Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2025 (mit Verlängerungsoption bis 2028), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 036-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Auftragsgegenstand ist die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 (mit Verlängerungsoption bis 2028) für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und deren Tochtergesellschaften Gästehaus Petersberg GmbH, GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH und Gewerbepark Simson GmbH.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2025 (mit Verlängerungsoption bis 2028), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 036-25
Referenznummer: VOEK 036-25
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 (mit Verlängerungsoption bis 2028) für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und deren Tochtergesellschaften Gästehaus Petersberg GmbH, GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH und Gewerbepark Simson GmbH.
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Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: VOEK 036-25
Titel: Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2025 (mit Verlängerungsoption bis 2028)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. 2) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): - Da die Auftraggeberin u.a. für diverse sicherheitsrelevante Bedarfsträger Liegenschaften verwaltet, die dem Geheimschutz unterliegen bzw. auch sicherheitsrelevante Baumaßnahmen durchführt, ist es in Teilbereichen der ausgeschriebenen Leistung für die vom Wirtschaftsprüfer eingesetzten Mitarbeiter erforderlich, sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen, und zwar der erweiterten Sicherheitsprüfung gem. § 9 SÜG (sog. Ü2). Eine solche Überprüfung dauert in der Regel ca. 6 Monate. Die Auftragnehmerin stimmt mit Vertragsschluss einer derartigen Sicherheitsüberprüfung für mindestens zwei geeignete Mitarbeiter zu. Sie wird der Auftraggeberin unverzüglich nach Vertragsschluss die jeweiligen Mitarbeiter namentlich benennen und deren Anschriften mitteilen. Das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung obliegt der Auftraggeberin. - Die Auftragnehmerin hat bei der Festlegung ihrer Prüfungsplanung/-strategie zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des staatlichen Geheimschutzes der einzelne für sie tätige Mitarbeiter nicht mehr Kenntnis über sicherheitsrelevante Dinge erlangen darf als die mit den betroffenen Liegenschaften betrauten Beschäftigten der Auftraggeberin oder deren Nutzer. Das bedeutet konkret, dass die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer Dienstleistung möglicherweise mehrere sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter einsetzen muss, die in jeweils unterschiedlichen Bereichen tätig werden. - Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Angaben und Auskünfte ihrer für die Dienstleistung vorgesehenen Mitarbeiter Sorge zu tragen. Die Rückgabe der vollständig ausgefüllten Sicherheitsvordrucke erfolgt binnen 2 Wochen nach Erhalt. Für die Koordination des Antragsverfahrens hat die Auftragnehmerin einen Mitarbeiter zu benennen, der alleiniger Ansprechpartner für die Auftraggeberin für Fragen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist. - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen nur von sicherheitsüberprüftem Personal eingesehen werden dürfen und bei einem Teil der Liegenschaften nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang erhält. Die Aufnahme der Tätigkeit in diesem Bereich ist für die Mitarbeiter der Auftragnehmerin erst dann möglich, wenn die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen und die Ermächtigung erteilt ist. Möglicherweise notwendiges Ersatzpersonal ist von der Auftragnehmerin so frühzeitig anzumelden, dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Für die Erfüllung des Prüfungsauftrages sind neben der Zentrale der Auftraggeberin in Bonn, das Rechnungswesen in Potsdam und die 9 Direktionen (Berlin, Dortmund, Erfurt, Freiburg, Koblenz, Magdeburg, München, Potsdam und Rostock) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vor Ort zu prüfen. Die Prüfung der Tochtergesellschaften GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH, Gewerbepark Simson GmbH und Gästehaus Petersberg GmbH erfolgt an den jeweiligen Gesellschaftssitzen in Berlin, Suhl und Königswinter.
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Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option auf Folgeprüfungen bis zum Jahresabschluss 2028. Die Bestellung der Auftragnehmerin zum Jahresabschlussprüfer erfolgt für Folgeprüfungen für jedes Geschäftsjahr durch die Auftraggeberin neu.
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptbewertung - 60%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Postanschrift: Ellerstr. 56

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 119 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-22 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Beschreibung:
- Da die Auftraggeberin u.a. für diverse sicherheitsrelevante Bedarfsträger Liegenschaften verwaltet, die dem Geheimschutz unterliegen bzw. auch sicherheitsrelevante Baumaßnahmen durchführt, ist es in Teilbereichen der ausgeschriebenen Leistung für die vom Wirtschaftsprüfer eingesetzten Mitarbeiter erforderlich, sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen, und zwar der erweiterten Sicherheitsprüfung gem. § 9 SÜG (sog. Ü2). Eine solche Überprüfung dauert in der Regel ca. 6 Monate. Die Auftragnehmerin stimmt mit Vertragsschluss einer derartigen Sicherheitsüberprüfung für mindestens zwei geeignete Mitarbeiter zu. Sie wird der Auftraggeberin unverzüglich nach Vertragsschluss die jeweiligen Mitarbeiter namentlich benennen und deren Anschriften mitteilen. Das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung obliegt der Auftraggeberin. - Die Auftragnehmerin hat bei der Festlegung ihrer Prüfungsplanung/-strategie zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des staatlichen Geheimschutzes der einzelne für sie tätige Mitarbeiter nicht mehr Kenntnis über sicherheitsrelevante Dinge erlangen darf als die mit den betroffenen Liegenschaften betrauten Beschäftigten der Auftraggeberin oder deren Nutzer. Das bedeutet konkret, dass die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer Dienstleistung möglicherweise mehrere sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter einsetzen muss, die in jeweils unterschiedlichen Bereichen tätig werden. - Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Angaben und Auskünfte ihrer für die Dienstleistung vorgesehenen Mitarbeiter Sorge zu tragen. Die Rückgabe der vollständig ausgefüllten Sicherheitsvordrucke erfolgt binnen 2 Wochen nach Erhalt. Für die Koordination des Antragsverfahrens hat die Auftragnehmerin einen Mitarbeiter zu benennen, der alleiniger Ansprechpartner für die Auftraggeberin für Fragen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen nur von sicherheitsüberprüftem Personal eingesehen werden dürfen und bei einem Teil der Liegenschaften nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang erhält. Die Aufnahme der Tätigkeit in diesem Bereich ist für die Mitarbeiter der Auftragnehmerin erst dann möglich, wenn die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen und die Ermächtigung erteilt ist. Möglicherweise notwendiges Ersatzpersonal ist von der Auftragnehmerin so frühzeitig anzumelden, dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: 4 Mio. € bei fahrlässig verursachten Schäden. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Die Auftragnehmerin haftet gemäß Nr. 9 Abs. 2 AAB für fahrlässig verursachte Schäden höchstens bis zu einer Summe in Höhe von 4 Millionen Euro. Gemäß des in Nr. 9 Abs. 5 der AAB genannten Betrages haftet die Auftragnehmerin höchstens mit einer Summe von 5 Millionen Euro. Die Haftungserweiterungen gelten nicht für Schäden, für die eine Haftungshöchstsumme gesetzlich geregelt ist. Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 2) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Personals a) Partner/-in/Spezialist/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben.) Der/die benannte Partner/-in/Spezialist/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - abgeschlossenes Hochschulstudium - Zulassung als Wirtschaftsprüfer/-in - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Wirtschaftsprüfer/-prüferin zugelassen seit, im Unternehmen tätig seit, einschlägige Berufserfahrung in Jahren) b) Manager/Managerin (Es ist zwingend eine Person anzugeben.) Der/die benannte Manager/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - Abgeschlossenes Hochschulstudium - Zulassung als Wirtschaftsprüfer/ -in - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Wirtschaftsprüfer/-prüferin zugelassen seit, im Unternehmen tätig seit, einschlägige Berufserfahrung in Jahren) c) Prüfungsleiter/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben, maximal können 2 Personen angegeben werden.) Der/die benannte Prüfungsleiter/in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - Abgeschlossenes Hochschulstudium - 3 Jahre Berufserfahrung als Prüfungsleiter/in Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Prüfungsleiter/-in zugelassen tätig, im Unternehmen tätig seit) d) Prüfungsassistent/-in (Es sind zwingend 5 Personen anzugeben.) Die benannten Prüfungsassistenten/-innen müssen die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - Abgeschlossenes Hochschulstudium - 1 Jahr Berufserfahrung als Prüfungsassistent/innen Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Prüfungsleiter/-in zugelassen tätig, im Unternehmen tätig seit) 3) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 4) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang (in Std.), Leistungszeitraum, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger. a) Nachweis von Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung von immobilienwirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen, analog großer Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB in Form der Angabe von zwei Referenzen als Eigenerklärung, welche nicht älter als 5 Jahre sind. b) Nachweis von Erfahrungen in der Prüfung von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten wie Immobilienbewertung, Facility Management und Nebenkostenabrechnungen in von Form von mindestens einer Referenz als Eigenerklärung, welche nicht älter als 5 Jahre ist. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundesimmobilien.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=764839 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=764839 🌏
Zusätzlich erfasste Erwerber:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für das Vergabefahren oder Los während der gesamten Laufzeit, einschließlich der Optionen und Verlängerungen, als Auftrag vergeben werden kann. Dieser Wert umfasst alle Aufträge, die unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben sind. Höchstwert: 16.309 Stunden.
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Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. 2) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): - Da die Auftraggeberin u.a. für diverse sicherheitsrelevante Bedarfsträger Liegenschaften verwaltet, die dem Geheimschutz unterliegen bzw. auch sicherheitsrelevante Baumaßnahmen durchführt, ist es in Teilbereichen der ausgeschriebenen Leistung für die vom Wirtschaftsprüfer eingesetzten Mitarbeiter erforderlich, sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen, und zwar der erweiterten Sicherheitsprüfung gem. § 9 SÜG (sog. Ü2). Eine solche Überprüfung dauert in der Regel ca. 6 Monate. Die Auftragnehmerin stimmt mit Vertragsschluss einer derartigen Sicherheitsüberprüfung für mindestens zwei geeignete Mitarbeiter zu. Sie wird der Auftraggeberin unverzüglich nach Vertragsschluss die jeweiligen Mitarbeiter namentlich benennen und deren Anschriften mitteilen. Das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung obliegt der Auftraggeberin. - Die Auftragnehmerin hat bei der Festlegung ihrer Prüfungsplanung/-strategie zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des staatlichen Geheimschutzes der einzelne für sie tätige Mitarbeiter nicht mehr Kenntnis über sicherheitsrelevante Dinge erlangen darf als die mit den betroffenen Liegenschaften betrauten Beschäftigten der Auftraggeberin oder deren Nutzer. Das bedeutet konkret, dass die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer Dienstleistung möglicherweise mehrere sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter einsetzen muss, die in jeweils unterschiedlichen Bereichen tätig werden. - Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Angaben und Auskünfte ihrer für die Dienstleistung vorgesehenen Mitarbeiter Sorge zu tragen. Die Rückgabe der vollständig ausgefüllten Sicherheitsvordrucke erfolgt binnen 2 Wochen nach Erhalt. Für die Koordination des Antragsverfahrens hat die Auftragnehmerin einen Mitarbeiter zu benennen, der alleiniger Ansprechpartner für die Auftraggeberin für Fragen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist. - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen nur von sicherheitsüberprüftem Personal eingesehen werden dürfen und bei einem Teil der Liegenschaften nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang erhält. Die Aufnahme der Tätigkeit in diesem Bereich ist für die Mitarbeiter der Auftragnehmerin erst dann möglich, wenn die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen und die Ermächtigung erteilt ist. Möglicherweise notwendiges Ersatzpersonal ist von der Auftragnehmerin so frühzeitig anzumelden, dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 071-232167 (2025-04-09)