Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für On-Demand-Verkehrsleistungen - PforzheimShuttle - des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim (Teil des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: On-Demand-Verkehrsleistungen - PforzheimShuttle
Referenznummer: EPVB 2025.19
Kurze Beschreibung:
“Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für On-Demand-Verkehrsleistungen - PforzheimShuttle - des öffentlichen Personennahverkehrs in der...”
Kurze Beschreibung
Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für On-Demand-Verkehrsleistungen - PforzheimShuttle - des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim (Teil des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für On-Demand-Verkehrsleistungen - PforzheimShuttle - des öffentlichen Personennahverkehrs in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für On-Demand-Verkehrsleistungen - PforzheimShuttle - des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim (Teil des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-14 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu- und Abbestellungen vorzunehmen. Weitere Einzelheiten ergeben...”
Beschreibung der Optionen
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu- und Abbestellungen vorzunehmen. Weitere Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 7 Abs. 1 BFÜV.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Pforzheim
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit
Referenzanforderungen:
Angaben über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit
Referenzanforderungen:
Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren (Eigenerklärung).
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz durch den Bieter erforderlich.
Vergleichbar sind Leistungen mit Kraftomnibussen oder Pkw im Linien- oder linienartigen Verkehr (insbesondere Linienverkehr, Werksverkehr, Schulbusverkehre, Anrufsammeltaxi, Anruflinientaxi/ Rufbus, On-Demand-Verkehre also Genehmigungsformen nach §§ 42, 43, 44 PBefG - aber nicht bloßer Taxi- oder Mietwagenverkehr) als Haupt- oder Unterauftragnehmer in einem Umfang von mindestens 6.500 Fahrplankilometern oder Besetztkilometern pro Jahr, die in den letzten maximal drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren erbracht wurden.
Der Umfang der Mindestreferenz darf nicht aus mehreren Linienbündeln/Verkehrsräumen bzw. Verträgen zusammengesetzt werden. Eine Referenz muss sich also auf einen Verkehrsraum (Linienbündel) und einen Vertrag beziehen. Auch das Zusammensetzen aus mehreren Losen ist also nicht zulässig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Abweichend hierzu sind die geforderten Referenzen bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. die vorliegende Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Führungspersonal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie 19 Abs. 3 MiLoG und § 21 Abs. 3 AEntG auch für diese Unternehmen vorzulegen.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen, Dokumente:
- Handelsregisterauszug, der nicht vor 30. September 2025 datiert ist. Ausreichend ist ein Ausdruck (Kopie) aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktions-VO) - Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit gem. § 1 PBZuGV (Eigenerklärung) - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 25. Februar 2025, i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 25. Februar 2025, i.V.m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden- Württemberg vom 25. Februar 2025. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 11. Juli 2025. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024.
“Bieterfragen können bis 08.12.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24
gestellt werden.
Es liegt in der Veranwortung...”
Bieterfragen können bis 08.12.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24
gestellt werden.
Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum
Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige
Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch.
Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Region: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de📧
URL: https://www.vergabe24.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 220-758187 (2025-11-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-10)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“das Preisblatt, die Leistungsbeschreibung und die Anlage Vertragsstrafen wurden aktualisiert”
Quelle: OJS 2025/S 239-822158 (2025-12-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-09 09:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“das Preisblatt, die Leistungsbeschreibung und die Anlage Vertragsstrafen wurden aktualisiert; Verlängerung der Angebotsabgabefrist zum 09.01.2025; 09:00 Uhr...”
das Preisblatt, die Leistungsbeschreibung und die Anlage Vertragsstrafen wurden aktualisiert; Verlängerung der Angebotsabgabefrist zum 09.01.2025; 09:00 Uhr zur zeitnahen Beantwortung der gestellten Bieterfragen
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Quelle: OJS 2025/S 242-835489 (2025-12-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-22)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“das Preisblatt - Korrektur 2, die Leistungsbeschreibung Korrektur 2 und die Anlage Vertragsstrafen Version2 wurden aktualisiert; Verlängerung der...”
das Preisblatt - Korrektur 2, die Leistungsbeschreibung Korrektur 2 und die Anlage Vertragsstrafen Version2 wurden aktualisiert; Verlängerung der Angebotsabgabefrist zum 09.01.2025; 09:00 Uhr zur zeitnahen Beantwortung der gestellten Bieterfragen; Bereitstellung der Antworten auf die Bieterfragen
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Quelle: OJS 2025/S 247-859250 (2025-12-22)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-30 09:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit
Referenzanforderungen:
Angaben über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit
Referenzanforderungen:
Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal drei Jahren
seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren (Eigenerklärung). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz durch den Bieter erforderlich. Vergleichbar sind Leistungen mit Kraftomnibussen oder Pkw im Linien- oder linienartigen Verkehr (insbesondere Linienverkehr, Werksverkehr, Schulbusverkehre, Anrufsammeltaxi, Anruflinientaxi/Rufbus, On-Demand-Verkehre also Genehmigungsformen nach §§ 42, 43, 44 PBefG - aber nicht bloßer Taxi- oder Mietwagenverkehr) als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder eigenwirtschaftlicher Leistungserbringer in einem Umfang von mindestens 6.500 Fahrplankilometern oder Besetztkilometern pro Jahr, die in den letzten maximal drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren erbracht wurden. Der Umfang der Mindestreferenz darf nicht aus mehreren Linienbündeln/Verkehrsräumen bzw. Verträgen zusammengesetzt werden. Eine Referenz muss sich also auf einen Verkehrsraum (Linienbündel) und einen Vertrag beziehen. Auch das Zusammensetzen aus mehreren Losen ist also nicht zulässig.
“Aktualisierung des Vordruckes "Aufforderung zur Angebotsabgabe" und des Vordrucks "Vordrucke 12345678". Die aktualisierten Vordrucke haben die Endung...”
Aktualisierung des Vordruckes "Aufforderung zur Angebotsabgabe" und des Vordrucks "Vordrucke 12345678". Die aktualisierten Vordrucke haben die Endung _korr01. Bitte beachten Sie auch die angepassten Anforderungen der Referenzen. Verlängerung der Angebotsabgabefrist auf den 30.01.2026; 09:00 Uhr und die Verlängerung der Bindefrist auf den 06.03.2026
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Quelle: OJS 2026/S 017-054184 (2026-01-22)