevolumen (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher) (4.) 1 Außenaufzug bis 6 Geschosse Höhe
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQFE
1. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQFE
1. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter mit seinem Angebot bereits die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 3. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) k) Vordruck 08: Preisblatt l) Vordruck 08a: Stundenkalkulationsblatt m) Handelsregisterauszug n) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung o) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) p) Vordruck 09: Personalkonzept q) Vordruck 10: Konzept zur Mitarbeitermotivation
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 034-107946 (2025-02-14)