Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 (B-Plan NF 65) dar. Im Zuge der Realisierung des neuen Wohnquartiers hat sich die Notwendigkeit für eine Umplanung und Nachverdichtung des Teilgebietes Königswiesen nördlich der Bahnstrecke entwickelt. Aus diesem Grund stimmte der Harburger Stadtplanungsausschuss am 19.11.2018 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 75 (B-Plan NF 75) zu. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind inzwischen fast vollständig abgeschlossen, nun sollen die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Objektplanung Verkehrsanlagen und die Oberflächenentwässerung vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Verkehrsanlagen und Oberflächenentwässerung / LPH 3 – 6 / NF75 / Hamburg Neugraben
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 (B-Plan NF 65) dar.
Im Zuge der Realisierung des neuen Wohnquartiers hat sich die Notwendigkeit für eine Umplanung und Nachverdichtung des Teilgebietes Königswiesen nördlich der Bahnstrecke entwickelt. Aus diesem Grund stimmte der Harburger Stadtplanungsausschuss am 19.11.2018 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 75 (B-Plan NF 75) zu.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind inzwischen fast vollständig abgeschlossen, nun sollen die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Objektplanung Verkehrsanlagen und die Oberflächenentwässerung vergeben werden.
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 (B-Plan NF 65) dar.
Im Zuge der Realisierung des neuen Wohnquartiers hat sich die Notwendigkeit für eine Umplanung und Nachverdichtung des Teilgebietes Königswiesen nördlich der Bahnstrecke entwickelt. Aus diesem Grund stimmte der Harburger Stadtplanungsausschuss am 19.11.2018 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 75 (B-Plan NF 75) zu.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind inzwischen fast vollständig abgeschlossen, nun sollen die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Objektplanung Verkehrsanlagen und die Oberflächenentwässerung vergeben werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
1 Grundleistungen der Planung der Verkehrsanlagen gemäß der Objektplanung der § 47 HOAI-Leistungsphasen 3 bis 6 als Berechnungshonorar.
(Vorläufige anrechenbare Kosten: 4.268.000, - € (brutto), Honorarzone III, Mindestsatz)
1.1 Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung - (25%)
1.2 Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung - (8%)
1.3 Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung - (15%)
1.4 Leistungsphase 6 - Vorbereiten der Vergabe - (10%)
2 Grundleistungen der Planung der Oberflächenentwässerung gemäß der Objektplanung Ingenieurbauwerke der § 43 HOAI-Leistungsphasen 3 bis 6.
- Abrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand: Als Berechnungsgrundlage für die Angebotsauswertung werden 1000 Stunden angenommen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem, nachgewiesenen Stundenaufwand. Es soll ein einheitlicher Mischstundensatz zur Abrechnung angeboten werden.
3 Besondere Leistungen
3.1 Wasserhaushaltsbilanzierung
Für das gesamte Bebauungsplangebiet ist eine Wasserhaushaltsbilanzierung gemäß DWA 102-4 zu erbringen. Es sind vor der Ausarbeitung Abstimmungen mit den Fachbehörden (z.B. BUKEA) zum Thema der Wasserhaushaltsbilanzierung zu führen. Für die Angebotsauswertung werden 150 Stunden angenommen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem, nachgewiesenen Stundenaufwand. Es soll ein einheitlicher Mischstundensatz zur Abrechnung angeboten werden.
3.2 Regenwassernutzungsanlagen
Für die privaten Baufelder soll eine konzeptionelle Ausarbeitung der Möglichkeiten zur Platzierung von Regenwassernutzungsanlagen auf der Grundlage der Funktionsplanung erstellt werden. Es sind vor der Ausarbeitung Abstimmungen mit den Fachbehörden (z.B. BUKEA) zum Thema der Regenwassernutzungsanlagen zu führen. Für die Angebotsauswertung werden 100 Stunden angenommen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem, nachgewiesenen Stundenaufwand. Es soll ein einheitlicher Mischstundensatz zur Abrechnung angeboten werden.
3.3 Erstellung eines 2D-Überflutungsnachweises
Im Rahmen der Planung ist ein Überflutungsnachweis für ein 30-jährliches Regenereignis zu führen. Dabei ist die Höhenplanung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Es sind vor der Ausführung auch Abstimmungen zu Randbedingungen und Vorgaben mit den Fachbehörden (z.B. BUKEA) zu führen.
Es ist zu beachten, dass Inhalte aus der veröffentlichten Starkregengefahrenkarte (öffentlich zugänglich) berücksichtigt werden sollten (z.B. Fließwege, Senken). Zusätzlich ist zur Vergleichbarkeit und der Plausibilitätsprüfung des Planungsmodells die Starkregengefahrenkarte heranzuziehen. Es sind bis zu zwei Überarbeitungsläufe in den Pauschalpreis zu integrieren.
4 Optionale Leistungen:
4.1 zusätzliche Leistungen
Sollten über den genannten Leistungsumfang weitere Leistungen erforderlich wer-den, werden diese über ein optionales Stundenkontingent mit angeboten, das bei Bedarf auf Stundennachweis abgerechnet werden kann. – Hierfür sind 100 Stunden im Mischstundensatz als Kalkulationsansatz zu verwenden.
1 Grundleistungen der Planung der Verkehrsanlagen gemäß der Objektplanung der § 47 HOAI-Leistungsphasen 3 bis 6 als Berechnungshonorar.
(Vorläufige anrechenbare Kosten: 4.268.000, - € (brutto), Honorarzone III, Mindestsatz)
2 Grundleistungen der Planung der Oberflächenentwässerung gemäß der Objektplanung Ingenieurbauwerke der § 43 HOAI-Leistungsphasen 3 bis 6.
- Abrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand: Als Berechnungsgrundlage für die Angebotsauswertung werden 1000 Stunden angenommen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem, nachgewiesenen Stundenaufwand. Es soll ein einheitlicher Mischstundensatz zur Abrechnung angeboten werden.
3 Besondere Leistungen
3.1 Wasserhaushaltsbilanzierung
Für das gesamte Bebauungsplangebiet ist eine Wasserhaushaltsbilanzierung gemäß DWA 102-4 zu erbringen. Es sind vor der Ausarbeitung Abstimmungen mit den Fachbehörden (z.B. BUKEA) zum Thema der Wasserhaushaltsbilanzierung zu führen. Für die Angebotsauswertung werden 150 Stunden angenommen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem, nachgewiesenen Stundenaufwand. Es soll ein einheitlicher Mischstundensatz zur Abrechnung angeboten werden.
3.2 Regenwassernutzungsanlagen
Für die privaten Baufelder soll eine konzeptionelle Ausarbeitung der Möglichkeiten zur Platzierung von Regenwassernutzungsanlagen auf der Grundlage der Funktionsplanung erstellt werden. Es sind vor der Ausarbeitung Abstimmungen mit den Fachbehörden (z.B. BUKEA) zum Thema der Regenwassernutzungsanlagen zu führen. Für die Angebotsauswertung werden 100 Stunden angenommen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem, nachgewiesenen Stundenaufwand. Es soll ein einheitlicher Mischstundensatz zur Abrechnung angeboten werden.
3.3 Erstellung eines 2D-Überflutungsnachweises
Im Rahmen der Planung ist ein Überflutungsnachweis für ein 30-jährliches Regenereignis zu führen. Dabei ist die Höhenplanung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Es sind vor der Ausführung auch Abstimmungen zu Randbedingungen und Vorgaben mit den Fachbehörden (z.B. BUKEA) zu führen.
Es ist zu beachten, dass Inhalte aus der veröffentlichten Starkregengefahrenkarte (öffentlich zugänglich) berücksichtigt werden sollten (z.B. Fließwege, Senken). Zusätzlich ist zur Vergleichbarkeit und der Plausibilitätsprüfung des Planungsmodells die Starkregengefahrenkarte heranzuziehen. Es sind bis zu zwei Überarbeitungsläufe in den Pauschalpreis zu integrieren.
4 Optionale Leistungen:
4.1 zusätzliche Leistungen
Sollten über den genannten Leistungsumfang weitere Leistungen erforderlich wer-den, werden diese über ein optionales Stundenkontingent mit angeboten, das bei Bedarf auf Stundennachweis abgerechnet werden kann. – Hierfür sind 100 Stunden im Mischstundensatz als Kalkulationsansatz zu verwenden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️
Dauer: 12 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung wird elektronisch im 4 Augen-Prinzip erfolgen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-11 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung wird elektronisch im 4 Augen-Prinzip erfolgen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist ein Nachweis zur beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit dem Angebot zusammen einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist ein Nachweis zur Eintragung in das Handelsregister mit dem Angebot zusammen einzureichen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 666dcc2c-9f3c-4fa5-805d-945a8e15243e
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428403230📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-371438 (2025-06-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-07-21 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Anerkennung einer Rüge passen wir die Angebotsfrist an.
Gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV verlängern wir aufgrund der wesentlichen Änderung der Unterlage die Frist um 10 Tage vom 11.07.2025 (12:00:00 (UTC+2)) zum 21.07.2025 um 12:00:00 (UTC+2).
Aufgrund der Anerkennung einer Rüge passen wir die Angebotsfrist an.
Gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV verlängern wir aufgrund der wesentlichen Änderung der Unterlage die Frist um 10 Tage vom 11.07.2025 (12:00:00 (UTC+2)) zum 21.07.2025 um 12:00:00 (UTC+2).
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d80f4db9-7a64-46fd-a88c-2f8a190627a0-01
Quelle: OJS 2025/S 120-412739 (2025-06-24)