Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektivierte Unternehmenswertermittlung nach IDW-(E)S 1 der ILB
Reference number: ILB-2025-454
Kurze Beschreibung:
“Objektivierte Unternehmenswertermittlung nach IDW-(E)S 1 der ILB”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Finanzberatung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts nach IDW-S1 bzw. IDW-ES1 (im folgenden IDW-(E)S1) der ILB aus der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages ist die Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts nach IDW-S1 bzw. IDW-ES1 (im folgenden IDW-(E)S1) der ILB aus der Perspektive eines neutralen Gutachters zur Vorbereitung einer Anteilsübertragung von der NRW.BANK an das Land Brandenburg. Mit dem Gutachten soll ein durch Dritte nachvollziehbarer und belegbarer objektivierter Unternehmenswert (Unternehmenswertspanne mit Zentralwert) der ILB und daraus abgeleitet des Wertanteils für die NRW.BANK ermittelt werden. Im Bewertungsgutachten müssen eine Unternehmenswertspanne mit Zentralwert und Wertanteil ausgewiesen und begründet werden. Die Empfänger des Gutachtens - die ILB, das Ministerium der Finanzen und Europa des Landes Brandenburg und die NRW.BANK - sollen in die Lage versetzt werden, die getroffenen Annahmen, Grundsatzüberlegungen und Schlussfolgerungen, nachzuvollziehen und aus ihrer Sicht würdigen zu können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional zu beauftragende Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikationsprofile
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-19 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren aus der Abschlussprüfung von Banken (2023, 2024, 2025)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz im auftragsgegenständlichen Tätigkeitsbereich des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz im auftragsgegenständlichen Tätigkeitsbereich des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (objektivierte Unternehmenswertermittlung nach IDW -(E)S 1); Durchschnittlicher Mindestumsatz: 500.000 EUR in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Mio....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Mio. Euro. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot als Anlage beigefügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anzahl der Mitarbeitenden des Bieters/ der Bietergemeinschaft (einschl. Führungskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/Die Bietergemeinschaft haben mindestens eine den Anforderungen aus der EU-weiten Bekanntmachung genügende Referenz (IDW S1) über vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft haben mindestens eine den Anforderungen aus der EU-weiten Bekanntmachung genügende Referenz (IDW S1) über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren in Bezug auf Kreditinstitute unter Verwendung der nachfolgenden Formularvorgabe vorzulegen. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf den Auftragsinhalt In der Formularvorgabe sind folgende Angaben zu machen: - Projektbezeichnung des Referenzauftrags - Projektinhalt (aussagekräftige Kurzbeschreibung möglichst unter Darstellung der Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag). Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf den Auftragsinhalt. - Abstrakte Darstellung des Auftraggebers - Projektleitung - Auftragswert in EUR (netto) - Zeitraum der Auftragsausführung (Beginn und Abschluss)
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1H91Y#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: 0049 331 8661719📞
Fax: 0049 331 8661652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 242-833840 (2025-12-15)