P689 - IT-Sicherheit auf dem digitalen Verbrauchermarkt: Fokus Missbrauch von Smarthome im sozialen Nahraum (MissSims)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Im Rahmen des Projektes MissSims sind technische Missbrauchsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang von digitaler Gewalt im sozialen Nahraum bei der Nutzung von Smarthome-Produkten zu identifizieren und zu bewerten. Hierbei sind zunächst vernetzte Produkte im Haushalt zu identifizieren, mit welchen Verbraucherinnen und Verbraucher den häufigsten Kontakt haben. Aufbauend darauf sind ausgewählte vernetzte Geräte im Rahmen von Produktuntersuchungen auf mögliches Zweckentfremdungspotential („Dual Use Szenarien“) hinsichtlich digitaler Gewalt im sozialen Nahraum zu untersuchen. Diese Arbeiten sollen u. a. dazu dienen, diesbezügliche Features in den Geräten aufzufinden und deren Hersteller hierzu zu sensibilisieren sowie Handlungsempfehlungen für Beratungsstellen von Opfern digitaler Gewalt und Polizeien zu generieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-06 Auftragsbekanntmachung
2025-09-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: P689 - IT-Sicherheit auf dem digitalen Verbrauchermarkt: Fokus Missbrauch von Smarthome im sozialen Nahraum (MissSims)
Referenznummer: P689
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes MissSims sind technische Missbrauchsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang von digitaler Gewalt im sozialen Nahraum bei der Nutzung von Smarthome-Produkten zu identifizieren und zu bewerten. Hierbei sind zunächst vernetzte Produkte im Haushalt zu identifizieren, mit welchen Verbraucherinnen und Verbraucher den häufigsten Kontakt haben. Aufbauend darauf sind ausgewählte vernetzte Geräte im Rahmen von Produktuntersuchungen auf mögliches Zweckentfremdungspotential („Dual Use Szenarien“) hinsichtlich digitaler Gewalt im sozialen Nahraum zu untersuchen. Diese Arbeiten sollen u. a. dazu dienen, diesbezügliche Features in den Geräten aufzufinden und deren Hersteller hierzu zu sensibilisieren sowie Handlungsempfehlungen für Beratungsstellen von Opfern digitaler Gewalt und Polizeien zu generieren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: P689
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 12 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VgV - §15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gem. §56 VgV zulässig.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Weitere Details entnehmen Sie bitte Kap. 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gem. §§123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
Telefon: 0000 📞
URL: https://www.bsi.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=792646 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=792646 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein ANchprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 150-516998 (2025-08-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-22 14:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 900c9761-2e77-40db-84e4-826d002483f0-01
Quelle: OJS 2025/S 174-594621 (2025-09-10)