Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau

Stadt Schmallenberg

Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
Referenznummer: 25055/2025
Kurze Beschreibung: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Brunnenbohrung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 25055/2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung eines ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Hierzu wird der vollständige Rückbau der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich dem Ausbau der Fundamente sowie der Aufnahme der Bodenversiegelungen in den Freiflächen durchgeführt. Am Standort sind diverse Bodenverunreinigungen durch LCKW und MKW bekannt, die zum Großteil im Rahmen der Rückbaumaßnahme durch konventionellen Bodenaustausch beseitigt werden. In einer Teilfläche der Liegenschaft liegt eine Bodenbelastung durch LCKW vor, die nicht durch einen konventionellen Bodenaustausch, sondern durch Multi-Phasen-Extraktion (MPE) saniert werden soll. Hierfür sind rund 600 Messstellen zu errichten und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme zurückzubauen. Der Gebäuderückbau (inkl. Entsiegelungen) im Bereich der geplanten Messstellen wird vor Beginn der Bohrarbeiten abgeschlossen sein. 1 psch Baustelleneinrichtung 1 psch Schwarz-Weiß-Einrichtung stellen und vorhalten 360 m Bauzaun aufstellen, vorhalten und räumen 1 psch Anschlussverteilerschrank (inkl. Erstellung des Netzanschlusses) liefern und vorhalten 600 Stck Einrichten des Bohrgerätes 3.000 m Trockenbohrung 600 Stck Boden- und Messstellenklappen liefern und einbauen 2.600 m Filterrohr DA63 HDPE liefern und einbauen 690 m Vollrohr DA63 HDPE liefern und einbauen 2.730 m Filtersand liefern und einbauen 270 m quellende Tonabdichtung liefern und einbauen 600 Stck Klarpumpen von Messstellen 600 Stck Rückbau von Messstellen 210 to Bodenaushub DK I bis DK III
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versuchs- und Aufschlussbohrungen 📦
Postanschrift: Kutscherweg 1 (Gewerbegebiet Auf der Lake)
Postleitzahl: 57392
Stadt: Schmallenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis 🏙️
Dauer: 180 Tage
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-27 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-05-27 11:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung haben.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Formale Kriterien, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1.1. Angaben zum Bieter bzw. Bietergemeinschaft 1.2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen 1.3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 Verordnung (EU) 2022/576 1.4. Nachweis Betriebshaftpflicht / Umweltversicherung 1.5. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): Insolvenzverfahren und Liquidation 1.6. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): Unbedenklichkeitserklärungen 1.7. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): Unbedenklichkeitserklärungen 1.8. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren 1.9. Eintragung ins Berufsregister 1.10. Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2. Technische und personelle Qualifikationen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.1. Erklärung zur Bauausführung mit Angabe der Eigen- und Fremdleistungen 2.2. Unternehmensbezogene Qualifikation 2.3. Personenbezogene Qualifikationen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3. Fachliche Qualifikationen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten für die Errichtung von Grundwassermessstellen aus den letzten 3 Jahren (sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privatwirtschaftlichen Bereich zulässig). Die Stadt Schmallenberg behält sich vor, die Referenzen nachzuprüfen, hierfür sind auskunftsberechtigte Ansprechpersonen zu nennen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
Oberhalb eines Auftragswerts von 250.000,00 Euro hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsmäßige Durchführung und für die Gewährleistung der übernommenen Bestellung zu stellen: als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge. Unterhalb eines Auftragswertes von 250.000,00 Euro kann der Auftraggeber für die Gewährleistung der übernommenen Bestellung eine Sicherheit als Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme verlangen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und, soweit gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.).
Mehr anzeigen
Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
§ 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Mehr anzeigen
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
Mehr anzeigen
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).
Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist.
§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Mehr anzeigen
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Mehr anzeigen
Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
Mehr anzeigen
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.
Mehr anzeigen
Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Mehr anzeigen
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe.
Mehr anzeigen
Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Schmallenberg
Nationale Registrierungsnummer: 05958004004-31001-70
Postanschrift: Unterm Werth 1
Postleitzahl: 57392
Postort: Schmallenberg
Region: Hochsauerlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@schmallenberg.de 📧
Telefon: +49 29729800 📞
URL: http://www.schmallenberg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYT4VY0E79/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYT4VY0E79 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYT4VY0E79 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRMYT4VY0E79 Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard D83 und/oder X83) und als PDF-Datei bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben. Feststellung der Eignung der Bieter: Die Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Bieter erfolgt über eine Bewertung anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Kriterien: Das der Ausschreibung beigefügte Formular benennt folgende Kriterien: - Formale Kriterien - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Technische und personelle Qualifikationen - Fachliche Qualifikationen - Angabe von Referenzobjekten Zu den genannten Kriterien sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durch den Bieter in den entsprechend angegebenen Formblättern die geforderten Erklärungen abzugeben sowie die sonstigen geforderten Eigennachweise / Erklärungen vorzulegen. Zusammen mit dem Angebot übermittelt der Bewerber die seitens des AG geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Die entsprechend beizufügenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise bilden die Grundlage für die Eignungswertung. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung haben. Prüfung der Eignung der Bieter und Angebotswertung anhand Zuschlagskriterien: Nach Feststellung der Eignung werden die Angebote der Bieter anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Als Zuschlagskriterium im Rahmen der Angebotswertung wird folgende festgelegt: Zuschlagskriterium: Gewichtung: günstigster Angebotspreis 100 %
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 081-269091 (2025-04-24)