Der Wettbewerb wird als offener, einphasiger, städtebaulicher Realisierungswettbewerb (auf Grundlage von § 52 UVgO) gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Teams aus Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen durchgeführt. Das gesamte Wettbewerbsverfahren ist bis zu seinem Abschluss anonym. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein Vergabeverfahren nach § 50 UVgO durchgeführt. Mit der Erteilung der Registriernummer AKB-2025-08 der Architektenkammer Berlin wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der RPW 2013 entsprechen. | Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbungsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und / oder Architektur zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen in folgenden Konstellationen: 1. Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen | 2. Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen | 3. Stadtplaner*innen und Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen. Stadtplaner*innen und Architekt*innen dürfen nur zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen teilnehmen. Es wird empfohlen, eine/n Verkehrsplaner*in als Fachberater*in in die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe einzubinden. Das Einbinden weiterer Fachberater*innen liegt im Ermessen der Teilnehmenden. | Die Kommunikation im Wettbewerb erfolgt ausschließlich über „wettbewerbe aktuell“. | Bekanntmachung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 05.12.2025 | Rückfragenfrist: 07.01.2026, 12:00 Uhr | Rückfragenkolloquium: 22.01.2026, 12:00 Uhr | Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 17.04.2026 | Abgabe der Modelle: 30.04.2026, 16:00 Uhr (Submission) | Preisgerichtssitzung: 09./10.06.2026 | Ausstellungseröffnung: 13.07.2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offener, einphasiger, städtebaulicher Realisierungswettbewerb | Luisenblock Ost II, Berlin-Mitte
Reference number: Luisenblock Ost II, Berlin-Mitte
Kurze Beschreibung:
“Der Wettbewerb wird als offener, einphasiger, städtebaulicher Realisierungswettbewerb (auf Grundlage von § 52 UVgO) gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie...”
Kurze Beschreibung
Der Wettbewerb wird als offener, einphasiger, städtebaulicher Realisierungswettbewerb (auf Grundlage von § 52 UVgO) gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Teams aus Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen durchgeführt. Das gesamte Wettbewerbsverfahren ist bis zu seinem Abschluss anonym. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein Vergabeverfahren nach § 50 UVgO durchgeführt. Mit der Erteilung der Registriernummer AKB-2025-08 der Architektenkammer Berlin wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der RPW 2013 entsprechen. | Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbungsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und / oder Architektur zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen in folgenden Konstellationen: 1. Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen | 2. Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen | 3. Stadtplaner*innen und Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen. Stadtplaner*innen und Architekt*innen dürfen nur zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen teilnehmen. Es wird empfohlen, eine/n Verkehrsplaner*in als Fachberater*in in die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe einzubinden. Das Einbinden weiterer Fachberater*innen liegt im Ermessen der Teilnehmenden. | Die Kommunikation im Wettbewerb erfolgt ausschließlich über „wettbewerbe aktuell“. | Bekanntmachung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 05.12.2025 | Rückfragenfrist: 07.01.2026, 12:00 Uhr | Rückfragenkolloquium: 22.01.2026, 12:00 Uhr | Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 17.04.2026 | Abgabe der Modelle: 30.04.2026, 16:00 Uhr (Submission) | Preisgerichtssitzung: 09./10.06.2026 | Ausstellungseröffnung: 13.07.2026
Anlass und Ziel des städtebaulichen Wettbewerbs Luisenblock Ost II ist es, für das städtebaulich bedeutsame Quartier im Parlaments- und Regierungsviertel Berlin eine Neuordnung zu entwickeln, die den besonderen Anforderungen an Lage, Funktion und städtischen Kontext der Berliner Innenstadt gerecht wird. Im Mittelpunkt steht die Gestaltung einer Bebauung, die mit dem Erschließungs- und Freiflächenkonzept harmoniert und den Uferbereich des Schiffbauerdamms angemessen einbezieht. Dabei sind sowohl Erweiterungsmöglichkeiten für Einrichtungen des Deutschen Bundestages als auch der in Berlin dringend benötigte Wohnungsbau in wirksamer Weise vorzusehen. Darüber hinaus soll der im Wettbewerbsgebiet befindliche Standort der ver.di-Vermögensverwaltung, welcher sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe zur Spree befindet, neu strukturiert und geplant werden. Ziel ist es, ein gemischtes, belebtes Quartier zu schaffen, das in dieser zentralen Lage einen klaren Mehrwert für die Berliner*innen bietet und neben Bundestag und Wohnen auch ergänzende Nutzungen wie nicht störendes Gewerbe und dienstleistungsorientierte Angebote vorsieht. Diese Nutzungen sollen insbesondere in den Erdgeschossen entlang der Spree angeordnet werden, um die publikumswirksamen Angebote am Schiffbauerdamm fortzusetzen und sinnvoll zu erweitern und eine lebendige, attraktive Uferpromenade zu schaffen, die zum Verweilen einlädt und zur Belebung des Quartiers beiträgt. Bereits im Jahr 2009 wurde für den Luisenblock Ost ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Der aus dem Siegerentwurf entwickelte Bebauungsplanentwurf wurde jedoch Ende 2020 vom Abgeordnetenhaus nicht verabschiedet. Seitdem haben sich die Anforderungen an das Areal weiterentwickelt: Neben Art und Dichte der Nutzungen spielen nun vermehrt Aspekte der nachhaltigen Mobilität und des Klimaschutzes eine wichtige Rolle. Diese Anforderungen sind integraler Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe des neu ausgelobten städtebaulichen Realisierungswettbewerbes. Die angestrebte oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) beträgt insgesamt ca. 64.800 m². Neue Mobilitätsangebote sowie eine zukunftsorientierte und klimagerechte Gestaltung der Frei- und Verkehrsräume werden neben einer attraktiven Nutzung der Erdgeschosse als großes Potential für die Belebung des öffentlichen Raums gesehen. Neben einem hohen Anteil publikumswirksamer Nutzungen an der Spree soll auch das Potential der Stadtbahnbögen im Rahmen eines Nutzungskonzeptes aktiviert werden und zum zukünftigen Charakter des Quartiers beitragen.
Ein besonderes Augenmerk soll auf die Herausforderungen des Klimawandels und somit auf die ökologischen Funktionen von Freiräumen und Gebäuden gelegt werden. Eine weitere Herausforderung ist die Entwicklung eines lärmrobusten Städtebaus, da von der Stadtbahn im Norden erhebliche Lärmimmissionen ausgehen, aber auch von der südlich exponierten Spree als Wasserstraße empfindlicher Lärm ausgeht.
Der westliche Bereich des Luisenblock Ost (LBO I) wurde parallel durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Deutschen Bundestags (BTV) entwickelt und ist nicht Gegenstand dieses städtebaulichen Realisierungswettbewerbes. Im Februar 2024 wurde im Rahmen eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes der Entwurf des Ateliers Kempe Thill Thörner Kaczmarek Generalplanungsgesellschaft mbH, Düsseldorf mit Atelier Kempe Thill architects und planners, Rotterdam (Niederlande) ausgewählt, der als Grundlage für die geplante Umsetzung in den kommenden Jahren dient.
Im Rahmen dieses städtebaulichen Realisierungswettbewerbs werden zukunftsweisende städtebauliche und freiraumplanerische Lösungen unter Einbeziehung der Promenade und Uferzone am Schiffbauerdamm für dieses bedeutsame Quartier gesucht. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird die Grundlage für ein anschließendes Bebauungsplanverfahren bilden, wobei der Umriss des Wettbewerbsgebiets voraussichtlich nicht identisch mit den Grenzen des anschließenden B-Planverfahrens sein wird.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Auslobenden beabsichtigen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des...”
Zusätzliche Informationen
Die Auslobenden beabsichtigen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs als besondere Leistung zur Flächenplanung (Städtebaulicher Entwurf, Leistungsphasen b. und c. nach HOAI 2021, Anlage 9 Ziffer 2) auf Grundlage des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 04/2024) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Der städtebauliche Entwurf dient dabei zur Vorbereitung und als Grundlage der Bebauungsplanung nach § 19 HOAI. Die Leistung der Bebauungsplanung wird in einem separaten Vergabeverfahren vergeben. Nach Abschluss des Planungswettbewerbs wird durch das Land Berlin ein Vergabeverfahren nach § 50 UVgO durchgeführt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Vor der Verhandlung prüft die Auftraggeberin das Vorliegen die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Die Preisträger*innen müssen daher ihre Eignung anhand der in der Wettbewerbsbekanntmachung benannten Eignungsnachweise belegen. Alle Erklärungen und Nachweise müssen erst zu den Verhandlungen vorgelegt werden. Eine Eignungsleihe ist unter den Voraussetzungen nach § 34 UVgO möglich. Bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied die Erklärungen vorgelegt werden. Kann die Preisträger*in die Referenz und die Leistungsfähigkeit nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/ Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
Mit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind eine Eigenerklärung zur Eignung (IV 124 F) und weitere Nachweise einzureichen. Sofern Bewerber/ Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die Eigenerklärung zur Eignung (ABau IV 124 F) mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen zur Unteraufträge und Eignungsleihe (ABau IV 125 F / Wirt-235), Verpflichtungserklärung von anderen Unternehmen (IV 126 F / Wirt-236), Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (IV 128 F / Wirt-238) einzureichen. Für Nachunternehmer sind im Vergabeverfahren die Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Es bestehen darüber hinaus besondere Vertragsbedingungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Mindeststundenentgelts (IV 4020 F / Wirt-214), Frauenförderung (IV 4021 F / Wirt-2141) und Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG - Teil B (IV 4024 / Wirt-2144).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Das Wettbewerbsgebiet „Luisenblock Ost“ liegt im Bezirk Berlin-Mitte, innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments und Regierungsviertel“, am Schiffbauerdamm westlich zwischen der Marschallbrücke und der Bahnbrücke über die Spree. Es wird begrenzt im Norden und Osten von dem Stadtbahnviadukt, im Süden von der Spree sowie im Westen von den Baudenkmalen ehemaliges Kesselhaus und Maschinen- und Werkstattgebäude (Schiffbauerdamm Nr. 22).
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wettbewerbsergebnis und Weiterentwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des vorgesehenen Schlüsselpersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Projekt und/oder Planungsverfahren. Die Referenz zum städtebaulichen Entwurf sollte idealerweise mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Projekt und/oder Planungsverfahren. Die Referenz zum städtebaulichen Entwurf sollte idealerweise mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, d.h. inhaltlich mit der Aufgabenstellung vergleichbar sein und folgende Mindestanforderungen erfüllen: Auseinandersetzung mit einer komplexen, innerstädtischen städtebaulichen Aufgabenstellung. Als komplexe Aufgabenstellungen werden solche verstanden, die die Planung eines innerstädtischen Quartiers inklusive Auseinandersetzung der Verflechtungen mit dem Bestand zum Inhalt haben. Das Einfügen eines solitären Baukörpers in eine Innenstadt erfüllt diese Anforderungen z.B. nicht. | Städtebaulicher Entwurf oder Rahmenplan / Masterplan / Entwicklungskonzepte (nach Anlage 9 (1b-d) und (2) HOAI 2021) oder vergleichbare planerische Leistungen, d.h. Planung in Anlehnung an die Leistungsphasen 2 bis 3 städtebaulicher Entwurf nach Merkblatt Nr. 51 AKBW (Stand 04/2024) | Leistungserbringung in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren (nach 01/2015).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt“ durch Bescheinigung der Ingenieur-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt“ durch Bescheinigung der Ingenieur- beziehungsweise Architektenkammer (nicht älter als 12 Monate) oder für die Mitgliedstaaten der EU: Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung entsprechend der RL 2013/55/EU. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme je...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 1,50 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 500.000 Euro für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird oder die Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer solchen. Bei Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen beziehungsweise eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe der Eigenerklärung unaufgefordert nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bewerbenden, dass beabsichtigt wird, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe nach § 34 UVgO der Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bewerbenden, dass beabsichtigt wird, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe nach § 34 UVgO der Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu bedienen, und dass diese/s Unternehmen als Unterauftragnehmer eingesetzt wird. Die Anforderungen an die Eignung des eignungsverleihenden Unternehmens entsprechen denen an die Bewerber*innen.
“Teilnahmeberechtigt nach § 4 Abs. 1 RPW 2013 sind Stadtplaner*innen, Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3: (1)...”
Teilnahmeberechtigt nach § 4 Abs. 1 RPW 2013 sind Stadtplaner*innen, Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3: (1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und am Tag der Bekanntmachung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in, Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in, Architekt*in und / oder Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. | (2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. | (3) Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder zusammen die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. | Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen. Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmenden die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Soweit eine Preisträger*in wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger*innen sowie sonstigen Teilnehmenden in der Rangfolge des Wettbewerbsergebnisses nach, soweit das Preisgericht ausweislich des Protokolls nichts anderes bestimmt hat (§ 8 Abs. 1 und 2 RPW 2013). Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird erst nach Abschluss des Wettbewerbs durch die auslobende Stelle überprüft.
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Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: heyden.freitag@senstadt.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90173 4426📞
URL: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: heyden.freitag@senstadt.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90173 4426📞
URL: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist am 07.01.2026 um 12:00 Uhr gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf das anschließende Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt. Aufgrund des geschätzten Auftragswertes wird das Verfahren nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht.
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Quelle: OJS 2025/S 235-808102 (2025-12-03)