(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 25.02.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) zu stellen.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Diese betreffen im Einzelnen:
- die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA),
- den Nachunternehmer- und Verleihereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen.
(6) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt:
Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen
Los 2 - Glas- und Fensterreinigung.
Eine Angebotslimitierung findet nicht statt.
Der Bieter hat die Möglichkeit für
- alle Lose oder
- nur für einzelne Lose
ein Angebot abzugeben.
Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält).
Los 1: Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung inkl. Sonder- und Arbeitsplatzreinigungen im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby.
Das Amtsgericht Schönebeck besteht aus einem Dienstgebäude in Schönebeck, Friedrichstr. 96, 39218 Schönebeck (Elbe) und einem Dienstgebäude in Barby (Zweigstelle), Schloßstr. 31, 39249 Barby. Das Amtsgericht Schönebeck (Grundfläche: 2.527,27 m²) befindet sich in einem fünfgeschossigen Gebäude inkl. Personenaufzug (Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss). Das Dienstgebäude in Barby besteht aus drei mehrgeschossigen Häusern jeweils inkl. Personenaufzug (Grundfläche: 5.586,77 m²).
Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Schönebeck beträgt 2.527,26 m². Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Barby beträgt 5.333,11 m². Die Jahresreinigungsfläche beider
Dienstgebäude beläuft sich insgesamt auf 336.211,25 m².
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) je Raumgruppe das
Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass folgende
festgelegte maximale Leistungswerte je Raumgruppe nicht überschritten werden:
- Raumgruppe A: 380 m²/h
- Raumgruppe B: 300 m²/h
- Raumgruppe C: 230 m²/h
- Raumgruppe D: 200 m²/h
- Raumgruppe E: 170 m²/h
- Raumgruppe F: 140 m²/h
- Raumgruppe G: 90 m²/h
- Raumgruppe H: 25 m²/h
Die Überschreitung der Höchstwerte führt zum Ausschluss des Angebots.
Los 2: Fenster- und Glasreinigung im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby.
Die Glasgrundfläche im Dienstgebäude Schönebeck beträgt 342,70 m², die Reinigungsfläche 251,42 m² und die Jahresreinigungsfläche dieses Gebäudes 502,84 m².
Im Dienstgebäude Barby beträgt die Glasgrundfläche sowie auch die Reinigungsfläche 1.120,09 m² und die Jahresreinigungsfläche 2.240,18 m². Die Jahresreinigungsfläche der Glasflächen beider Dienstgebäude beläuft sich insgesamt auf 2.743,02 m².
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass folgende festgelegte maximale Leistungswerte je Fensterart nicht überschritten werden:
- Glas- und Rahmenreinigung, diverser Fenster (auch Sprossenfenster) (zweiseitige Reinigung): 20 m²/h
- Glas- und Rahmenreinigung, Doppelfenster (Sprossen nur einseitig) (zweiseitige Reinigung): 15 m²/h
- Glas- und Rahmenreinigung Doppelfenster (Sprossen innen und außen) (zweiseitige Reinigung): 10 m²/h
- Glastüren/Brandschutztüren/Glasflächen (zweiseitige Reinigung): 25 m²/h
Die Überschreitung der Höchstwerte führt zum Ausschluss des Angebots.
(7) Eine Ortsbesichtigung beider Dienstgebäude ist zwingend vorgeschrieben. Ein
fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte
Vor-Ort- Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem
Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen.