Angesichts des gestiegenen Wohnraumbedarfs im Rhein-Main-Gebiet ist vorgesehen, im Rahmen einer zukunftsorientierten Planungs- und Baukultur, auf dem Areal des ehemaligen Fernmeldezeugamtes und dem angrenzender Bereiche ein attraktives und nachhaltiges Stadtquartier mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 8,2 ha und befindet sich im Süden des Stadtgebiets zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße und der Industriestraße. Nördlich und westlich grenzen begrünt Wohnquartiere direkt an die Gebietsgrenze. Im Osten und Süden liegen Bereiche mit unterschiedlichen Gewerbenutzungen, wie beispielsweise dem Rewe-Center, einem Aldi, Reparaturservicestationen und weiteren Dienstleistungsanbietern. Durch den Wettbewerb sollen Konzepte für eine nachhaltige Baulandentwicklung gewonnen werden. Ziel der Stadt Heusenstamm ist ein attraktives und zukunftsweisendes Stadtquartier zu entwickeln und die Voraussetzungen zu schaffen, dass bezahlbarer Wohnraum in einem qualitätsvoll gestalteten Umfeld entstehen kann. Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs und für die Gestaltung des öffentlichen Raums schaffen. Der Wettbewerbsgewinner wird mit der städtebaulichen Rahmenplanung, der Bauleitplanung und der gestalterischen Vorplanung für den Öffentlichen Raum (Straßen und Grünflächen) beauftragt werden. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei die Planung als Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmen) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb FERNMELDEZEUGAMT, Heusenstamm
Referenznummer: 2107
Kurze Beschreibung:
Angesichts des gestiegenen Wohnraumbedarfs im Rhein-Main-Gebiet ist vorgesehen, im Rahmen einer zukunftsorientierten Planungs- und Baukultur, auf dem Areal des ehemaligen Fernmeldezeugamtes und dem angrenzender Bereiche ein attraktives und nachhaltiges Stadtquartier mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 8,2 ha und befindet sich im Süden des Stadtgebiets zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße und der Industriestraße. Nördlich und westlich grenzen begrünt Wohnquartiere direkt an die Gebietsgrenze. Im Osten und Süden liegen Bereiche mit unterschiedlichen Gewerbenutzungen, wie beispielsweise dem Rewe-Center, einem Aldi, Reparaturservicestationen und weiteren Dienstleistungsanbietern. Durch den Wettbewerb sollen Konzepte für eine nachhaltige Baulandentwicklung gewonnen werden. Ziel der Stadt Heusenstamm ist ein attraktives und zukunftsweisendes Stadtquartier zu entwickeln und die Voraussetzungen zu schaffen, dass bezahlbarer Wohnraum in einem qualitätsvoll gestalteten Umfeld entstehen kann. Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs und für die Gestaltung des öffentlichen Raums schaffen. Der Wettbewerbsgewinner wird mit der städtebaulichen Rahmenplanung, der Bauleitplanung und der gestalterischen Vorplanung für den Öffentlichen Raum (Straßen und Grünflächen) beauftragt werden. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei die Planung als Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmen) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.
Angesichts des gestiegenen Wohnraumbedarfs im Rhein-Main-Gebiet ist vorgesehen, im Rahmen einer zukunftsorientierten Planungs- und Baukultur, auf dem Areal des ehemaligen Fernmeldezeugamtes und dem angrenzender Bereiche ein attraktives und nachhaltiges Stadtquartier mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 8,2 ha und befindet sich im Süden des Stadtgebiets zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße und der Industriestraße. Nördlich und westlich grenzen begrünt Wohnquartiere direkt an die Gebietsgrenze. Im Osten und Süden liegen Bereiche mit unterschiedlichen Gewerbenutzungen, wie beispielsweise dem Rewe-Center, einem Aldi, Reparaturservicestationen und weiteren Dienstleistungsanbietern. Durch den Wettbewerb sollen Konzepte für eine nachhaltige Baulandentwicklung gewonnen werden. Ziel der Stadt Heusenstamm ist ein attraktives und zukunftsweisendes Stadtquartier zu entwickeln und die Voraussetzungen zu schaffen, dass bezahlbarer Wohnraum in einem qualitätsvoll gestalteten Umfeld entstehen kann. Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs und für die Gestaltung des öffentlichen Raums schaffen. Der Wettbewerbsgewinner wird mit der städtebaulichen Rahmenplanung, der Bauleitplanung und der gestalterischen Vorplanung für den Öffentlichen Raum (Straßen und Grünflächen) beauftragt werden. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei die Planung als Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmen) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2107
Beschreibung der Beschaffung:
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. (Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft.)Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die ARGE hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU - ‚Berufsanerkennungsrichtlinie‘ - gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wird empfohlen. Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben.
Der Teilnehmerantrag muss zwingend bis zum 14.03.2025 12:00 Uhr über die Thiele³-Webseite ausgefüllt werden (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/2107-fernmeldezeugamt-heusenstamm-bewerbererklaerung/).
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. (Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft.)Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die ARGE hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU - ‚Berufsanerkennungsrichtlinie‘ - gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wird empfohlen. Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben.
Der Teilnehmerantrag muss zwingend bis zum 14.03.2025 12:00 Uhr über die Thiele³-Webseite ausgefüllt werden (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/2107-fernmeldezeugamt-heusenstamm-bewerbererklaerung/).
Stadt: Heusenstamm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Offenbach, Landkreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nach Abschluss des Wettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Dabei wird zunächst nur mit dem 1. Preisträger verhandelt. Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein: Wettbewerbsergebnis 50 %, Weiterentwicklung Entwurf 20 %, Projektorganisation und Projektmanagement 25 %, Honorarangebot 5 %. Die wesentlichen Honorarparameter werden im Sinne eines Festpreises vorgegeben, so dass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bewertet wird. Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage der HOAI und des ausgewählten Entwurfs festgestellt. Folgende Parameter werden der Beauftragung gemäß §58 Abs. 2 VgV zugrunde gelegt: 1. Städtebaulicher Entwurf gemäß Nr. 51 AKBW HZ II, mittlerer Satz, 2. Freiraumplanerischer Entwurf gemäß Nr. 52 AKBW HZ II, mittlerer Satz, 3. Bebauungsplan § 21 HAOI HZ II, mittlerer Satz, 4. Grünordnungsplan § 29 HAOI HZ II, mittlerer Satz, 5. Entwässerungs- und Regenrückhaltekonzept § 43 HAOI HZ III, Basishonorar, 6. Verkehrsplanerische Vertiefung § 48 Abs. 1 HAOI HZ III, Basishonorar. Folgende Leistungen sind im Zuge der Angebotsanholung anzubieten: 7. Koordinierter Leistungsplan entsprechend Leistungsstand, 8. Exemplarische Erläuterungen der geplanten Typologien, 9. Modell M 1:500, 10. Visualisierung. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei, die Planung als Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmen) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisgerichtsbeurteilung werden sein (Aufzählung ohne Rangfolge): Städtebauliche Leitidee, Raumbildung, Orientierung, Identität, Freiraumkonzept, Mobilitäts- und Erschließungskonzept, Wohnwirtschaftliche Aspekte, Nutzungskonzept, Integration Kinderbetreuung, Nachhaltigkeit und Klimaanpassungsfähigkeit, Regenwasserbewirtschaftung, Abschnittsweise Realisierbarkeit / Berücksichtigung der Parzellen als einzelne Bauabschnitte.
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisgerichtsbeurteilung werden sein (Aufzählung ohne Rangfolge): Städtebauliche Leitidee, Raumbildung, Orientierung, Identität, Freiraumkonzept, Mobilitäts- und Erschließungskonzept, Wohnwirtschaftliche Aspekte, Nutzungskonzept, Integration Kinderbetreuung, Nachhaltigkeit und Klimaanpassungsfähigkeit, Regenwasserbewirtschaftung, Abschnittsweise Realisierbarkeit / Berücksichtigung der Parzellen als einzelne Bauabschnitte.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-14 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben ✅
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen:
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 80.000,--€ (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung. Dies entspricht einem Bruttobetrag von 95.200,– € (inkl. 19 % MwSt.). Die Aufteilung der Anerkennungsumme (16.000,– €) wird durch das Preisgericht festgelegt. Eine andere Aufteilung der Preisgelder kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts festgelegt werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Teilnehmer wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 80.000,--€ (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung. Dies entspricht einem Bruttobetrag von 95.200,– € (inkl. 19 % MwSt.). Die Aufteilung der Anerkennungsumme (16.000,– €) wird durch das Preisgericht festgelegt. Eine andere Aufteilung der Preisgelder kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts festgelegt werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Teilnehmer wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen müssen bis zum 14.03.2025, 12:00 Uhr eingereicht werden. Folgende Voraussetzungen müssen die Teilnehmer ohne Ausnahme erfüllen: Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen des Bewerbers/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (Stadtplaner/Architekt und Landschaftsarchitekt), Erklärung Nichtteilnahme Bürgerbeteiligungsveranstaltung, Verbindliche Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb, Fristgerechter und vollständiger Eingang der schriftlichen Teilnahmeerklärung. (Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung
einer Bewerbergemeinschaft). Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen müssen bis zum 14.03.2025, 12:00 Uhr eingereicht werden. Folgende Voraussetzungen müssen die Teilnehmer ohne Ausnahme erfüllen: Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen des Bewerbers/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (Stadtplaner/Architekt und Landschaftsarchitekt), Erklärung Nichtteilnahme Bürgerbeteiligungsveranstaltung, Verbindliche Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb, Fristgerechter und vollständiger Eingang der schriftlichen Teilnahmeerklärung. (Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung
einer Bewerbergemeinschaft). Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb sind folgende Eignungsnachweise beizubringen: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,00 € je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 250.000,00 € für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (echte und unechte)) (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb sind folgende Eignungsnachweise beizubringen: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,00 € je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 250.000,00 € für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (echte und unechte)) (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb sind folgende Eignungsnachweise beizubringen: Nachweis Bebauungsplan §§ 19 und 21 HOAI 2021: Nachweis von mindestens 2 in den letzten 10 Jahren durchgeführten Bebauungsplanverfahren (Lph 1-3). Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Hierzu wären zusätzlich beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Anfordern der Ausloberin).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb sind folgende Eignungsnachweise beizubringen: Nachweis Bebauungsplan §§ 19 und 21 HOAI 2021: Nachweis von mindestens 2 in den letzten 10 Jahren durchgeführten Bebauungsplanverfahren (Lph 1-3). Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Hierzu wären zusätzlich beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Anfordern der Ausloberin).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Heusenstamm
Nationale Registrierungsnummer: Tel. 07641 5806 0
Postleitzahl: 63150
Postort: Heusenstamm
Region: Offenbach, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wettbewerb@thielehoch3.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Name: Allgemeine Rückfragen zum Wettbewerbsverfahren bitte ausschließlich schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse 2107@thielehoch3.de senden. Die Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Enthält ein physisches Modell
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126-603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht im Anwendungsbereich des GWB die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat / Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden / Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden / mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht im Anwendungsbereich des GWB die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat / Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden / Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden / mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 030-095192 (2025-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Angesichts des gestiegenen Wohnraumbedarfs im Rhein-Main-Gebiet ist vorgesehen, im Rahmen einer zukunftsorientierten Planungs- und Baukultur auf dem Areal des ehemaligen Fernmeldezeugamtes und dem angrenzender Bereiche ein attraktives und nachhaltiges Stadtquartier mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 8,6 ha und befindet sich im Süden des Stadtgebiets zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße und der Industriestraße. Nördlich und westlich grenzen begrünt Wohnquartiere direkt an die Gebietsgrenze. Im Osten und Süden liegen Bereiche mit unterschiedlichen Gewerbenutzungen, wie beispielsweise dem Rewe-Center, einem Aldi, Reparaturservicestationen und weiteren Dienstleistungsanbietern. Durch den Wettbewerb sollen Konzepte für eine nachhaltige Baulandentwicklung gewonnen werden. Ziel der Stadt Heusenstamm ist ein attraktives und zukunftsweisendes Stadtquartier zu entwickeln und die Voraussetzungen zu schaffen, dass bezahlbarer Wohnraum in einem qualitätsvoll gestalteten Umfeld entstehen kann. Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs und für die Gestaltung des öffentlichen Raums schaffen. Der Wettbewerbsgewinner wird mit der städtebaulichen Rahmenplanung, der Bauleitplanung und der gestalterischen Vorplanung für den Öffentlichen Raum (Straßen und Grünflächen) beauftragt werden. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei, die Planung als Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmen) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.
Angesichts des gestiegenen Wohnraumbedarfs im Rhein-Main-Gebiet ist vorgesehen, im Rahmen einer zukunftsorientierten Planungs- und Baukultur auf dem Areal des ehemaligen Fernmeldezeugamtes und dem angrenzender Bereiche ein attraktives und nachhaltiges Stadtquartier mit ergänzenden Nutzungen zu entwickeln. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 8,6 ha und befindet sich im Süden des Stadtgebiets zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße und der Industriestraße. Nördlich und westlich grenzen begrünt Wohnquartiere direkt an die Gebietsgrenze. Im Osten und Süden liegen Bereiche mit unterschiedlichen Gewerbenutzungen, wie beispielsweise dem Rewe-Center, einem Aldi, Reparaturservicestationen und weiteren Dienstleistungsanbietern. Durch den Wettbewerb sollen Konzepte für eine nachhaltige Baulandentwicklung gewonnen werden. Ziel der Stadt Heusenstamm ist ein attraktives und zukunftsweisendes Stadtquartier zu entwickeln und die Voraussetzungen zu schaffen, dass bezahlbarer Wohnraum in einem qualitätsvoll gestalteten Umfeld entstehen kann. Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs und für die Gestaltung des öffentlichen Raums schaffen. Der Wettbewerbsgewinner wird mit der städtebaulichen Rahmenplanung, der Bauleitplanung und der gestalterischen Vorplanung für den Öffentlichen Raum (Straßen und Grünflächen) beauftragt werden. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Dabei steht es dem Bieter frei, die Planung als Einzelunternehmen (ggf. mit Nachunternehmen) oder als ARGE zu übernehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV wird verwiesen.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die ARGE hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wird empfohlen. Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die ARGE hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wird empfohlen. Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 23
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: TPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name der anbietenden Partei: Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf mit GTL Landschaftsarchitektur, Kassel
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf mit GTL Landschaftsarchitektur, Kassel
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 40233
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@schueler-architekten.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.schueler-architekten.de/index.html🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergebnisse des Wettbewerbs Auszeichnung und Preise
Datum der Entscheidung der Jury: 2025-09-04 📅
Name(n) und Anschrift(en) des/der Gewinner(s) des Gewinnspiels
Name: Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf mit GTL Landschaftsarchitektur, Kassel
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 40233
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@schueler-architekten.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.schueler-architekten.de/index.html🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: bauen@heusenstamm.de📧 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 95192-2025
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 185-631959 (2025-09-25)