Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe, Bundesgerichtshof (BGH) und Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), VOEK 326-25
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation, •Funktionsprüfung der Feststellanlagen, •Sicherheitstechnische Prüfung, •Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher, •Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart, •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart. •Zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen (ausschließlich Los 1), •Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel (ausschließlich Los 2), •Hydraulik - Öl - Untersuchung (ausschließlich Los 2), •Hydraulik - Öl - Wechsel (ausschließlich Los 2), •Stickstoff nachfüllen (ausschließlich Los 2). --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: •Los 1: 306 Anlagen, •Los 2: 130 Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe, Bundesgerichtshof (BGH) und Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), VOEK 326-25
Referenznummer: VOEK 326-25
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation,
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen,
•Sicherheitstechnische Prüfung,
•Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4.
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher,
•Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart,
•Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
•Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
•Zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen (ausschließlich Los 1),
•Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel (ausschließlich Los 2),
•Hydraulik - Öl - Untersuchung (ausschließlich Los 2),
•Hydraulik - Öl - Wechsel (ausschließlich Los 2),
•Stickstoff nachfüllen (ausschließlich Los 2).
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
•Los 1: 306 Anlagen,
•Los 2: 130 Anlagen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation,
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen,
•Sicherheitstechnische...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation,
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen,
•Sicherheitstechnische Prüfung,
•Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4.
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher,
•Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart,
•Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
•Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
•Zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen,
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
•306 Anlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen),...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
Spezielle Sicherheitsanforderungen für den BGH:
Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu den Liegenschaften ohne Begleitung vorgesehen. Da die Liegenschaften, die Gegenstand dieses Vertrages sind, vom Bundesgerichtshof genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften ohne Begleitung benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den Auftragnehmer und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf diesen Liegenschaften betrauten Personen einschließlich deren Vertretungen (Ersatzkräfte) und ggf. einschließlich der Objektleitung sowie deren Vertretungen bei Ausfall eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsprüfung. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem Bundesgerichtshof nicht erfolgen; es wird keine Zutrittsberechtigung erteilt. Die AN hat daher unverzüglich nach Zuschlagserteilung von diesen Personen jeweils einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage: Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung BGH) an folgende Anschriften zu richten: (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt). Der Bundesgerichtshof veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (bei einem Wohnsitz in Baden-Württemberg; Dauer mind. 2 Wochen) oder durch das zuständige Landeskriminalamt (bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg; Dauer mind. 6 Wochen) und informiert den betreffenden Beschäftigten sowie (mit dessen Zustimmung) die AN über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung. Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfungen fallen für die AN nicht an. Es wird auf das entsprechende Formular und die weiteren darin enthaltenen Hinweise (Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung BGH) Bezug genommen. Die AG erhält keine personenbezogenen Daten; lediglich die Information, dass gegenüber dem vorgesehenen Personal der AN Bedenken bzw. keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Sollte die AN bereits entsprechend durch den Bundesgerichtshof überprüftes Personal einsetzen wollen, ist der Nachweis der Überprüfung und Freigabe des Personals im Einzelfall vor dem ersten Einsatz zu führen. Die Überprüfung anderer oberster Bundesbehörden, wie z. B. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erübrigt nicht die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfungen durch den Bundesgerichtshof. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit, hat die AG das Recht, den Einsatz dieser betreffenden Personen auf den fraglichen Liegenschaften abzulehnen. Die AN hat dann einen Ersatz für diese Personen zu stellen, auf die das vorgenannte Verfahren ebenfalls anzuwenden ist. Auf die Erforderlichkeit der Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach jeweils zwei Jahren sowie bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einer Person, wird ausdrücklich unter Bezugnahme in Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung BGH hingewiesen. Sollten weitere Zuverlässigkeitsprüfungen erforderlich werden, verpflichtet sich die AN für die kurzfristige Beibringung der dafür notwendigen Anträge seines Personals Sorge zu tragen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesgerichtshof (BGH).”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-15 📅
Datum des Endes: 2030-10-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.10.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch der AN auf Verlängerung besteht nicht.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation,
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen,
•Sicherheitstechnische...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation,
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen,
•Sicherheitstechnische Prüfung,
•Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4.
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher,
•Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart,
•Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
•Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
•Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel,
•Hydraulik - Öl - Untersuchung,
•Hydraulik - Öl - Wechsel,
•Stickstoff nachfüllen.
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
•130Anlagen.
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Hinweis: Der Zustand der Hydraulikschläuche ist schlecht. Diese hätten schon längst ausgetauscht werden müssen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen),...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
Spezielle Sicherheitsanforderungen für den GBA:
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage: Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung GBA) an folgende Anschriften zu richten: (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.) Der GBA veranlasst dann eine Zuverlässigkeitsprüfung. Die AG behält sich vor, Mitarbeiter der AN, aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Eine Begründung ist jedoch nicht erforderlich. Die AN hat dann unverzüglich weiteres Personal zur Verfügung zu stellen und auch für diese einen Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage: Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung GBA) zu stellen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA).” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €;
Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 500.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung über die Leistungserbringung
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
--- dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV - Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Zuständige Handwerkskammer: "Eintragung notwendig"
- Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
•Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“,
•Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7,
•Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100).
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den nachfolgenden genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Referenz Nr. 1 über Wartung und Prüfung von hand- und / oder kraftbetätigten Türen mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 85 Anlagen!
Referenz Nr. 2 über Wartung von kraftbetätigten Türen oder Toranlagen mit oder ohne mit Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 17 Anlagen!
Referenz Nr. 3 über DGUV-Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 20 Anlagen!
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen den jeweils geforderten Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung)!
“1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf...”
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson
•Los 1 (BGH): Frau Mayer, E-Mail: damaris.mayer@bundesimmobilien.de
•Los 2 (GBA): Herr Lehmann, E-Mail: Armin.Lehmann@bundesimmobilien.de
zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem Zeitraum
•Los 1 (BGH): 12.01.2026 bis 16.01.2026
•Los 2 (GBA): 19.01.2026 bis 22.01.2026
(Mo. bis Do.: 9:00-16:00 Uhr, Fr.: 9:00-13:00 Uhr)
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
•Los 1 (BGA): 08.01.2026
•Los 2 (GBA): 15.01.2026
vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 26.02.2026 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 215-740205 (2025-11-06)