Optische Inspektion Jahresauftrag, Landshut 2026
Stadtwerke Landshut
Optische Inspektion der Hauptkanäle und Anschlussleitungen in Landshut - 2026
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung › Reinigung von Abwässerkanälen
- • Überprüfung von Abwasserkanälen und Beratung in Sachen Abwasserbehandlung › Überprüfung von Abwasserkanälen
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Niederbayern › Landshut, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-07-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Optische Inspektion Jahresauftrag, Landshut 2026
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Optische Inspektion der Hauptkanäle und Anschlussleitungen in Landshut - 2026
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
Postleitzahl: 84028
Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-05 📅
Datum des Endes: 2026-11-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-03 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-03 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-27 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Landshut
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de 📧
Telefon: +49 871 1436 2014 📞
URL: www.stadtwerke-landshut.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.stadtwerke-landshut.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/283973 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-508132 (2025-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Optische Inspektion Jahresauftrag, Landshut 2026
Referenznummer:
2025-038-LL
Kurze Beschreibung: Optische Inspektion der Hauptkanäle und Anschlussleitungen in Landshut - 2026
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2025-038-LL
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:startup#
Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie - soweit einschlägig - die VOL/B, VOB/B sowie die VOB/C.
Bei Notfällen muss sich der AN ab Eingang der Notfallmeldung binnen längstens 5 Werktagen vor Ort einfinden und innerhalb eines Arbeitstages die Leistung durchführen.
Das vom AN eingesetzte Personal vor Ort muss ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen, um Absprachen mit dem AG zu treffen und Eintragungen in die Arbeitsdokumentation, Leistungsnachweis bzw. Arbeitskarten etc. zu tätigen.
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Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-05 📅
Datum des Endes: 2026-11-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-03 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-03 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-27 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung
bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens:
Personenschäden: 2.500.000 EUR; Sach und Vermögensschäden: 2.000.000 EUR. Der vorgenannte
Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGEMitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass
auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGEPartners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über eine aktuell gültige RSA Schulung vorzulegen. Akzeptiert werden auch vergleichbare Zertifikate.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils ezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 mindestens 500.00,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen (Mindestkrite-rium). Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über mindestens 3 fest angestellten technische Mitarbeiter verfügen, die
jeweils einen KI-Grundkurs gemäß DACH / DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 absolviert haben (Mindestkriterium). Die Teilnahme am Grundkurs muss mindestens zwei Jahre zurückliegen. Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung FB 06 - Eigenerklärung zur Eignung zu führen.
Darüber hinaus ist ein gültiger Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am KI-Grundkurs gemäß DACH / DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 mit dem Angebot vorzulegen.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 13 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des…
… Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische
und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
… Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
… Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen…
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird.
… 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
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Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Landshut
Nationale Registrierungsnummer:
0000
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de 📧
Telefon: +49 871 1436 2014 📞
URL: www.stadtwerke-landshut.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.stadtwerke-landshut.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/283973 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB),
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-508132 (2025-07-21)
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