Der Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle verfügt zum heutigen Zeitpunkt über 21 OP-Säle, in denen ausschließlich OP-Tischsysteme des Herstellers Getinge Deutschland installiert sind. Gemäß aktuellem Anlagenverzeichnis der Medizintechnik verfügt das Haus demnach über 21 aktive OP-Säulen, 55 Transporter und 49 Aufleger. Eine aktuelle Bestandsliste ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale) ist jährlich ein OP-Tischdurchlauf von 23.000 – 25.000 Prozeduren zu verzeichnen. Um diese Vielzahl an Eingriffen durchführen zu können, werden täglich pro Saal mehrere unmittelbar nacheinander folgende Operationen durchgeführt. Um diesen Betrieb nahtlos zu organisieren, werden mehr OP-Tische als Säle (bzw. Säulen) benötigt, um ein funktionierendes Rotationssystem zu gewährleisten. Fehlen Transporter und/oder Aufleger, um eine Verortung der Patienten zu sichern, so kommt es zu verlängerten Warte- bis hin zu Standzeiten, in denen ein OP-Saal nicht voll ausgelastet ist und somit keine Erlöse erzielen kann. Auf Grund des vorhandenen Gerätebestands an Tischelementen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH, werden im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich Tischsysteme ebendieses Herstellers beschafft. Da die Etablierung eines herstellerfremden OP-Tischsystems die innerklinische Krankenhauslogistik und die Aufbereitungsprozesse des Universitätsklinikums Halle (Saale) einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand aussetzen würde, wird vom generellen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung zwingend abgewichen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherung des Bestandes an OP-Tischsystemen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zu dessen Gewährleistung wird der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung forciert. Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung beträgt 2.551.318,91 EUR (inkl. MwSt.) Der oben genannte Wert basiert auf der derzeit maximalen Menge der OP-Tischsysteme mit einem kurzfristigen Ersatzbedarf und einem mittelfristigen Ersatzbedarf innerhalb der anvisierten Vertragslaufzeit, sowie dem geschätzten Bedarf der optionalen Komponenten. Dieser Wert und die im Preisblatt vorgenommenen Angaben der einzelnen Stückzahlen beziehen sich auf den vollständigen kurz- bis mittelfristig auszutauschenden Gerätebestand; diese dienen jedoch lediglich der Orientierung und bilden keine festen Mengenzusagen ab.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: OP-Tischtechnik
Referenznummer: HAL_UK_2025_07
Kurze Beschreibung:
Der Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle verfügt zum heutigen Zeitpunkt über 21 OP-Säle, in denen ausschließlich OP-Tischsysteme des Herstellers Getinge Deutschland installiert sind. Gemäß aktuellem Anlagenverzeichnis der Medizintechnik verfügt das Haus demnach über 21 aktive OP-Säulen, 55 Transporter und 49 Aufleger. Eine aktuelle Bestandsliste ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale) ist jährlich ein OP-Tischdurchlauf von 23.000 – 25.000 Prozeduren zu verzeichnen. Um diese Vielzahl an Eingriffen durchführen zu können, werden täglich pro Saal mehrere unmittelbar nacheinander folgende Operationen durchgeführt. Um diesen Betrieb nahtlos zu organisieren, werden mehr OP-Tische als Säle (bzw. Säulen) benötigt, um ein funktionierendes Rotationssystem zu gewährleisten. Fehlen Transporter und/oder Aufleger, um eine Verortung der Patienten zu sichern, so kommt es zu verlängerten Warte- bis hin zu Standzeiten, in denen ein OP-Saal nicht voll ausgelastet ist und somit keine Erlöse erzielen kann. Auf Grund des vorhandenen Gerätebestands an Tischelementen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH, werden im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich Tischsysteme ebendieses Herstellers beschafft. Da die Etablierung eines herstellerfremden OP-Tischsystems die innerklinische Krankenhauslogistik und die Aufbereitungsprozesse des Universitätsklinikums Halle (Saale) einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand aussetzen würde, wird vom generellen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung zwingend abgewichen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherung des Bestandes an OP-Tischsystemen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zu dessen Gewährleistung wird der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung forciert.
Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung beträgt
2.551.318,91 EUR (inkl. MwSt.)
Der oben genannte Wert basiert auf der derzeit maximalen Menge der OP-Tischsysteme mit einem kurzfristigen Ersatzbedarf und einem mittelfristigen Ersatzbedarf innerhalb der anvisierten Vertragslaufzeit, sowie dem geschätzten Bedarf der optionalen Komponenten.
Dieser Wert und die im Preisblatt vorgenommenen Angaben der einzelnen Stückzahlen beziehen sich auf den vollständigen kurz- bis mittelfristig auszutauschenden Gerätebestand; diese dienen jedoch lediglich der Orientierung und bilden keine festen Mengenzusagen ab.
Der Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle verfügt zum heutigen Zeitpunkt über 21 OP-Säle, in denen ausschließlich OP-Tischsysteme des Herstellers Getinge Deutschland installiert sind. Gemäß aktuellem Anlagenverzeichnis der Medizintechnik verfügt das Haus demnach über 21 aktive OP-Säulen, 55 Transporter und 49 Aufleger. Eine aktuelle Bestandsliste ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale) ist jährlich ein OP-Tischdurchlauf von 23.000 – 25.000 Prozeduren zu verzeichnen. Um diese Vielzahl an Eingriffen durchführen zu können, werden täglich pro Saal mehrere unmittelbar nacheinander folgende Operationen durchgeführt. Um diesen Betrieb nahtlos zu organisieren, werden mehr OP-Tische als Säle (bzw. Säulen) benötigt, um ein funktionierendes Rotationssystem zu gewährleisten. Fehlen Transporter und/oder Aufleger, um eine Verortung der Patienten zu sichern, so kommt es zu verlängerten Warte- bis hin zu Standzeiten, in denen ein OP-Saal nicht voll ausgelastet ist und somit keine Erlöse erzielen kann. Auf Grund des vorhandenen Gerätebestands an Tischelementen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH, werden im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich Tischsysteme ebendieses Herstellers beschafft. Da die Etablierung eines herstellerfremden OP-Tischsystems die innerklinische Krankenhauslogistik und die Aufbereitungsprozesse des Universitätsklinikums Halle (Saale) einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand aussetzen würde, wird vom generellen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung zwingend abgewichen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherung des Bestandes an OP-Tischsystemen des Herstellers Getinge Deutschland GmbH im Zentral-OP des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zu dessen Gewährleistung wird der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung forciert.
Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung beträgt
2.551.318,91 EUR (inkl. MwSt.)
Der oben genannte Wert basiert auf der derzeit maximalen Menge der OP-Tischsysteme mit einem kurzfristigen Ersatzbedarf und einem mittelfristigen Ersatzbedarf innerhalb der anvisierten Vertragslaufzeit, sowie dem geschätzten Bedarf der optionalen Komponenten.
Dieser Wert und die im Preisblatt vorgenommenen Angaben der einzelnen Stückzahlen beziehen sich auf den vollständigen kurz- bis mittelfristig auszutauschenden Gerätebestand; diese dienen jedoch lediglich der Orientierung und bilden keine festen Mengenzusagen ab.
Produkte/Dienstleistungen: Operationstechnik📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2143965.47 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: HAL_UK_2025_07
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Operationstische📦
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden mit folgender Begründung nicht berücksichtigt
Begründung:
Entfällt, da nichtzutreffend. Es handelt sich hierbei um ein Spezialgerät, dessen Benutzung einem sehr eingeschränkten Benutzerkreis vorbestimmt ist. Hierbei gibt es keine relevanten Zugänglichkeitsbarrieren, die mit Maßnahmen hinterlegt werden müssen.
Entfällt, da nichtzutreffend. Es handelt sich hierbei um ein Spezialgerät, dessen Benutzung einem sehr eingeschränkten Benutzerkreis vorbestimmt ist. Hierbei gibt es keine relevanten Zugänglichkeitsbarrieren, die mit Maßnahmen hinterlegt werden müssen.
Postleitzahl: 06120
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Universitätsklinikum Halle (Saale) Zentraler Dienst 10 – Zentral OP FG 1 / U01
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand: vollständig ausgefüllte Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit folgenden Mindestangaben:
a) Auftraggeber (Bezeichnung und Anschrift)
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Ansprechpartner (Name, Telefonnummer),
d) Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem/Umfang
Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand: vollständig ausgefüllte Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit folgenden Mindestangaben:
a) Auftraggeber (Bezeichnung und Anschrift)
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Ansprechpartner (Name, Telefonnummer),
d) Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem/Umfang
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind
2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen)
1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
8. [X] vollständig ausgefüllte Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit folgenden Mindestangaben:
a) Auftraggeber (Bezeichnung und Anschrift)
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Ansprechpartner (Name, Telefonnummer),
d) Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem/Umfang
9. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung/Installation/Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“
10. [X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
11. [X] vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung (in Textform)
12. [X] vollständig ausgefüllte Gheimhaltungsverpflichtungserklärung (in Textform)
13. [X] Eigenerklärung über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit mindestens einer Deckungssumme von 3.000.000 Euro mind. 2-fach maximiert für Personenschäden und mit 1.000.000 Euro, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). [Hinweis: bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.]
14. [X] Preisliste des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer (siehe Preisblatt Teil B)
15. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
16. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
17. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
18. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform)
19. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
20. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform)
21. X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
22. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
23. [X] Insofern eine Mitwirkung des UKH erforderlich ist: Liste mit den umfassend und abschließend benannten Mitwirkungspflichten des UKH
Die folgenden Dokumente müssen dem Angebot nicht beigefügt werden. Diese werden bei Angebotsabgabe automatisch Vertragsbestandteil.
- Vergabeinformationen
- Leistungsbeschreibung
- VOL/B (nicht übermittelt, weil für jeden Bewerber-/Bieter bekannt bzw. öffentlich einsehbar)
- Allgemeine Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Halle (Saale) (AEVB UKH)
Das folgende Dokument ist nach Zuschlagserteilung auszufüllen.
- Allgemeinen Angaben zu Medizinprodukten vor Erstinbetriebnahme
1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind
2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen)
1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
8. [X] vollständig ausgefüllte Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit folgenden Mindestangaben:
a) Auftraggeber (Bezeichnung und Anschrift)
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Ansprechpartner (Name, Telefonnummer),
d) Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem/Umfang
9. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung/Installation/Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“
10. [X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
11. [X] vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung (in Textform)
12. [X] vollständig ausgefüllte Gheimhaltungsverpflichtungserklärung (in Textform)
13. [X] Eigenerklärung über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit mindestens einer Deckungssumme von 3.000.000 Euro mind. 2-fach maximiert für Personenschäden und mit 1.000.000 Euro, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). [Hinweis: bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.]
14. [X] Preisliste des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer (siehe Preisblatt Teil B)
15. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
16. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
17. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
18. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform)
19. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
20. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform)
21. X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
22. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
23. [X] Insofern eine Mitwirkung des UKH erforderlich ist: Liste mit den umfassend und abschließend benannten Mitwirkungspflichten des UKH
Die folgenden Dokumente müssen dem Angebot nicht beigefügt werden. Diese werden bei Angebotsabgabe automatisch Vertragsbestandteil.
- Vergabeinformationen
- Leistungsbeschreibung
- VOL/B (nicht übermittelt, weil für jeden Bewerber-/Bieter bekannt bzw. öffentlich einsehbar)
- Allgemeine Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Halle (Saale) (AEVB UKH)
Das folgende Dokument ist nach Zuschlagserteilung auszufüllen.
- Allgemeinen Angaben zu Medizinprodukten vor Erstinbetriebnahme
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 042-134588 (2025-02-26)