Der Bundespreis „Blauer Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ob Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände – die Auswirkungen der Erderhitzung und damit verbundene extreme Wettereignisse können große Schäden anrichten. Daher ist es wichtig, dass vorsorgende Maßnahmen getroffen werden, um die effektive Klimaanpassung voranzubringen. Viele Projekte und Initiativen stellen sich bereits dieser Herausforderung. Ziel des Bundespreises „Blauer Kompass“ ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels zu präsentieren und ver-schiedene Akteure zum Nachahmen anzuregen. Der Bundespreis wird seit 2016 ausgerichtet und seit 2021 gemeinsam vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und Umweltbundesamt (UBA) ausgelobt . Projekte konnten sich bisher entlang vier Kategorien bewerben: Kommunen; private und kommunale Unternehmen; Forschungs- und Bildungseinrichtungen; Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Bewerbungszahlen haben sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Während sich 2022 insgesamt 240 Projekte auf den Preis beworben haben, wurde 2024 ein erneuter Bewerbungsrekord mit insgesamt 301 Bewerbungen erzielt. Mit dieser Bekanntheit ist der „Blaue Kompass“ ein zentrales Kommunikationsinstrument im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS), mit dem das Bundesumweltministerium mit dem Umweltbundesamt die enorme Bandbreite hervorragender lokaler Klimaanpassungsprojekte zeigt, deren Erfahrungen und Ergebnisse auch in die Beratungsarbeit für Kommunen durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) einfließen werden. Der Bundespreis „Blauer Kompass“ feiert 2026 sein 10jähriges Jubiläum und wird inhaltlich weiterentwickelt. Dazu gehören zwei zentrale Neuerungen: (i) Einführung einer Sonderkategorie „Schulprojekte“, um speziell Initiativen im schulischen Bereich und somit das Interesse am Thema für Kinder und Jugendliche zu fördern, und (ii) der Ausbau von Vernetzungsaspekten für die Gewinnerprojekte sowohl während als auch zwischen den Preisverleihungen. Im Rahmen des Jubiläums sollen außerdem alle Grafiken mit einem entsprechenden Logo „10 Jahre Bundespreis Blauer Kompass“ angepasst werden – das 10-jährigen Jubiläums soll ein zentraler Punkt der Kommunikation zur kommenden Wettbewerbsrunde werden. Ziel des hier ausgeschriebenen Projektes ist die einmalige Organisation und Durchführung des Bundespreises „Blauer Kompass“ für die Wettbewerbsrunde 2025/2026. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisation und Durchführung des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2025/2026
Referenznummer: Projekt 201996,Az 76 118/00009
Kurze Beschreibung:
“Der Bundespreis „Blauer Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des...”
Kurze Beschreibung
Der Bundespreis „Blauer Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ob Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände – die Auswirkungen der Erderhitzung und damit verbundene extreme Wettereignisse können große Schäden anrichten. Daher ist es wichtig, dass vorsorgende Maßnahmen getroffen werden, um die effektive Klimaanpassung voranzubringen. Viele Projekte und Initiativen stellen sich bereits dieser Herausforderung. Ziel des Bundespreises „Blauer Kompass“ ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels zu präsentieren und ver-schiedene Akteure zum Nachahmen anzuregen. Der Bundespreis wird seit 2016 ausgerichtet und seit 2021 gemeinsam vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und Umweltbundesamt (UBA) ausgelobt . Projekte konnten sich bisher entlang vier Kategorien bewerben: Kommunen; private und kommunale Unternehmen; Forschungs- und Bildungseinrichtungen; Vereine, Verbände und Stiftungen.
Die Bewerbungszahlen haben sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Während sich 2022 insgesamt 240 Projekte auf den Preis beworben haben, wurde 2024 ein erneuter Bewerbungsrekord mit insgesamt 301 Bewerbungen erzielt. Mit dieser Bekanntheit ist der „Blaue Kompass“ ein zentrales Kommunikationsinstrument im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS), mit dem das Bundesumweltministerium mit dem Umweltbundesamt die enorme Bandbreite hervorragender lokaler Klimaanpassungsprojekte zeigt, deren Erfahrungen und Ergebnisse auch in die Beratungsarbeit für Kommunen durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) einfließen werden.
Der Bundespreis „Blauer Kompass“ feiert 2026 sein 10jähriges Jubiläum und wird inhaltlich weiterentwickelt. Dazu gehören zwei zentrale Neuerungen: (i) Einführung einer Sonderkategorie „Schulprojekte“, um speziell Initiativen im schulischen Bereich und somit das Interesse am Thema für Kinder und Jugendliche zu fördern, und (ii) der Ausbau von Vernetzungsaspekten für die Gewinnerprojekte sowohl während als auch zwischen den Preisverleihungen. Im Rahmen des Jubiläums sollen außerdem alle Grafiken mit einem entsprechenden Logo „10 Jahre Bundespreis Blauer Kompass“ angepasst werden – das 10-jährigen Jubiläums soll ein zentraler Punkt der Kommunikation zur kommenden Wettbewerbsrunde werden.
Ziel des hier ausgeschriebenen Projektes ist die einmalige Organisation und Durchführung des Bundespreises „Blauer Kompass“ für die Wettbewerbsrunde 2025/2026.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Projekt 201996,Az 76 118/00009
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Organisation und Durchführung des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2025/2026”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Postleitzahl: 06844
Stadt: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag optional um eine weitere Periode (Wettbewerbsperiode 2027/2028) zu den bestehenden Bedingungen...”
Beschreibung der Optionen
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag optional um eine weitere Periode (Wettbewerbsperiode 2027/2028) zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmenden bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 6 aufgeführt.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-09 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-16 14:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-07-16 14:15:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“06844 Dessau-Roßlau”
Zusätzliche Informationen:
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-01 📅
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern,...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Projektbetreuer*in:
- Expertise und Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Wettbewerben, der professionellen Presse- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Projektbetreuer*in:
- Expertise und Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Wettbewerben, der professionellen Presse- und Öffent-lichkeitsarbeit, in der Er-stellung kommunikations-relevanter Konzepte, im digitalen Marketing
- Kernkompetenzen im Veranstaltungsmanagement
Die Fachkenntnis ist durch mindestens drei Qualifikationsnachweise oder Referenzen (z. B. durchgeführte Pro-jekte) nachzuweisen - nicht älter als 5 Jahre.
Projektmitarbeiter*in AP 4 und AP 5:
- Expertise und Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Wettbewerben, der professionellen Presse- und Öffent-lichkeitsarbeit, in der Er-stellung kommunikations-relevanter Konzepte, im digitalen Marketing
- Kernkompetenzen im Veranstaltungsmanagement
- Fachkenntnisse im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Anpassungspolitik sowie der angesprochenen Zielgrup-pen und der Akteurslandschaft in Deutschland und Europa
Die Fachkenntnis ist durch mindestens drei Qualifikationsnachweise oder Referen-zen (z. B. durchgeführte Projekte, Publikationen oder Fachartikel) nachzuweisen - nicht älter als 5 Jahre.
Projektleitung:
- Expertise und Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Wettbewerben, der professionellen Presse- und Öffent-lichkeitsarbeit, in der Er-stellung kommunikations-relevanter Konzepte, im digitalen Marketing
- Kernkompetenzen im Veranstaltungsmanagement
- Erfahrung in der Projekt-koordination und -leitung
Die Fachkenntnis ist durch mindestens drei Qualifikationsnachweise oder Referenzen (z. B. durchgeführte Projekte) nachzuweisen - nicht älter als 5 Jahre.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
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Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (11) “Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die vollständige Liste sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland, Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der beiliegenden Eigenerklärung.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 107-362517 (2025-06-04)