• Der Zweck der Anschaffung eines Palladium-Membran-Wasserstoffabscheiders besteht darin, hochreinen Wasserstoff (H₂) aus einem komplexen Prozessgasgemisch in einer Methan-Spaltungsanlage abzutrennen. Das Prozessgas besteht nach der Entfernung fester Kohlenstoffpartikel hauptsächlich aus Wasserstoff (H₂), Methan (CH₄), Stickstoff (N₂) und geringen Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe. • Der Separator nutzt die selektive Permeabilität von Palladiummembranen, die nur Wasserstoff durchlassen und so die Lieferung von hochreinem Wasserstoff (>99,99 %) für die nachgeschaltete Analyse oder Verwendung gewährleisten. Diese Anlage ist für die Bewertung der Effizienz des Methanspaltungsprozesses, die Optimierung der Reaktionsbedingungen und die Unterstützung der Forschung im Bereich der Wasserstoffreinigungstechnologien von entscheidender Bedeutung. • Die Umsetzung dieser Einheit wird die experimentellen Möglichkeiten und die Wasserstoffproduktion in laufenden Forschungsprojekten zur plasmaunterstützten Methanspaltung erheblich verbessern. Alle technischen Spezifikationen sind in der Lesitungsbeschreibung aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Palladium-Membran-Wasserstoffabscheider
Referenznummer: INP-24-2025
Kurze Beschreibung:
• Der Zweck der Anschaffung eines Palladium-Membran-Wasserstoffabscheiders besteht darin, hochreinen Wasserstoff (H₂) aus einem komplexen Prozessgasgemisch in einer Methan-Spaltungsanlage abzutrennen. Das Prozessgas besteht nach der Entfernung fester Kohlenstoffpartikel hauptsächlich aus Wasserstoff (H₂), Methan (CH₄), Stickstoff (N₂) und geringen Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe.
• Der Separator nutzt die selektive Permeabilität von Palladiummembranen, die nur Wasserstoff durchlassen und so die Lieferung von hochreinem Wasserstoff (>99,99 %) für die nachgeschaltete Analyse oder Verwendung gewährleisten. Diese Anlage ist für die Bewertung der Effizienz des Methanspaltungsprozesses, die Optimierung der Reaktionsbedingungen und die Unterstützung der Forschung im Bereich der Wasserstoffreinigungstechnologien von entscheidender Bedeutung.
• Die Umsetzung dieser Einheit wird die experimentellen Möglichkeiten und die Wasserstoffproduktion in laufenden Forschungsprojekten zur plasmaunterstützten Methanspaltung erheblich verbessern.
Alle technischen Spezifikationen sind in der Lesitungsbeschreibung aufgeführt.
• Der Zweck der Anschaffung eines Palladium-Membran-Wasserstoffabscheiders besteht darin, hochreinen Wasserstoff (H₂) aus einem komplexen Prozessgasgemisch in einer Methan-Spaltungsanlage abzutrennen. Das Prozessgas besteht nach der Entfernung fester Kohlenstoffpartikel hauptsächlich aus Wasserstoff (H₂), Methan (CH₄), Stickstoff (N₂) und geringen Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe.
• Der Separator nutzt die selektive Permeabilität von Palladiummembranen, die nur Wasserstoff durchlassen und so die Lieferung von hochreinem Wasserstoff (>99,99 %) für die nachgeschaltete Analyse oder Verwendung gewährleisten. Diese Anlage ist für die Bewertung der Effizienz des Methanspaltungsprozesses, die Optimierung der Reaktionsbedingungen und die Unterstützung der Forschung im Bereich der Wasserstoffreinigungstechnologien von entscheidender Bedeutung.
• Die Umsetzung dieser Einheit wird die experimentellen Möglichkeiten und die Wasserstoffproduktion in laufenden Forschungsprojekten zur plasmaunterstützten Methanspaltung erheblich verbessern.
Alle technischen Spezifikationen sind in der Lesitungsbeschreibung aufgeführt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen📦 Beschreibung
Interne Kennung: INP-24-2025
Beschreibung der Beschaffung: keine losweise Vergabe
Postleitzahl: 17489
Stadt: Greifswald, Hansestadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald
🏙️
Dauer: 3 Monate Vergabekriterien
Kriterium: Medianmethode gemäß UfaB VI
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-04 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-29 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, fehlerhafte Unterlagen
werden nicht nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstige Mindestanforderungen:
• Das System muss in den verfügbaren Platz passen, einschließlich der Höhe (0,8 x 0,8 x 1m LxBxH). Außerdem muss um das System herum genügend Platz für regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten vorhanden sein. Bei eingeschränktem Zugang zum Gebäude (z. B. schmale Türen oder Tore) muss das System in Teilen geliefert oder liegend und vor Ort montiert werden.
• Dazu gehört eine ausreichende Beschreibung des zugrundeliegenden Trennprinzips (z. B. Wasserstoffselektivität über Palladiummembran) und des Betriebsprozesses. Insbesondere:
· Verbrauchsmaterialien und Versorgungsanforderungen (z. B. Kühlwasser, Druckluft)
· Wartungshäufigkeit und Wartungsintervalle
· Lebenszykluskosten und Filter-/Membranwechselzyklen
· Steuerungssystem/programmierbare Steuerungslogik
· Schnittstelle und mechanische und elektrische Anschlusspunkte
• Handhabung von mindestens 2 Nm³/h Prozessgas
· Wasserstoffreinheit am Ausgang: > 99 %
· Dauerbetrieb für mindestens 1 Woche; Gesamtbetriebsstunden mindestens 10000 (zehntausend)
· Leistungsaufnahme: < 3 kW
• Die Lieferbedingungen müssen DAP oder DDP entsprechen
Auswahlkriterien zum Ausschluss (Alle Ausschlusskriterien sind zwingend zu erfüllen, ist dies nicht der Fall führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dieser Vergabe)
• Das Angebot muss ausreichende technische Unterlagen enthalten, um zu bestätigen, dass das vorgeschlagene System die Leistungs- und Anwendungsanforderungen erfüllt.
• Das System muss über eine CE-Zertifizierung verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstige Mindestanforderungen:
• Das System muss in den verfügbaren Platz passen, einschließlich der Höhe (0,8 x 0,8 x 1m LxBxH). Außerdem muss um das System herum genügend Platz für regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten vorhanden sein. Bei eingeschränktem Zugang zum Gebäude (z. B. schmale Türen oder Tore) muss das System in Teilen geliefert oder liegend und vor Ort montiert werden.
• Dazu gehört eine ausreichende Beschreibung des zugrundeliegenden Trennprinzips (z. B. Wasserstoffselektivität über Palladiummembran) und des Betriebsprozesses. Insbesondere:
· Verbrauchsmaterialien und Versorgungsanforderungen (z. B. Kühlwasser, Druckluft)
· Wartungshäufigkeit und Wartungsintervalle
· Lebenszykluskosten und Filter-/Membranwechselzyklen
· Steuerungssystem/programmierbare Steuerungslogik
· Schnittstelle und mechanische und elektrische Anschlusspunkte
• Handhabung von mindestens 2 Nm³/h Prozessgas
· Wasserstoffreinheit am Ausgang: > 99 %
· Dauerbetrieb für mindestens 1 Woche; Gesamtbetriebsstunden mindestens 10000 (zehntausend)
· Leistungsaufnahme: < 3 kW
• Die Lieferbedingungen müssen DAP oder DDP entsprechen
Auswahlkriterien zum Ausschluss (Alle Ausschlusskriterien sind zwingend zu erfüllen, ist dies nicht der Fall führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dieser Vergabe)
• Das Angebot muss ausreichende technische Unterlagen enthalten, um zu bestätigen, dass das vorgeschlagene System die Leistungs- und Anwendungsanforderungen erfüllt.
• Das System muss über eine CE-Zertifizierung verfügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorauszahlungen sind nur möglich,
insoweit diese branchenüblich sind (§ 56 Landeshaushaltsordnung MV) und der AN eine gültige
Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom AG akzeptierten
Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB, der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1
BGB sowie der Aufrechenbarkeit nach § 771 Abs. 2 BGB abgegeben werden. Der Verzicht auf
die Einrede der Aufrechenbarkeit soll nicht gelten, soweit die Gegenforderung rechtskräftig
festgestellt ist. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen
Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und
Gerichtsstand der Sitz des AG ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vorauszahlungen sind nur möglich,
insoweit diese branchenüblich sind (§ 56 Landeshaushaltsordnung MV) und der AN eine gültige
Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom AG akzeptierten
Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB, der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1
BGB sowie der Aufrechenbarkeit nach § 771 Abs. 2 BGB abgegeben werden. Der Verzicht auf
die Einrede der Aufrechenbarkeit soll nicht gelten, soweit die Gegenforderung rechtskräftig
festgestellt ist. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen
Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und
Gerichtsstand der Sitz des AG ist.
Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben,
verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen,
und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner
Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder
andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der
gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen
Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben,
verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen,
und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner
Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder
andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der
gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen
Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Leibniz-Institut für Plasmaforschung & Technologie
Nationale Registrierungsnummer: DE137584418
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Felix-Hausdorff-Str. 2
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald, Hansestadt
Region: Vorpommern-Greifswald
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Lydia Krüger
E-Mail: inp-vergabe@inp-greifswald.de📧
Telefon: +49 (3834) 5543974📞
Fax: +49 (3834) 554375 📠
URL: https://www.leibniz-inp.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D458749044🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: TEL038558815164
Abteilung: bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str.14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 (3855) 885160📞
Fax: +49 (3855) 884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 148-512053 (2025-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 44 500 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅ Nachprüfungsverfahren
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: GaoQ UHP-2M
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 44 500 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: GaoQ UHP-2M
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: GaoQ Energy Tech Co., Ltd.
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GaoQ Functiomal Materials Co. Ltd.
Nationale Registrierungsnummer: TEL8617702502039
Postanschrift: Zhongyang Road 258
Postleitzahl: 210037
Postort: Nanjing
Land: China 🇨🇳
E-Mail: sales@njgaoq.com📧
URL: https://www.gaoq-cn.com/about.shtml🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 512053-2025
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 078-276590 (2026-04-21)