Die Flughafen Köln/Bonn GmbH führt ein Verhandlungsverfahren
mit Teilnahmewettbewerb nach SektVO durch. Maßnahmen zum Schutz vertraulicher
Informationen: Die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich. Es wird darauf
hingewiesen, dass zur vorliegenden Ausschreibung die Vergabeunterlagen der Flughafen Köln
/Bonn GmbH als Betreiber kritischer Infrastruktur, in Anlehnung an § 41 Abs. 1 SektVO nicht
uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Der mit dieser
Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die
Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8
Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren. Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen ist
dazu über
https://www.subreport.de/E43516515 zu beantragen, im Anschluß daran wird die
Geheimhaltungsvereinbarung mit der Bitte um Unterschrift und Rückgabe versandt. Der
Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten
Nachweisen bis zum unter Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung genannten Termin über die
Vergabeplattform einzureichen. Um sich für dieTeilnahme am Vergabeverfahren zu
qualifizieren, muss der Bewerber die Eignungskriterien gemäß Bewerbungsbogen erfüllen. Die
Bewerber, die der geforderten Eignung entsprechen werden zur Abgabe eines verbindlichen
indikativen Angebots aufgefordert. Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden
Angebots- /Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über
www.subreport.
de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter
www. subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101
Köln, Tel.:02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail:
info@subreport.de. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Es darf
nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft
beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen
eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.