Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Perimeter Firewall
Referenznummer: 012 25
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer Perimeter Firewall”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Unternehmensgruppe Klinikum St. Georg soll zum Erhalt der Netzwerksicherheit eine neue Perimeter Firewall mit einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Unternehmensgruppe Klinikum St. Georg soll zum Erhalt der Netzwerksicherheit eine neue Perimeter Firewall mit einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten beschafft werden. Für die Umsetzung soll auch Dienstleistungskontingent und Schulung beauftragt werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 60 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“optionale Vertragsverlängerung 2 x um 12 Monate” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig, Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“vorzulegen sind: 1.1 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Anlage 1) . 1.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
vorzulegen sind: 1.1 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Anlage 1) . 1.2 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheini- gung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie) . 1.3 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie im Bedarfsfall) . Im Bedarfsfall sind vorzulegen: - Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage Formular 234 - sofern Bietergemeinschaft vorgesehen) . - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter Leistungen oder Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Anlage Formular 235, oben auszufüllen - sofern Nachunternehmereinsatz vorgesehen) . Ist eine Eignungsleihe mit einem Einsatz des benannten Unternehmens als Nachunternehmer verbunden, ist das Formblatt 235 zusätzlich unten auszufüllen. . - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (Anlage Formular 236 - sofern NU-Einsatz und/oder Eignungsleihe vorgesehen, Vorlage nur auf Anforderung erforderlich )
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1.4 Eigenerklärung über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen. Mindestanforderung zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.4 Eigenerklärung über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen. Mindestanforderung zu 1.4: Deckungssumme mind. 5 Mio. EUR (Vorlage Eigenerklärung oder Kopie Police) . 1.5 Eigenerklärung über Umsatz Mindestanforderung zu 1.5: Der Bieter kann einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro über die letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2022, 2021), welcher durch vergleichbare Leistungen erbracht wurde, nachweisen. (siehe Anlage Umsatz) . 1.6 Personal: 1.6.1 Die im Projekt involvierten Techniker sind vom Hersteller für die Lösung als Solution Specialist/Architect zertifiziert. Gültige Zertifikate sind pseudonymisiert einzureichen. 1.6.2 Der Bieter hat in geeigneter Weise nachzuweisen, dass die in dem Projekt zu involvierenden Techniker mindestens 5 gleichartige Projekte umgesetzt haben. 1.6.3 Verfügbarkeit technisches Personal: Arbeiten, welche Auswirkungen auf die produktive Systemlandschaft haben, können ausschließlich im Zeitfenster 18:00 bis 6:00 Uhr des Folgetages umgesetzt werden. Die Verfügbarkeit des technischen Personals in diesem Zeitfenster ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen und den Angebotsunterlagen beizufügen. . 1.7 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, (siehe Anlage) . 1.8 Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, (siehe Anlage)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1.9 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die notwendigen Informationssicherheitsstandards eingehalten werden. Dies muss mindestens durch die Anwendung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.9 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die notwendigen Informationssicherheitsstandards eingehalten werden. Dies muss mindestens durch die Anwendung eines differenzierten ISMS sowie mindestens einer allgemein anerkannten Zertifizierung (wie der DIN ISO 27001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung) nachgewiesen werden. Forderung: TÜV ISO 27001 Zertifikat oder mindestens ein vergleichbares und allgemein anerkanntes Zertifikat zur Einhaltung der IT-Sicherheitsstandards . 1.10 Nachweis Zertifizierung der Systemuntersuchung GKV . 1.11 Nachweis IDW Prüfungsstandard "Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen" (IDW PS 880) . 1.12 Eigenerklärung Referenzen: Mindestanforderung zu 1.12: Referenzen des Dienstleisters zur Umsetzung in 3 Unternehmen aus dem KRITIS-Sektor mit mind. 2000 Clients und 600 Servern mit der aktuell angebotenen Lösung innerhalb der letzten 3 Jahre. (siehe Anlage Referenzen)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheitsleistungen: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß beiliegendem Muster in Höhe des Kostenanteils für Titel 2 des Preisblattes.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0459T9
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0459T9
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de. Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an. Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich. Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
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Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 101364
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3202📞
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 061-198420 (2025-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen...”
Zusätzliche Informationen
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Da im Formular die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1,00 EURO entschieden.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 012 25
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-23 📅
Titel: Perimeter Firewall
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CANCOM GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE128791177
Postleitzahl: 04158
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@cancom.de📧
Telefon: +49 341 982040📞
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y045ZM1” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder; 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2025/S 102-343303 (2025-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachtrag Mailgateway zu Perimeter-Firewall
Referenznummer: 012 25_NT
Kurze Beschreibung:
“Zusätzliche Beschaffung einer Mailgateway als Nachtrag zur Perimeter-Firewall”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zusätzliche Beschaffung einer Mailgateway als Nachtrag zur Perimeter-Firewall”
Zusätzliche Informationen:
“Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.”
Dauer: 5 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Auftragserweiterung zur Perimeter - Firewall gemäß § 132 GWB Abs. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Auftragserweiterung zur Perimeter - Firewall gemäß § 132 GWB Abs. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn 2. zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre; Aufgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens, der fehlenden Möglichkeit zur Abgrenzung einzelner Teilbereiche oder Aufgaben, den technischen Anforderungen und des erforderlichen Sicherheitsniveaus ist eine Umsetzung durch oder mit einem anderen Dienstleister aus Sicht des Auftraggebers nicht möglich. Begründet wird die Sichtweise, dass es sich um zwei Produkte (Perimeter Firewall und Mailgateway) eines Herstellers handelt, welche in Verbindung mit dem Analyzer ein Gesamtkonstrukt bilden. Des Weiteren wäre durch die fehlende Abgrenzung zwischen Perimeter Firewall und Mailgateway in der Überwachung mit dem Analyzer die Wahrung von Gewährleistungsansprüchen mit unterschiedlichen Unternehmen nicht realisierbar.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 012 25_NT
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-20 📅
Titel: Nachtrag Mailgateway zu Perimeter-Firewall
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰