Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 - 54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 505-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-17.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
- • Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
- • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung › Fensterreinigung
- • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung › Gebäudereinigung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-10-17 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-12-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-03-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 - 54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 505-25
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: VOEK 505-25 Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Postanschrift: Dienstliegenschaft // WE 132618 // Wilhelmstraße 53 – 54 / Französische Straße 1 – 2, 10117 Berlin
Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotene Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: VOEK 505-25 Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung
📦
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 174 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-26 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Beschreibung: siehe Punkt 5.1.6. Allgemeine Information
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundesimmobilien.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809887 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809887 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-689572 (2025-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 - 54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 505-25
Referenznummer:
VOEK 505-25
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Los 1
Titel: VOEK 505-25 Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Unterhalts- und Grundreinigung für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 20.276,12m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 3.567.779,43 m².
Der „Haus 1“ genannte Altbau an der Wilhelmstraße wurde zwischen 1898 und
1900 als Sitz des Sitz des Geheimen Zivilkabinetts errichtet. Er grenzt im Norden an
den Neubau („Haus2“) im Osten an den Hof zum „Haus 3“ und im Süden grenzt es
an die bestehende Blockbebauung der Wilhelmstraße. Es verfügt über eine Zufahrt
und einen Innenhof.
Im Zuge des Umzuges der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wurde das
Gebäude, nach einer grundlegenden Sanierung, im Jahr 2000 Berliner Dienstsitz
des Ministeriums.
Das Gebäude ist in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin unter der Nummer 09030029 als „Geheimes Civil-Cabinett des Kaisers“ erfasst.
Der „Haus 2“ bezeichnete Neubau an der Französischen Straße wurde als Neubauteil der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes im Jahr 2010 fertiggestellt. Der Neubau grenzt westlich an die Wilhelmstraße und das Haus 1, nördlich an die Französische Straße, östlich grenzt die Zufahrt an die Blockbebauung, und südlich schließt sich Haus 3 an. Haus 1, Haus 2 und Haus 3 bilden einen gemeinsamen Innenhof der z.T. befahrbar ist. Ein Pressezugang befindet sich an der Französischen Straße. Eine bauliche Besonderheit bildet das Atrium im Innern des Neubaus. Es erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Baukörpers und reicht vom Erdgeschoss bis zum Glasdach. Dadurch wird der Erschließungsbereich gänzlich von Tageslicht
beleuchtet. Im Erdgeschoss ist der Bereich verglast und begrünt. Des Weiteren verfügt der Neubau über eine sogenannte „Betonkernaktivierung“ mittels der Wärme oder Kälte gespeichert und wieder abgegeben werden kann.
Der „Haus 3“ bezeichnete Altbau wurde im Zuge der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes grundlegend saniert und im Frühjahr 2010 übergeben. Es grenzt
nördlich an das Haus 1 und verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb der Liegenschaft bis zur Grundstücksgrenze im Süden zum BMAS. An der östlichen Seite des Altbaus befindet sich, in Verlängerung der Zufahrt aus der Französischen Straße, der Hof mit Parkplätzen und dem Netzersatzaggregat in Containerbauweise. Gemeinsam mit Haus 1 im Westen und Haus 2 im Norden öffnet sich auf der Westseite des Haus 3 ein großzügiger begrünter Innenhof. Das Haus 3 gliedert sich wiederum in zwei ineinander übergehende Altbauteile. Teil I (nördlicher Teil) Erweiterungsbau des Preußischen Staatsministeriums (um 1900 ) Teil II (südlicher Teil) Das ehemalige Dienstgebäude der General- Lotterie-Direktion Berlin aus dem Jahr 1899/1900
In diesen Gebäudeteilen befand sich von 1949 bis 2005 die Musikhochschule „Hans Eisler“.
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#Besonders auch geeignet für:selbst#
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits-überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist.
Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich de-ren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüber-prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Geheimschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Per-sonen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Si-cherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzuset-zendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflich-tet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Re-gel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftrag-geberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftrag-nehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kön-nen.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bediens-tete der Nutzer erforderlich sein kann.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzu-verlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforde-rung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzu-fordern.
Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausge-setzt.
Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deut-schen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt.
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Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2032).
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotene Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
Los 2
Titel: VOEK 505-25 Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Glas- und Rahmenreinigung für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin
Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 4.935,19 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Der „Haus 1“ genannte Altbau an der Wilhelmstraße wurde zwischen 1898 und
1900 als Sitz des Sitz des Geheimen Zivilkabinetts errichtet. Er grenzt im Norden an
den Neubau („Haus2“) im Osten an den Hof zum „Haus 3“ und im Süden grenzt es
an die bestehende Blockbebauung der Wilhelmstraße. Es verfügt über eine Zufahrt
und einen Innenhof.
Im Zuge des Umzuges der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wurde das
Gebäude, nach einer grundlegenden Sanierung, im Jahr 2000 Berliner Dienstsitz
des Ministeriums.
Das Gebäude ist in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin unter der Nummer 09030029 als „Geheimes Civil-Cabinett des Kaisers“ erfasst.
Der „Haus 2“ bezeichnete Neubau an der Französischen Straße wurde als Neubauteil der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes im Jahr 2010 fertiggestellt. Der Neubau grenzt westlich an die Wilhelmstraße und das Haus 1, nördlich an die Französische Straße, östlich grenzt die Zufahrt an die Blockbebauung, und südlich schließt sich Haus 3 an. Haus 1, Haus 2 und Haus 3 bilden einen gemeinsamen Innenhof der z.T. befahrbar ist. Ein Pressezugang befindet sich an der Französischen Straße. Eine bauliche Besonderheit bildet das Atrium im Innern des Neubaus. Es erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Baukörpers und reicht vom Erdgeschoss bis zum Glasdach. Dadurch wird der Erschließungsbereich gänzlich von Tageslicht
beleuchtet. Im Erdgeschoss ist der Bereich verglast und begrünt. Des Weiteren verfügt der Neubau über eine sogenannte „Betonkernaktivierung“ mittels der Wärme oder Kälte gespeichert und wieder abgegeben werden kann.
Der „Haus 3“ bezeichnete Altbau wurde im Zuge der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes grundlegend saniert und im Frühjahr 2010 übergeben. Es grenzt
nördlich an das Haus 1 und verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb der Liegenschaft bis zur Grundstücksgrenze im Süden zum BMAS. An der östlichen Seite des Altbaus befindet sich, in Verlängerung der Zufahrt aus der Französischen Straße, der Hof mit Parkplätzen und dem Netzersatzaggregat in Containerbauweise. Gemeinsam mit Haus 1 im Westen und Haus 2 im Norden öffnet sich auf der Westseite des Haus 3 ein großzügiger begrünter Innenhof. Das Haus 3 gliedert sich wiederum in zwei ineinander übergehende Altbauteile. Teil I (nördlicher Teil) Erweiterungsbau des Preußischen Staatsministeriums (um 1900 ) Teil II (südlicher Teil) Das ehemalige Dienstgebäude der General- Lotterie-Direktion Berlin aus dem Jahr 1899/1900
In diesen Gebäudeteilen befand sich von 1949 bis 2005 die Musikhochschule „Hans Eisler“.
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#Besonders auch geeignet für:selbst#
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbe-reiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicher-heitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftraggeberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Sabotageschutz) erforderlich ist.
Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich deren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicher-heitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann.
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicher-heitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfa-che Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheits-überprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständig-keitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicher-heitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheits-überprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sab-schutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
(8) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuver-lässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforderung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeits-kräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzufordern.
(9) Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt.
Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deutschen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt.
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Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2032).
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Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 174 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-26 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder nach 14001 ff. bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
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Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen für die Lose 1 und 2. Hierbei dürfen die Maximalwerte in den Raumgruppen/Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind jeweils der losspezifischen Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer:
991-80032-33
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundesimmobilien.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809887 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809887 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 19.11.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 12.11.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 26.11.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur mög-lich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits-überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist.
Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich de-ren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüber-prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Geheimschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Per-sonen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Si-cherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftrag-geberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftrag-nehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kön-nen.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bediens-tete der Nutzer erforderlich sein kann.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforderung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzufordern.
Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt.
Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deut-schen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt.
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Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-689572 (2025-10-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-10 09:00:00 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-03+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a392bd8b-c2a4-4e87-b64a-b5c009031cea-02
Quelle: OJS 2025/S 234-805484 (2025-12-03)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-10 09:00:00 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-03+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a392bd8b-c2a4-4e87-b64a-b5c009031cea-02
Quelle: OJS 2025/S 234-805484 (2025-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2186967.3 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 27
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 13407
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: j.schulz@piepenbrock.de 📧
Telefon: +49 174 8660010 📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name der anbietenden Partei: Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 10407
E-Mail: vertrieb@kleine.berlin 📧
Telefon: 0151 15102486 📞
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 064-222517 (2026-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2186967.3 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Ministerbereich bzw.…
… Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits-überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist.
Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich de-ren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüber-prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Geheimschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Per-sonen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Si-cherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzuset-zendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflich-tet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Re-gel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftrag-geberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftrag-nehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kön-nen.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bediens-tete der Nutzer erforderlich sein kann.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzu-verlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforde-rung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzu-fordern.
Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausge-setzt.
Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deut-schen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt.
… Leitungsbe-reiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicher-heitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftraggeberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Sabotageschutz) erforderlich ist.
Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich deren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicher-heitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann.
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicher-heitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfa-che Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheits-überprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständig-keitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicher-heitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheits-überprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sab-schutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
(8) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuver-lässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforderung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeits-kräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzufordern.
(9) Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt.
Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deutschen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
Auftag Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 27
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Angebot Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer:
DE 117 663 782
Postleitzahl: 13407
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: j.schulz@piepenbrock.de 📧
Telefon: +49 174 8660010 📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Kennung des Angebots:
Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0002
Name der anbietenden Partei: Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE 272489620
Postleitzahl: 10407
E-Mail: vertrieb@kleine.berlin 📧
Telefon: 0151 15102486 📞
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 064-222517 (2026-03-30)
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