Die RKiSH ist gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) mit der Durchführung des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes für ihre Gesellschafter bzw. Dritte, mit welchen entsprechende Durchführungsverträge bestehen, beauftragt. In diesem Zusammenhang ist sie gemäß § 4 SHRDG verantwortlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in diesem Rettungsdienstbereich. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die Unterstützung des medizinisch rettungsdienstlichen Personals durch telemedizinische Anwendungen gemäß § 13 Abs. 5 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Personalgestellung für die notärztliche Besetzung der Telenotarztzentrale der RKiSH in Form einer Arbeitenehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in nachfolgend dargestelltem Umfang als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 SHRDG an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalgestellung für die ärztliche Besetzung der Telenotarztzentrale der RKiSH
Referenznummer: 80326/25
Kurze Beschreibung:
“Die RKiSH ist gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) mit der Durchführung des Rettungsdienstes und des qualifizierten...”
Kurze Beschreibung
Die RKiSH ist gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) mit der Durchführung des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes für ihre Gesellschafter bzw. Dritte, mit welchen entsprechende Durchführungsverträge bestehen, beauftragt. In diesem Zusammenhang ist sie gemäß § 4 SHRDG verantwortlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in diesem Rettungsdienstbereich. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die Unterstützung des medizinisch rettungsdienstlichen Personals durch telemedizinische Anwendungen gemäß § 13 Abs. 5 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Personalgestellung für die notärztliche Besetzung der Telenotarztzentrale der RKiSH in Form einer Arbeitenehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in nachfolgend dargestelltem Umfang als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 SHRDG an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Personalgestellung von geeigneten Notärzten für den Tele-Notarztdienst in der Telenotarztzentrale der RKiSH in der Moltkestraße 10...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Personalgestellung von geeigneten Notärzten für den Tele-Notarztdienst in der Telenotarztzentrale der RKiSH in der Moltkestraße 10 in 25421 Pinneberg im Präsenzdienst jeweils dienstags von 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr am darauffolgenden Mittwoch in einem 12-Stunden-Schichtmodell.
Zur näheren Beschreibung der Leistung, siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
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Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Personalgestellung von geeigneten Notärzten für den Tele-Notarztdienst in der Telenotarztzentrale der RKiSH in der Moltkestraße 10...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Personalgestellung von geeigneten Notärzten für den Tele-Notarztdienst in der Telenotarztzentrale der RKiSH in der Moltkestraße 10 in 25421 Pinneberg im Präsenzdienst jeweils donnerstags von 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr am darauffolgenden Freitag in einem 12-Stunden-Schichtmodell.
Zur näheren Beschreibung der Leistung, siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-20 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 102
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
2) Eigenerklärung Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ (Anlage 5)).
3) Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR.
Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt die Auftraggeberin eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.
4) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Aktuelle Auskunft (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) über den Unternehmer als natürliche Person bzw. über die juristische Person oder Personenvereinigung. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt die Auftraggeberin eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 2 des GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters bzw. der betreffenden Personen abgibt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6)).
2) Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.09.2025 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.08.2030).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Auftraggeberin bei Schäden, für welche diese im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen
oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Referenzliste: Mitwirkung in der tele-notärztlichen Versorgung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzliste: Mitwirkung in der tele-notärztlichen Versorgung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung von geeigneten Notärzten für den Notarztdienst nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz: Mitwirkung in der tele-notärztlichen Versorgung“ in Anlage 7 auszufüllen.
2) Verfügbarkeitsnachweis Tele-Notärzte
Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen.
Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Tele-Notärzte“ in Anlage 8 auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird.
HINWEIS: MINDESTANFORDERUNG
Für die tele-notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin dienstplanerisch mindestens drei (3) Personen für jedes Los erforderlich.
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese drei (3) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt und je Los einen Höchstbetrag von 25.000 EUR umfasst. Zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt und je Los einen Höchstbetrag von 25.000 EUR umfasst. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ein Kreditinstitut oder Kreditversicherer bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen
2) Genehmigung nach dem AÜG
3) Die vom Bieter eingesetzten Tele-Notärzte müssen mindestens 4 Schichten à 12 Stunden pro Monat als Tele-Notarzt absolvieren und entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung fortgebildet sein
4) Erklärung zu Russlandsanktionen gemäß Formblatt
“1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der...”
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
2) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese der Auftraggeberin unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das genutzte Vergabeportal einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 10.03.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
3) Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig.
Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV.
4) Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: fe790456-59b7-4e20-a6ad-30db3729dde7
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Dithmarschen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 026-083825 (2025-02-04)