Mit dem Angebot sind einzureichen:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten PDF und GAEB
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, (sofern zutreffend)
- HVA B-StB Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, sofern zutreffend
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung vom nicht präqualifizierten Bieter/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- HVA- B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (sofern zutreffend)
- HVA- B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sofern zutreffend)
- Eigenerklärung – Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Bieterangabenverzeichnis
- Angaben zur im Unternehmen aktuell vorhandenen Spezialtechnik (z. B. Großbohrgeräte, Ankertechnik für Rückverankerungen und Injektionstechnik), die im Falle der Realisierung der zu vergebenden Leistung zur Anwendung gelangen würde
- Vorlage von mindestens drei Referenzen (Referenzbescheinigungen), die mit der zu vergebenden Leistung (insbesondere zu den Naturstein- und Steinmetzarbeiten an historischen, unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken mit Bauzier)
vergleichbar sind, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, mit Angabe
· des Ansprechpartners des AG
· der Art der ausgeführten Leitung (z. B. Umbau, Modernisierung, Denkmal)
· der Auftragssumme
· des Ausführungszeitraumes
· stichwortartiger Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Hauptmengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
· der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
· zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
· ggf. der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
· Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- gültige Qualifikationsnachweise von im Unternehmen beschäftigen Steinmetzen und oder Restauratoren im Steinmetzhandwerk
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern zutreffend)
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung vom nicht präqualifizierten Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Urkalkulation – Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 107 (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter über das eVergabeportal
www.eVergabe-online.de dies unverzüglich anzuzeigen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der
Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben z.B. bei Bieterfragen AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.