Ökostromlieferung an die Liegenschaften der EDG Holding GmbH im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 auf Basis eines Rahmenvertrags mit Preisfixierung im Tranchenmodell
Ökostromlieferung an die Liegenschaften der EDG Holding GmbH im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 auf Basis eines Rahmenvertrags mit Preisfixierung im Tranchenmodell.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökostromlieferung an die Liegenschaften der EDG Holding GmbH im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 auf Basis eines Rahmenvertrags mit Preisfixierung im Tranchenmodell
Referenznummer: 211242
Kurze Beschreibung:
“Ökostromlieferung an die Liegenschaften der EDG Holding GmbH im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 auf Basis eines Rahmenvertrags mit Preisfixierung im...”
Kurze Beschreibung
Ökostromlieferung an die Liegenschaften der EDG Holding GmbH im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 auf Basis eines Rahmenvertrags mit Preisfixierung im Tranchenmodell.
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Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Ökostrom inklusive Netznutzung für die Liegenschaften der EDG Holding GmbH im Lieferzeitraum 01.07.2025...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Ökostrom inklusive Netznutzung für die Liegenschaften der EDG Holding GmbH im Lieferzeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 mit einem Gesamtbedarf von rd. 5 GWh/a.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferung im Netzgebiet der Dortmunder Netz GmbH”
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-05 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung Berufs- und Handelsregister: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Bieter aus EU-Mitgliedstaaten müssen eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung Berufs- und Handelsregister: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Bieter aus EU-Mitgliedstaaten müssen eine Eintragung in einem vergleichbaren Register des Mitgliedsstaates ihres Sitzes vorweisen. Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung im Dokument A03 mit Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen über vergleichbare Leistungen: Zum Nachweis der Eignung sind mindestens 2 Referenzen über eine vergleichbare Belieferung (Lieferung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen über vergleichbare Leistungen: Zum Nachweis der Eignung sind mindestens 2 Referenzen über eine vergleichbare Belieferung (Lieferung Standardhandelsprodukte, Fahrplan) von RLM-Kunden einzureichen. Die Referenzen müssen: - In Summe eine Gesamtmenge von mindesten 5 GWh pro Referenz umfassen - aus einem aktuellen Vertragsverhältnis bzw. aus beendeten Verträgen mit einem nicht mehr als 24 Monate zurück liegenden Vertragsende stammen - Eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen Nachweis: Eigenerklärung im Dokument A05 Referenzliste
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatzangaben: Bieter müssen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz angeben. Bietergemeinschaften haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatzangaben: Bieter müssen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz angeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. Die Angabe erfolgt im Dokument A03 Eigenerklärung zur Eignung. Diese Angabe der Umsätze ist eine Mindestanforderung an die Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Der Bieter muss über eine Registrierung und ein Konto im Herkunftsnachweisregister verfügen. Die Angabe erfolgt im Dokument A03 Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Der Bieter muss über eine Registrierung und ein Konto im Herkunftsnachweisregister verfügen. Die Angabe erfolgt im Dokument A03 Eigenerklärung zur Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung des Auftrages gelten die - die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung des Auftrages gelten die - die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW ) Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der EU ist eine Eigenerklärung zum Russland - Sanktionspaket abzugeben. Hierzu ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt zu verwenden.
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYDYDZZJ
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit...”
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDYDZZJ
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein. Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe. nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123 bis 126 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: -zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, - fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49251411-1691📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49251411-1691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf die Bestimmungen des § 160 GWB verwiesen. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf die Bestimmungen des § 160 GWB verwiesen. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 065-213310 (2025-04-01)