Auftragsbekanntmachung (2025-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalsoftware
Referenznummer: 8042/06-01_1.0
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer neuen Personalsoftware als All-in-One-Lösung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Einführung einer neuen Personalsoftware.
Der Auftraggeber plant die Anschaffung eines modernen und umfassenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Einführung einer neuen Personalsoftware.
Der Auftraggeber plant die Anschaffung eines modernen und umfassenden Personalmanagementsystems (PMS), das den Anforderungen einer kommunalen Verwaltung entspricht. Es soll erreicht werden, dass die Personalbewirtschaftung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Stellenplanung, Personalentwicklung und das Bewerbermanagement effizienter sowie zukunftssicher gestaltet werden. Das neue System muss die im Pflichtenheft genau beschriebenen technischen und funktionalen Anforderungen erfüllen. Die Verwaltung hat das Ziel, ihre Effizienz durch digitale Lösungen zu steigern und den Mitarbeitern einen zeitgemäßen Service zu bieten. Ein wesentliches Element dieser Digitalisierungsstrategie ist das vorgesehene Personalmanagementsystem.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lohn- und Gehaltsabrechnung📦
Ort der Leistung: Haßberge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nach Vertragslaufzeit Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Daten und Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): DMS und Mitarbeiterportal-/App
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalabrechnung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalgewinnung und Personalentwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalverwaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusatz-Tools
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“All-in-One Softwarelösung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE8111335517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +4998153-1277📞
Fax: +4998153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 052-167081 (2025-03-13)