Optisches Mikrokoordinatenmessgerät für die Bewertung von Makro -und Mikrobauteilen

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)

Optisches Mikrokoordinatenmessgerät für die Bewertung von Makro- und Mikrobauteilen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Optisches Mikrokoordinatenmessgerät für die Bewertung von Makro -und Mikrobauteilen
Referenznummer: 2024/0698/K13/SCH
Kurze Beschreibung:
Optisches Mikrokoordinatenmessgerät für die Bewertung von Makro- und Mikrobauteilen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 437 700 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Optisches Mikrokoordinatenmessgerät für die Bewertung von Makro- und Mikrobauteilen. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 437.700 EUR - netto. Mittelherkunft: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung "ego.-Inkubator" Vorhaben wird aus dem EFRE/JTF Programm 2021 -2027 Sachsen-Anhalt unterstützt
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Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1939bd03a4a-5b988fdac50787da
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Messinstrumente 📦
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postleitzahl: 39106
Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-22 📅
Datum des Endes: 2026-04-22 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-03 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-04 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) 2. Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt) Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1.Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA: Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf) 2. Eigenerklärung Russland Sanktionen (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklaerung_RUS_Sanktionen.pdf)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: §§ 123,124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Nationale Registrierungsnummer: DE139238413
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sebastian.schunke@ovgu.de 📧
Telefon: 0391 6758749 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1939bd03a4a-5b988fdac50787da 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenentgelt das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 1 Nr 1 TVergG derzeit 14,77 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA) 4. Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html Wir haben bei öffentlichen Auftragsvergaben ab Erreichen oder oberhalb des Schwellenwertes gemäß § 106 GWB - einschließlich der Vergabe von Losen gemäß§ 3 Absatz 9 VgV Angaben zu allen wirtschaftlichen Eigentümern des Auftragnehmers und ggf. auch des Unterauftragnehmers zu erheben. Die zu erhebenden Angaben umfassen: Nachname,Vorname, Geburtsdatum sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer. (Die Datenschutzhinweise für Auftragnehmer (Anlage) und Unterauftragnehmer geben wir mit dieser Auftragsbekanntmachung.) 5. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (gem. § 55 Abs. 2 VGV)
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Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. 1. und 2. Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: 03455141536 📞
Fax: 03455141115 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 023-071904 (2025-01-31)