Offenes Verfahren nach der VgV zur Beschaffung von Lizenzen des Herstellers CyberArk durch die BITMARCK Technik GmbH

Bitmarck Technik GmbH

Der Auftraggeber plant, über einen Reseller einen CyberArk-Vertrag zu beschaffen, unter dem Lizenzen des Herstellers CyberArk und Dienstleistungen bezogen werden können. Hierfür benötigt er einen Auftragnehmer, der die entsprechenden Inhalte anbietet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren nach der VgV zur Beschaffung von Lizenzen des Herstellers CyberArk durch die BITMARCK Technik GmbH
Referenznummer: BM2024079CyberArk
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber plant, über einen Reseller einen CyberArk-Vertrag zu beschaffen, unter dem Lizenzen des Herstellers CyberArk und Dienstleistungen bezogen werden können. Hierfür benötigt er einen Auftragnehmer, der die entsprechenden Inhalte anbietet.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: BM2024079CyberArk
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber setzt seit längerem kostenpflichtige Lizenzen des Herstellers CyberArk ein. Privileged Access Management (PAM) wird eingesetzt, um sich vor Gefahren im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Anmeldedaten und Missbrauch von Privilegien zu schützen. PAM ist eine umfassende Cyber-Sicherheitsstrategie - rund um Mitarbeiter, Prozesse und Technologie - zur Kontrolle, Überwachung, Sicherung und Prüfung aller menschlichen und nicht menschlichen privilegierten Identitäten und Aktivitäten in einer geschäftlichen IT-Umgebung. Die PAM-Lösung von CyberArk wurde initial Ende 2011 durch den Auftraggeber be-schafft (Kauflizenzen mit Wartung). Zuletzt wurden die Lizenzen von Kauf auf Miete (Subscription) herstellerseitig umgestellt und 75 Lizenzen wurden mit einer Laufzeit von drei Jahren beauftragt. Dieser Vertrag endet am 29.12.2025. Die PAM-Lösung von CyberArk soll zukünftig konzernweit ausgerollt werden und auch Kunden der BITMARCK sollen bei Bedarf Services beziehen können, in denen PAM-Lizenzen von CyberArk enthalten sind. Diese Neubedarfe sowie die Verlängerung der bereits vorhandenen 75 Lizenzen werden in dieser Ausschreibung ausgeschrieben. Es werden Mietlizenzen vom Produkt PAM und PAM Vendor ausgeschrieben. Die Leistungen können nicht produkt- bzw. herstellerneutral beschrieben werden. Durch die Beschränkung des Beschaffungsgegenstandes auf ein bestimmtes Produkt bzw. auf einen bestimmten Hersteller werden gravierende Nachteile für BITMARCK verhindert. Dies ist im Wege einer umfangreichen Prüfung im Vorfeld der Vergabe untersucht und festgestellt worden.
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Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-10 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-10 12:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht der Auftraggeber gegebenenfalls Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung zu § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist
Allgemeine Darstellung des Unternehmens
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (u. a. Vermögensschäden, Datenverlustschäden): Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
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Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von CyberArk-Lizenzen) in den letzten drei Geschäftsjahren
Technische und berufliche Fähigkeiten
Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren (Lieferung von CyberArk-Lizenzen)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen
Angaben zum Support
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Nordrhein-Westfalen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BITMARCK Technik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 98549
Postanschrift: Hammerbrookstr. 38
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Thorsten Höhn | Vergabemanager / Herr Vito Walter | Vergabemanager
E-Mail: zam@bitmarck.de 📧
Telefon: 02011766-2000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBT55JY/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBT55JY 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBT55JY 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT55JY Für den Nachweis der Eignung soll die Eigenerklärung zur Eignung des Auftraggebers verwendet werden (Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomberstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 008-018889 (2025-01-10)